Darum geht's:
- Für die Briefwahl gelten auch bei der Kommunalwahl Vorschriften, die ihre Sicherheit gewährleisten. Das Auszählen der Briefwahl wird etwa genauso streng überwacht wie das der Urnenwahl.
- Hinter der Briefwahl steht eine Abwägung, denn bei der Briefwahl lässt sich die Einhaltung des Wahlgeheimnisses nicht kontrollieren. Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden: Die Vorteile für die Allgemeinheit der Wahl überwiegen.
- Ziel von Falschbehauptungen zur Briefwahl ist es, Misstrauen in politische Prozesse zu säen.
Seit dieser Woche geben bayerische Gemeinden die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen heraus. Falschbehauptungen rund um die Briefwahl sollen Wählerinnen und Wähler verunsichern und das Vertrauen in demokratische Prozesse schwächen. Glaubt man ihnen, könnte man den Eindruck gewinnen, die Briefwahl sei grundsätzlich ein Einfallstor für Manipulation und Wahlbetrug. Das stimmt nicht – auch bei der Briefwahl gelten strenge Vorschriften, die die Sicherheit gewährleisten.
- Kommunalwahlen in Bayern 2026: Aktuelle News und Hintergründe
"Es sind immer die gleichen Gerüchte, die da aufkommen", sagt Sarah Shiferaw vom Institute for Strategic Dialogue in Berlin. Diese Behauptungen könnten gefährlich werden, sagt die Expertin für Wahl-Desinformation. "Wenn Misstrauen in politische Prozesse gesät wird, kann es sein, dass Menschen gar nicht mehr wählen – vor allem solche, die auf die Briefwahl angewiesen sind."
Häufig gehen die Gerüchte und Behauptungen zur Briefwahl auf Aspekte ein, die erklärbar sind. Ohne Kontext können sie aber Zweifel am Prozess der Wahlen auslösen. Die tatsächlichen Hintergründe werden dabei außenvorgelassen.
Systematische Manipulation unwahrscheinlich
Grundsätzlich sehen Experten eine potenzielle Schwachstelle der Briefwahl beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen. Lukas Birkenmaier vom Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften in Mannheim sagt: "Natürlich ist die Stimmabgabe selbst anfällig, da niemand verhindern kann, dass eine andere Person den Wahlschein ausfüllt."
Das bestätigt auch Politikwissenschaftler Aiko Wagner von der Freien Universität Berlin: "Ob da keine andere Person draufschaut und die Wahl beeinflusst, das kann am Küchentisch nicht so gut sichergestellt werden wie in der Wahlkabine." Dabei geht es bei der Briefwahl laut Wagner um eine Abwägung zwischen zwei Wahlgrundsätzen: dem Wahlgeheimnis und der Allgemeinheit der Wahl. Das Bundesverfassungsgericht habe sich für die positiven Effekte der Briefwahl entschieden: Sie gewährleiste eine höhere Teilnahme an den Wahlen.
Einen systematischen Betrug bei der Briefwahl schließt Birkenmaier aus. Einzelfälle seien möglich, jedoch könne nicht von großen Effekten oder einer Verschiebung der Wahlergebnisse ausgegangen werden. Wagner ergänzt: "Es bräuchte sehr viel kriminelle Energie und sehr viel Aufwand, damit sich das wirklich in den Stimmen so bemerkbar macht, dass eine Wahl dadurch beeinflusst würde."
Trotzdem verbreiten sich seit Jahren Gerüchte und Falschbehauptungen zur Briefwahl. Der #Faktenfuchs fasst die wichtigsten Fakten zu ausgewählten Falschbehauptungen zur Briefwahl zusammen.
1) Wahl auch in Alten- und Pflegeheimen sicher
Eine wiederkehrende Behauptung thematisiert die Briefwahl in Alten- und Pflegeheimen. User behaupten, das Pflegepersonal beeinflusse Patienten in solchen Einrichtungen beim Ausfüllen ihrer Briefwahlunterlagen.
