Darum geht’s:
- Vergangenen Sommer ist der AfD-Kandidat Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) ausgeschlossen worden – wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue.
- Eine Überprüfung durch die Wahlausschüsse von Bürgermeister- und Landratskandidaten erfolgt immer, AfD-Politiker werden nicht pauschal ausgeschlossen.
- Hintergrund: Leitende Kommunalpolitiker sind Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb in besonderem Maße für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen.
Mitte November 2025 in einer kleinen Mehrzweckhalle im Münchner Süden. Im Bürgersaal Fürstenried hat die Münchner AfD zum Auftakt des Kommunalwahlkampfs geladen. Zu Gast: Joachim Paul aus Ludwigshafen.
Paul war Mitte August deutschlandweit in den Schlagzeilen. Der AfD-Politiker hatte sich um das Bürgermeisteramt in Ludwigshafen beworben – der zuständige Wahlausschuss seine Bewerbung aber abgelehnt. Die Begründung des Gremiums: Zweifel an der Verfassungstreue. Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz teilte dem Wahlausschuss mit, Paul propagiere aktiv das verfassungsfeindliche Konzept der "Remigration". Er sei außerdem eng mit Mitgliedern teils verbotener rechtsextremer Organisationen aus dem sogenannten Vorfeld der AfD vernetzt.
Verfassungstreue von Bürgermeistern wird im Einzelfall geprüft
Paul reichte Klage gegen die Ablehnung seiner Kandidatur ein. "Das wird euch noch leidtun", drohte er von der Bühne der Münchner AfD-Veranstaltung aus. Später sagte er: "Dieser Geheimdienst ist, wenn er so weitermacht, nichts anderes als Deep State".
Anfang Dezember behauptete AfD-Politiker Roberto Kiefer gegenüber der rechtspopulistischen Wochenzeitung "Junge Freiheit", auch er werde von einer Bürgermeisterwahl ausgeschlossen – allein aus dem Grund, dass er AfD-Mitglied sei. Kiefer will sich am 22. März 2026 um das Amt des Bürgermeisters im rheinland-pfälzischen Nieder-Olm bewerben.
Dass Politiker allein aufgrund ihrer AfD-Mitgliedschaft von Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden können, ist falsch. Bürgermeister sind als Beamte auf Zeit in besonderem Maße zu einer Verfassungstreue verpflichtet. Diese wird aber einzeln überprüft, in Rheinland-Pfalz genauso wie in Bayern. Eine AfD-Mitgliedschaft kann hierbei ein Indiz im Rahmen einer Einzelfallprüfung sein.
Dessen ungeachtet verbreiten sich nach Kiefers Äußerungen in verschiedenen Telegram-, YouTube- und X-Channels Falschbehauptungen. Die Rede ist etwa von einem "AfD-Verbot durch die Hintertür". Die Beiträge erreichen teilweise hunderttausende Aufrufe.
Falschbehauptungen wie diese verbreiteten sich auf X, Telegram und YouTube.
Rechtsstaat müsse sich "in einer wehrhaften Demokratie auch verteidigen"
Tatsächlich sei die Überprüfung von Bürgermeisterkandidaten vor der Wahl "in einem Rechtsstaat, der sich ja in einer wehrhaften Demokratie verteidigen können muss, ein legitimes Mittel", sagt Josef Franz Lindner dem #Faktenfuchs. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg. "Entscheidend ist aber, dass eine Parteimitgliedschaft alleine für einen Ausschluss nicht reicht, solange die AfD nicht verboten ist", so Lindner.
Sowohl reguläre Beamte als auch Bürgermeister- und Landratskandidaten können im Zweifelsfall also auf ihre Verfassungstreue überprüft und abgelehnt werden. "Es müssen dann wirklich nachweisbare, belastbare, tatsächlich auch belegbare Gründe sein", betont Lindner.
Vor der Zulassung von Kandidaten zur Bürgermeisterwahl kontrollieren kommunale Wahlausschüsse ihre Verfassungstreue – sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Bayern. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern der im jeweiligen Gemeinderat vertretenen Parteien zusammen. Den Vorsitz hat der Wahlleiter inne, der vom Gemeinderat gewählt wird. "Bestehen bei Bürgermeister- oder Landratskandidatinnen und -kandidaten Bedenken hinsichtlich der Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, kann sich der Wahlleiter bei Verdachtsfällen an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) wenden mit der Bitte um konkrete Informationen zum Extremismusbezug der sich bewerbenden Person", schreibt das Bayerische Innenministerium dem #Faktenfuchs hierzu.
