Darum geht's:
- Eine Aschaffenburger Grünen-Kandidatin hat eine bestehende Schmiererei auf einem ihrer Wahlplakate in eine eigene politische Botschaft umgewandelt. Das belegen Fotos des Plakats.
- Zahlreiche Posts auf Social Media unterstellen der Kandidatin aber fälschlicherweise, sie habe ein Hakenkreuz auf ihr eigenes Wahlplakat geschmiert.
- Was die Kandidatin auf ihr Plakat geschrieben hat, ist entgegen anderslautender Behauptungen im Netz der Polizei und Experten zufolge nicht strafrechtlich relevant.
AfD-Politiker und parteinahe Accounts haben ein Video einer Aschaffenburger Stadtrats-Kandidatin der Grünen für eine Desinformationskampagne gegen die Frau missbraucht. In einem von ihnen geteilten Video unterstellen sie der Kandidatin fälschlicherweise, ein Hakenkreuz auf ihr eigenes Plakat geschmiert zu haben.
Der Clip, den auch rechtspopulistische bis rechtsextreme Accounts auf Social Media verbreiten, dauert nur wenige Sekunden. Er zeigt die Aschaffenburger Grünen-Kandidatin Sinja Stemmler vor einem ihrer eigenen Wahlplakate. Es ist zu sehen, wie sie selbst mit einem schwarzen Stift die Buchstaben "AFD" auf das Plakat schreibt. Schwach zu erkennen ist, dass schon zuvor an dieser Stelle etwas auf das Plakat geschrieben worden war. Außerdem sieht man, wie sie unter den drei Buchstaben ansetzt, um noch etwas zu schreiben. Dann schwenkt die Kamera weg, Stemmler grinst in die Kamera. Eine Auflösung, was genau sie unter "AFD" schreibt, bietet das kurze Video nicht.
Falsche Hakenkreuz-Unterstellungen kursieren auf Social Media
In der Version, die AfD-Politiker und parteinahe Accounts auf Plattformen wie X oder Instagram verbreiten, ist das Video mit einem nachträglich eingesetzten Textbanner versehen. Dieses Banner unterstellt der Aschaffenburger Kandidatin, ein Hakenkreuz auf das Plakat zu schmieren. Diese Version bietet den Anknüpfungspunkt für die Unterstellung, die Kandidatin wolle die Schmiererei so der AfD anhängen. In den Kommentaren schreiben das auch viele User. Laut den Daten der Plattformen erreichte das vielfach geteilte Video mit der falschen Unterstellung mindestens mehrere Hunderttausend Aufrufe.
Auf verschiedenen Social-Media-Plattformen erreichte das Video mit der Falschbehauptung mehrere Hunderttausend Nutzer.
Dass dieser Vorwurf falsch ist, zeigen Bilder des Plakats, die mit deutlich geringerer Reichweite ebenfalls im Netz kursieren. Auch das zuständige Polizeipräsidium Unterfranken bestätigte dem #Faktenfuchs in einer Mail, dass kein Hakenkreuz auf das Plakat geschmiert wurde. Die Polizei wurde auf die Sache aufmerksam, nachdem entsprechende Hinweise bei den Beamten eingingen. Eine Korrespondentin des BR hat das Plakat in Aschaffenburg ebenfalls überprüft und bestätigt, dass kein Hakenkreuz darauf zu sehen ist.
Kandidatin ergänzte bestehende Schmiererei durch politische Botschaft
Stattdessen schrieb die Kandidatin Stemmler mit schwarzem Filzstift "AFD findet sie scheiße" auf das Plakat und zeichnete einen Pfeil, der auf das Foto von ihr zeigt. Dass dieser Schriftzug auf dem Plakat steht, zeigen Bild- und Videoaufnahmen, die auch Stemmler im Nachgang selbst auf Instagram veröffentlichte. Auch ein Foto, das der BR am 12. Februar in Aschaffenburg von dem Plakat aufnahm, zeigt das.
Das BR-Bild aus Aschaffenburg zeigt die Schmiererei sowie den Schriftzug auf dem Wahlplakat.
In dem Video, das Stemmler vor dem Plakat zeigt, ist noch zu sehen, wie sie den Buchstaben "f" schreibt – der dann von einigen als Hakenkreuz umgedeutet wurde.
Stemmler selbst hatte am 7. Februar auf ihrem Instagram-Account das ursprüngliche Video, das sie vor dem Plakat zeigt, hochgeladen. Erst später verbreiteten andere Personen den Clip mit der falschen Hakenkreuz-Behauptung.
Laut Stemmler hat sie die Buchstaben "AFD" nachgezeichnet, nachdem sie eine entsprechende Schmiererei auf ihrem Plakat entdeckt hatte. Auch das BR-Foto zeigt eine Schmiererei mit rotem Stift und darüber den von Stemmler ergänzten schwarzen Schriftzug.