In Alten- und Pflegeheimen kann die Briefwahl dabei helfen, dass Senioren an der Wahl teilnehmen können (externer Link). Dort gibt es jedoch zusätzliche Bestimmungen: Laut der Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlverordnung (GLKrWO) (extermer Link) müssen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Altenheimen einen separater Raum für die Stimmabgabe benennen.
Die Gemeinde Memmingen schreibt dem #Faktenfuchs dazu in einer Mail: "Das Wahlamt erinnert die örtlichen Einrichtungen vor jeder Wahl, dass ein bestimmter Raum zur Ausübung der Briefwahl bestimmt und bekannt gegeben werden muss. Anhand der örtlichen Gegebenheit muss durch die Einrichtungsleitung sichergestellt sein, dass die Wahlrechtsgrundsätze der freien und geheimen Wahl sichergestellt sind."
Lukas Birkenmaier und Aiko Wagner halten eine regelmäßige Manipulation in Pflegeheimen für unwahrscheinlich. Birkenmaier sagt: “Solche koordinierten Aktionen fliegen leicht auf, und werden mit dem Strafgesetzbuch streng verfolgt. Ich glaube nicht, dass viele Heimleitungen so ein Risiko leichtfertig eingehen.” Verhindert werden könne eine Manipulation durch das Vier-Augen-Prinzip, so Wagner.
2) Abweichungen bei Ergebnissen von Brief- und Urnenwahl sind kein Hinweis auf Manipulation
Vor Wahlen behaupten bestimmte AfD-Anhänger regelmäßig, dass die AfD bei der Briefwahl schlechter abschneidet als andere Parteien sei ein Hinweis auf Manipulation. Das ist eine weitere verbreitete Falschbehauptung zur Briefwahl. Dabei haben die Unterschiede andere Gründe als Wahlmanipulation.
Politikwissenschaftler Aiko Wagner verweist auf demografische Unterschiede: "Wir wissen, dass unterschiedliche Personengruppen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit die Briefwahl nutzen - gerade Rentnerinnen und Rentner, aber auch Studierende und Selbstständige wählen häufiger per Briefwahl. Das sind nun gerade auch Personengruppen, die unterdurchschnittlich häufig die AfD wählen."
Ein weiterer Grund für die Unterschiede bei der Stimmenverteilung: Laut Wagner sät die Partei in ihren Äußerungen Zweifel an der Sicherheit der Briefwahl. So sagte Tino Chrupalla nach der Landtagswahl in Brandenburg 2024 (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt): "Wir haben es auch bei dieser Wahl gesehen, dass es doch sehr große Unterschiede teilweise in einer empirischen Art der Auswertung auch gegeben hat, die auch mathematisch für einige schwer zu erklären sind. [...] Und dass die Briefwahl manipulationsanfällig ist – ich denke, das ist kein Geheimnis." Das führe bei den Wählenden der AfD vermehrt zum Gang ins Wahllokal (externer Link), so Wagner.
3) Doppelt wählen ist nicht möglich
Ebenso werde sichergestellt, dass niemand doppelt wählen kann. Auch solche Behauptungen kamen in der Vergangenheit vor Wahlen auf. Aber: Jede wahlberechtigte Person erhalte nur einen Wahlschein, schreibt das KVR München in einer Mail an den #Faktenfuchs. Wer die Briefwahl beantragt hat, muss den Wahlschein mit dem Stimmzettel zurückschicken. Ohne ihn ist die Briefwahlstimme ungültig.
Alle Wähler, die Briefwahl beantragt haben, würden im Wählerverzeichnis mit einem "W" für "Wahlschein" gekennzeichnet, schreibt das KVR. Im Wahllokal dürfe dann nur wählen, wer den Wahlschein im Original abgeben kann. So werde ausgeschlossen, dass eine Person doppelt wählt. Die Bayerische Wahlordnung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen regelt, dass Wahlscheine mit einem Dienstsiegel und einer individuellen Nummer versehen sein müssen.
Laut Handreichungen der Stadt München (externer Link) sollen in den Wahllokalen im Wählerverzeichnis vermerkt werden, wer gewählt hat. Außerdem würden die Nummern auf den Wahlscheinen in den Briefen mit dem Verzeichnis abgeglichen (externer Link).