In Ludwigshafen hatte die amtierende Bürgermeisterin Jutta Steinruck in ihrer Funktion als Wahlleiterin die Überprüfung der Verfassungstreue Joachim Pauls beantragt. Da Steinruck nicht erneut für das Amt der Oberbürgermeisterin kandidierte, konnte Sie das Amt der Wahlleiterin bekleiden.
Hohe Verantwortung für die ehrenamtlichen Wahlausschüsse
Entscheidet sich ein Wahlausschuss dafür, die Kandidatur eines Politikers abzulehnen, so hat das weitreichende Konsequenzen: häufig können die Gerichte erst nach der Wahl die Entscheidung des Ausschusses überprüfen. "Das rheinland-pfälzische Wahlrecht sieht grundsätzlich ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren vor", antwortet das rheinland-pfälzische Innenministerium auf #Faktenfuchs-Anfrage. So ist das aktuell auch im Fall des Ludwigshafeners AfD-Kandidaten Joachim Paul. Eine finale juristische Klärung steht derzeit noch aus. Auch das bayerische Innenministerium schreibt, eine Nichtzulassung könne erst nach der Wahl im Rahmen einer Wahlanfechtung gerichtlich geprüft werden.
Die Vorgaben an die Wahlausschüsse sind daher streng gefasst. "Der Wahlausschuss muss bei der Prüfung der Frage, ob eine sich bewerbende Person nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern eintritt, größte Zurückhaltung üben", heißt es etwa in der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums.
Andere AfD-Kandidaten traten bereits bei Landrats- und Bürgermeisterwahlen an
Die Parteimitgliedschaft gebe nach vorherrschender Ansicht nicht allein den Ausschlag, sondern sei lediglich ein Indiz gegen die Verfassungstreue im Rahmen der stets gebotenen Einzelfallprüfung, schreibt auch der Dienstrechtler Andreas Nitschke dem #Faktenfuchs. Das zeige etwa der Fall Sesselmann aus Thüringen. "Robert Sesselmann wurde im Sommer 2023 zur Landratswahl im Landkreis Sonneberg zugelassen (und danach auch gewählt), obwohl er aktiv für die AfD tätig war, die 2023 als Landesverband bereits vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft gewesen war". Nitschke ist Professor für Öffentliches Recht und Zivilrecht an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz. Sesselmanns Verfassungstreue wurde sowohl vor der Wahl vom zuständigen Wahlausschuss, als auch nach der Wahl vom Landesverwaltungsamt Thüringen überprüft.
In der rheinland-pfälzischen Stadt Koblenz trat bei den Oberbürgermeisterwahlen im September 2025 der AfD-Kandidat Markus Meixner an. Er wurde vom Wahlausschuss zur Wahl zugelassen und erhielt 7,6 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Opfer-Narrativ dient dazu, demokratische Institutionen zu delegitimieren
Die Behauptung, die AfD werde pauschal von den Kommunalwahlen ausgeschlossen, lässt sich nicht halten – weder in Rheinland-Pfalz noch in Bayern.
Sina Laubenstein, Programmdirektorin des Think Tanks Institute for Strategic Dialogue (ISD), sagt: "Das ist ein klassisches Opfer-Narrativ, das wir aus rechtsextremen Kontexten seit Jahren kennen. Sobald demokratische Verfahren nicht den eigenen Erwartungen entsprechen, werden sie sofort als Ausgrenzung und Systemversagen umgedeutet." Ein bekanntes Beispiel aus den vergangenen Jahren sei die US-Präsidentschaftswahl 2020, deren Ergebnis von Donald Trump und Teilen seines politischen Umfelds wiederholt infrage gestellt wurde.
Der in Ludwigshafen abgelehnte AfD-Bürgermeisterkandidat Joachim Paul sucht auch den persönlichen Schulterschluss mit der Trump-Regierung. Im September 2025 reiste er gemeinsam mit der Vizefraktionschefin der AfD im Bundestag Beatrix von Storch in die USA, um sich über seine nicht-Zulassung zu beschweren.
Die Erzählung von der systematischen Ausgrenzung verfolgt laut Laubenstein zwei Zwecke. Erstens gehe es darum, einen Aufschrei zu generieren, um die eigenen Wähler zu mobilisieren. Zweitens sollen damit aber auch andere Wähler demobilisiert werden, indem man den Eindruck vermittele, der demokratische Prozess funktioniere nicht und Stimmen hätten keinen Einfluss.
Nach Laubensteins Ansicht geht es letztlich darum, gezielt Vertrauen in demokratische Institutionen zu untergraben. Besonders auf kommunaler Ebene sei diese Strategie wirksam und daher gefährlich: "Denn hier ist die Demokratie für ganz viele Bürger:innen am greifbarsten und am erfahrbarsten."