Nach eigener Aussage hat Stemmler "die Schmiererei nachgezogen und noch ein 'findet sie scheiße' ergänzt". Das sagte sie in einem zweiten Instagram-Video, das sie spät am Abend des 11. Februar veröffentlichte, nachdem sich die Hakenkreuz-Behauptungen viral verbreiteten, also drei Tage nach dem ersten, kürzeren Video. In dem Video zeigte Stemmler auch Fotos des tatsächlichen Schriftzug
Kandidatin: Video war "spontane Aktion"
Warum Stemmler nicht in ihrem ersten Video direkt auflöste, was sie neben "AFD" schrieb? Stemmler schreibt dem #Faktenfuchs dazu: Das Video sei eine spontane Aktion gewesen und als "lustiges/satirisches Video" gedacht, mit der Pointe, dass sie es selbst ist, die auf ihr Plakat malt. Die Auflösung sei in der Videobeschreibung erfolgt, dort ist die Botschaft gegen die AfD zu lesen. Gefilmt habe ein Parteikollege aus dem Kreisvorstand, dessen Plakat ebenfalls beschmiert worden sei. Diese Aussage deckt sich mit den Fotos, die der BR am 12.02. in der Aschaffenburger Innenstadt aufnahm, mindestens drei Plakate von Grünen-Kandidaten wurden demnach in ähnlicher Manier beschmiert.
"Ich bin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht davon ausgegangen, dass daraus solche viel beachteten Verschwörungen werden. Zumal es die ersten 3 Tage kaum jemand falsch verstanden hatte und der Aufschrei erst mit den ersten Hakenkreuz-Behauptungen auf X am Montagabend / Dienstagmorgen kam", schreibt Stemmler dem #Faktenfuchs in einer Mail.
Das Polizeipräsidium Unterfranken schrieb dem #Faktenfuchs, das Plakat sei durch einen unbekannten Täter in einem noch nicht näher bestimmten Zeitraum mit einem AfD-Schriftzug beschmiert worden. "Die betroffene Stadtratskandidatin entfernte den Schriftzug zunächst und versah das Plakat in der Folge mit einem neuen, strafrechtlich nicht relevanten, Schriftzug", so ein Polizeisprecher.
Polizei und Strafrechtler: Verändern des eigenen Wahlplakats keine Straftat
Der von Stemmler selbst hinzugefügte Schriftzug ist laut Polizei also entgegen anderslautender Behauptungen im Netz nicht verboten. Das bestätigt auch der Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel auf Anfrage des #Faktenfuchs. Er ist Professor an der Universität Augsburg, unter anderem für Strafrecht.
Der Straftatbestand der Sachbeschädigung schütze Eigentümer vor einer "aufgedrängten" Substanzverletzung, also etwa einer Veränderung einer Sache ohne Zustimmung des Eigentümers. "Strafbar ist danach das Beschmieren fremder Wahlplakate, nicht aber das Aufbringen von Parolen durch den Eigentümer", schreibt Kubiciel dem #Faktenfuchs. Sofern die Partei die Eigentümerin des Plakats ist, brauche es ihr Einverständnis.
In eine andere Richtung ermittelt die Kriminalpolizei in dem Fall dennoch: Mehrere strafrechtlich relevante Kommentare seien in diesem Zusammenhang von Internetnutzern gepostet wurden. Welche Kommentare das sind, spezifizierte das Polizeipräsidium Unterfranken zunächst nicht. Es kämen unter anderem die Straftatbestände der Beleidigung und der Volksverhetzung in Betracht, so die Polizei. Grünen-Kandidatin Stemmler sagt: "Ich behalte mir vor, bestimmte Aussagen zur Anzeige zu bringen, vor allem wenn es um die Verleumdungen geht."
Fazit
Die Behauptungen, eine Aschaffenburger Stadtrats-Kandidatin der Grünen habe ein Hakenkreuz auf ihr eigenes Wahlplakat geschmiert, sind falsch. Bilder von dem Plakat zeigen, dass kein Hakenkreuz geschmiert wurde. Tatsächlich hat die Kandidatin laut eigener Aussage und laut Erkenntnissen der Polizei eine bestehende AfD-Schmiererei nachgezeichnet und ergänzt, um ihre Ablehnung der Partei zum Ausdruck zu bringen.
Quellen:
Schriftliche Antwort von Michael Kubiciel, Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Augsburg
Schriftliche Antwort des Polizeipräsidiums Unterfranken
Schriftliche Antwort von Sinja Stemmler, Stadtrats-Kandidatin in Aschaffenburg für die Grünen
BR-Korrespondentin Barbara Ecke
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