4) Briefwahlumschläge bis zur Auszählung sicher gelagert
Schließlich thematisieren Falschbehauptungen auch die Auszählung der Briefwahlstimmen. Ein User schreibt beispielsweise: "Natürlich ist die Briefwahl manipulierbar. Die Umschläge stehen teils wochenlang irgendwo herum."
Die Sicherheitsmaßnahmen rund um die Briefwahl seien streng – und sie beginnen mit dem Zeitpunkt, an dem die ausgefüllten Briefe wieder im Rathaus ankommen (externer Link), sagt Briefwahlvorsteher Stefan Haas aus Memmingen im Gespräch mit dem #Faktenfuchs.
Laut Haas werden die Briefwahl-Umschläge in einen eigens eingerichteten Briefkasten eingeworfen. Er führe direkt in einen gesicherten Raum. "Nur ganz wenige haben einen Schlüssel für diesen Raum und auch hier herrscht ein Vier-Augen-Prinzip", erklärt Haas – es dürfe sich dort niemand allein aufhalten. "So können wir absolut ausschließen, dass Briefe verschwinden, dazukommen oder abgeändert werden."
Für die Auszählung der Briefwahl gelten dieselben Standards
Darüber hinaus gibt es weitere Sicherheitsvorkehrungen. Zuständig für die Organisation und Auszählung sind die Wahlämter und die Briefwahlvorstände (externer Link). Bei der Auszählung muss in jeder Kommune den Vorschriften gemäß strikt auf das Mehr-Augen-Prinzip (externer Link) geachtet werden. Das bayerische Innenministerium schreibt in einer Mail an den #Faktenfuchs: "Wahlvorsteher, der Briefwahlvorsteher oder deren Stellvertreter überwachen, dass Stimmen ordnungsgemäß erfasst werden."
In Memmingen bestehe ein Briefwahlteam aus mindestens sechs Personen, sodass in zwei Dreier-Gruppen ausgezählt werde, so Briefwahlvorsteher Stefan Haas, der die Kommunalwahlen in Memmingen betreuen wird. Auch die Münchner Wahlhelfer arbeiten in Gruppen. Dabei dürfen sich nicht alle Mitglieder untereinander kennen, betont das KVR München: "Dadurch ist die gegenseitige Kontrolle sichergestellt."
Wenn der Briefwahlvorstand eine Stimme für ungültig erklären möchte, gebe es dafür ebenfalls einen streng geregelten Prozess, sagt Stefan Haas: Der Briefwahlvorstand müsse den Grund für die Ungültigkeit benennen, darüber abstimmen, und die Entscheidung protokollieren. Alle Stimmzettel würden in Memmingen ein weiteres Mal von einem Prüfkomitee kontrolliert.
Die Auszählung der Briefwahl- und Urnenwahlstimmen laufe gleich ab, so Haas. Zwar würden die äußeren rosa Umschläge bereits vor 18 Uhr geöffnet und geprüft, die Auszählung beginne jedoch genauso wie im Wahllokal erst nach Abschluss der Stimmabgabe um 18.00 Uhr.
Fälle von Briefwahlbetrug sind bekannt
Ein weiterer Aspekt, den Gerüchte oft zum Ausgang nehmen: Manipulationsversuche bei einer Briefwahl kamen in der Vergangenheit vor – wenn auch sehr selten. Bayernweit gab es seit Beginn der Briefwahl wenige Fälle, in denen bei einer Kommunalwahl und durch die Briefwahl Unterlagen manipuliert wurden.
Zum Beispiel hat ein Dachauer CSU-Stadtrat (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt) bei der Kommunalwahl im Jahr 2002 mehrere hundert Briefwahlunterlagen gefälscht. Sarah Shiferaw sagt jedoch: "Die Behauptungen rund um eine Fälschung der Briefwahl sind den tatsächlichen Manipulationsversuchen gegenüber nicht verhältnismäßig." Bei den Kommunalwahlen am 8. März werden in Bayern über 4.000 einzelne Abstimmungen abgehalten.
Sind Kommunalwahlen also anfälliger für Briefwahlbetrug?