Warum die AfD in Bayern auf einer Extremistenliste steht
Auch bei regulären Beamten erfolge wie bei Bürgermeisterkandidaten eine Prüfung stets im Einzelfall, so das Bayerische Innenministerium. Eine Mitgliedschaft in einer im Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen führe nicht automatisch dazu, dass der Zugang zu einem solchen Amt ausgeschlossen werde. Verfassungsrechtlerin Roya Sangi, Mitglied des Ausschusses für Verfassungsrecht des Deutschen Anwaltvereins, bestätigt das im Interview mit dem #Faktenfuchs. Eine AfD-Mitgliedschaft habe dabei aufgrund der bestehenden Einstufungen eine Indizwirkung, es sei aber im Einzelfall zu prüfen, "ob derjenige wirklich die Gewähr dafür bietet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten." Sangi lehrt Verfassungs- und Europarecht an der Universität Würzburg und vertritt unter anderem die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
In Bayern wie in Rheinland-Pfalz wird die AfD in der Liste extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen der Innenministerien geführt. Beamtenanwärter müssen eine Mitgliedschaft in der Partei also für gewöhnlich offenlegen.
Der bayerische Verfassungsschutz sieht "tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Ausprägung der Menschenwürde und des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips", begründet ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums die Aufnahme der AfD in die Liste. "Aus den vorgelegten Belegen ergebe sich in der notwendigen Breite und Tiefe, dass jedenfalls von Teilen der AfD die Menschenwürde von Menschen mit Migrationshintergrund sowie Personen muslimischen Glaubens und das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip angegriffen würden", gibt der Sprecher des Innenministeriums die Einschätzung des Verfassungsschutzes wieder.
Warum Kommunalpolitiker Beamte auf Zeit sind
Dass Beamte auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden, geht zurück auf den sogenannten Radikalenerlass aus dem Jahr 1972. Doch welchen Hintergrund hat die Anforderung zur Verfassungstreue an Oberbürgermeister in Deutschland? Das Bayerische Innenministerium schreibt: Bürgermeister "unterliegen grundsätzlich den gleichen Pflichten wie andere Beamte, etwa der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung".
Dementsprechend sei in kreisfreien Städten, Großen Kreisstädten und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern der erste Bürgermeister immer Beamter auf Zeit, so die Behörde.
Ein Bürgermeister hat als Chefs der Verwaltung weitreichende Befugnisse, erklärt Beamtenrechts-Experte Lindner. Der Bürgermeister "ist also nicht nur Politiker, sondern er ist auch Vollzugskraft", so der Jurist. Er ist etwa für die konkrete Umsetzung von Gesetzen zuständig, und er kümmert sich um die laufenden Angelegenheiten einer Gemeinde.
In Rheinland-Pfalz und Bayern wird die Verfassungstreue üblicherweise durch einen standardisierten Fragebogen abgefragt.
Dieser Fragebogen ist aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium, ob ein Anwärter als Beamter zugelassen wird. "Wenn ich jetzt beispielsweise ankreuze, ich bin Mitglied der XY-Partei, dann heißt auch das noch nicht automatisch, dass ich nicht verbeamtet werde", erläutert der Jurist Lindner. "Sondern dann sagt der Dienstherr, den Kandidaten schauen wir uns genauer an und gegebenenfalls fragen wir beim Landesamt für Verfassungsschutz nach, ob gegen ihn etwas vorliegt". Auch, wenn ein angehender Beamter die Unterschrift eines solchen Fragebogens verweigert, ist das Anlass zu einer genaueren Prüfung der Verfassungstreue des Kandidaten – aber noch kein automatischer Ausschluss vom Beamtenstatus. Lindner sagt, es sei verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, auch angehenden Bürgermeistern einen solchen Fragebogen vorzulegen.
Nieder-Olm: Streit um Verfassungstreue-Formular
Der AfD-Politiker aus dem rheinland-pfälzischen Nieder-Olm, Roberto Kiefer behauptete, er sollte bereits vor der Zulassung zur Bürgermeisterwahl eine Erklärung unterschreiben, dass er nicht Mitglied in einer extremistischen Organisation ist. Als eine solche extremistische Organisation ist in der entsprechenden Anlage auch die Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" gelistet.
Auf #Faktenfuchs-Nachfrage bestreitet die Gemeinde, dem Politiker jemals ein solches Papier ausgehändigt zu haben.
Ein Screenshot der Webseite der Gemeinde vom 4. Dezember 2025 zeigt jedoch eine Checkliste mit Unterlagen, die Kandidaten vor der Wahl einreichen müssen. In dieser Checkliste findet sich ebenjene "Belehrung über die gesteigerte Pflicht zur Verfassungstreue".