Aiko Wagner von der Freien Universität Berlin sagt, dass es einen Unterschied bei den Kommunalwahlen im Vergleich zu anderen Wahlen gibt. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen dürfen hier auch EU-Ausländer wählen. Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Staatsbürger – sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde haben.
Wagner sagt: "Wenn die Menschen gar nicht vor Ort sind, sondern nur saisonal im Land oder in der Kommune waren, bieten ihre Briefwahlunterlagen theoretisch eine Möglichkeit zur Manipulation." Trotzdem sagt er: "Man müsste sehr, sehr viele solche Unterlagen fälschen, damit es einen Einfluss hat. Selbst bei Kommunalwahlen geht es ja meist nicht um ein, zwei Stimmen. Wir können es nicht ganz ausschließen, aber ein flächendeckendes Problem sehe ich nicht."
Fazit
Für die Auszählung der Briefwahl gelten die gleichen strengen Regelungen wie für die Urnenwahl. Vor der Auszählung werden die Briefe abgesichert aufbewahrt. Für bestimmte Umstände wie das Wählen im Pflegeheim gibt es zudem Vorgaben, die eine Manipulation von vulnerablen Gruppen verhindern sollen. Hinter der Briefwahl steht eine Abwägung zwischen den Wahlgrundsätzen der Allgemeinheit und des Wahlgeheimnisses.
Einzelfälle von Betrug gab es in der Vergangenheit, doch ein großflächiges Problem sehen Experten nicht. Wahlfälschung ist strafbar (externer Link). Behauptungen in den Sozialen Medien zu Wahlbetrug und Unsicherheit der Briefwahl werden laut einer Expertin oft strategisch verbreitet, um Misstrauen in demokratische Prozesse zu säen.
Quellen:
Interviews/Presseanfragen:
Interview mit Sarah Shiferaw, Expertin für Wahl-Desinformation am Institute forStrategic Dialogue (ISD)
Interview mit Aiko Wagner, Politikwissenschaftler an der Freien Universität Berlin
Interview mit Stefan Haas, Briefwahlvorsteher der Stadt Memmingen
Schriftliche Antwort von Lukas Birkenmaier, Politikwissenschaftler am Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften
Schriftliche Antwort des Kreisverwaltungsreferats München
Schriftliche Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Schriftliche Antwort der Stadt Dachau
Schriftliche Antwort der Stadt Geiselhöring
Veröffentlichungen
Bayerische Staatskanzlei: „Gemeinde- und Landkreiswahlordnung“, Paragrafen 6, 24, 70, 71, 81
Bayerischer Rundfunk: “Kommunalwahl in Bayern: Auch EU-Ausländer dürfen wählen”, 06.02.2026
Bayerischer Rundfunk: „Kommunalwahl in Bayern: So wählen Sie richtig“, 16.02.2026
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: „Kommunalwahl 2026“
Bundeswahlleiter: „Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler bei den Bundestagswahlen 1994 bis 2017 nach Ländern“, 2017
Bundeswahlleiter: „Bundestagswahl 2021. Ergebnisse der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag", Dezember 2021
Der Spiegel: „Präzise Arbeit“, 16.06.2002
Diakonie Sachsen: „Jede Stimme zählt: Wahlen ermöglichen Würde und Teilhabe“
Kreisverwaltungsreferat München: “Kurzübersicht. Ablauf und Auszählung der Briefwahl Kommunalwahl”
Kreisverwaltungsreferat München: “Kurzübersicht. Ablauf und Auszählung im Wahlraum der Kommunalwahl”.
LG München II (3. Kammer), Urteil vom 05.10.2004 – 3 O 1581/04
Merkur: „Chronik des Dachauer Wahlskandals“, 28.02.2010
Merkur: „Wie funktioniert Wählen im Seniorenheim?“, 15.09.2017
Stadt München: „Wahl des Stadtrats 2020. Amtliches Endergebnis“, 15.03.2020
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: „Landtagswahl 2021: Erstmals mehr als 50% Briefwahl“, 19.04.2021
Strafgesetzbuch (StGB): “Paragraf 107: Wahlfälschung”
Süddeutsche Zeitung: „Geiselhöring: Die Zweifel überwiegen im Prozess um Wahlfälschung“, 18. Juni 2020
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