Mit Stand 18. Dezember 2025 ist das Formular auf der Webseite nicht mehr gelistet. Stattdessen steht auf der Webseite nun, für die Ernennung zum Bürgermeister sei die Abgabe dieser Belehrung "nach der Wahl und vor der Ernennung zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister erforderlich".
Die Gemeinde schreibt dem #Faktenfuchs auf Nachfrage hierzu, die Checkliste diente ausschließlich als allgemeine Orientierungshilfe. "Zur Klarstellung und zur Vermeidung von Missverständnissen wurde deshalb die Auffindbarkeit dieser Checkliste redaktionell präzisiert", so die Gemeinde.
Das Bayerische Innenministerium schreibt, ein solcher Fragebogen werde in Bayern "nur bei Bewerbern für ein Amt als Laufbahnbeamter verwendet". Bürgermeister oder Landräte sind lediglich Beamte auf Zeit. Das rheinland-pfälzische Innenministerium empfiehlt den Gemeinden im Unterschied dazu, angehende Bürgermeister mittels eines ähnlichen Fragebogens über ihre Pflicht zur Verfassungstreue zu belehren. Das solle nach der Wahl, aber vor der Ernennung zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister passieren. Auch in Rheinland-Pfalz sind die Gemeinden aber nicht dazu verpflichtet, Kandidaten einen solchen Fragebogen vorzulegen.
Fazit
AfD-Politiker werden weder in Rheinland-Pfalz noch in Bayern pauschal von Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen. Richtig ist: Bürgermeister sind Beamte auf Zeit und daher in besonderem Maße der Verfassung verpflichtet. Die Verfassungstreue von Bürgermeistern und allen anderen Beamten wird im Einzelfall geprüft. Eine Mitgliedschaft in einer vom bayerischen Innenministerium gelisteten extremistischen Organisation – eine solche ist die AfD – kann hierbei ein Indiz im Rahmen einer Einzelfallprüfung darstellen. Diese Einzelfallprüfungen sind Aufgabe kommunaler Wahlausschüsse, die darüber entscheiden, ob Kandidatinnen und Kandidaten zu einer Bürgermeisterwahl zugelassen werden. Dafür können sie Informationen vom jeweiligen Landesverfassungsschutz anfordern.
Quellen:
Interviews/Presseanfragen:
Anfragen bei der Gemeinde Nieder-Olm
Anfrage beim rheinland-pfälzischen Innenministerium
Anfrage beim bayerischen Innenministerium
Anfrage bei Andreas Nitschke, Professor für Öffentliches Recht und Zivilrecht an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz, Schleswig-Holstein
Interview mit Josef Franz Lindner, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg
Interview mit Roya Sangi, Mitglied des Ausschusses für Verfassungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Interview mit Sina Laubenstein, Programmdirektorin des Think Tanks Institute for Strategic Dialogue (ISD)
Veröffentlichungen
Andreas Nitschke: Der Ausschluss von AfD-Bürgermeisterkandidaten vor der Wahl
Bayerisches Ministerialblatt: Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung
Bayerische Staatskanzlei: Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen
Bayerische Staatsregierung: Bekanntmachung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz: Art. 5 Wahlleiterinnen und Wahlleiter, Wahlausschuss
Bundeszentrale für politische Bildung: Vor 50 Jahren: "Radikalenerlass"
BR: AfD kommt ins bayerische Extremisten-Verzeichnis
Correctiv: Zweifel an Verfassungstreue: Joachim Pauls OB-Blickade ist ein Problem für die AfD
Die Rheinpfalz: OB-Wahl in Ludwigshafen: Paul klagt weiter - Wie stehen seine Chancen?
Junge Freiheit: Rheinland-Pfalz: AfD-Mitglieder dürfen nicht als Bürgermeister kandidieren
Koblenz: Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz am 21. September 2025
Koblenz: OB-Wahl in Koblenz: David Langner bleibt Koblenzer Oberbürgermeister
Legal Tribune Online: AfD-Kandidat Paul unterliegt vor den Verfassungsgerichten
Legal Tribune Online: AfD-Landrat besteht Verfassungstreue-Überprüfung
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: Liste extremistischer Organisationen
Südwestrundfunk: Kandidaten OB-Wahl 2025: Markus Meixner (AfD)
Südwestrundfunk: OB-Wahl in Ludwigshafen: AfD-Politiker Paul scheitert auch vor Bundesverfassungsgericht
VG Nieder-Olm: Belehrung über die gesteigerte Pflicht zur Verfassungstreue aufgrund einer herausgehobenen Funktion im öffentlichen Dienst
VG Nieder-Olm: Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Nieder-Olm & Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2026
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