Darum geht's:
- Häufig tauchen rund um Wahlen die immer gleichen Gerüchte auf, die angeblichen Wahlbetrug unterstellen.
- Die Gerüchte fußen oft auf Missverständnissen oder Unkenntnis der Regeln für Wahlen.
- Markierungen für Sehbehinderte, Buntstifte, unversiegelte Urnen: Das alles ist vorschriftsgemäß.
Kommunalwahlen sind eine komplexe Angelegenheit: riesige Stimmzettel, Kumulieren, Panaschieren. Dazu kommen Falschbehauptungen, die auf Social Media kursieren und bei manchen Unsicherheit auslösen können, ob die anstehenden Wahlen vertrauenswürdig seien. Denn manche User, teils anonym, aber auch von Russland gesteuerte Kampagnen, säen vor einer Wahl Misstrauen. Weil sie selbst verunsichert sind – oder um zu schaden: Indem sie Zweifel an der Sicherheit der Wahlen verbreiten, können sie politisch daraus Kapital schlagen.
Sie nutzen dafür häufig Details rund um Wahlen, über die viele bisher vielleicht nicht nachgedacht haben. Oder die tatsächlich auffallen und zu Fragen führen können. Etwa wie genau die Urnen im Wahllokal verschlossen sein müssen oder wie die Stimmzettel aussehen. Aus diesen Details basteln sie dann Gerüchte, Unterstellungen oder Falschbehauptungen – und sie nutzen aus, dass viele sich mit den Details der Vorschriften nicht auskennen.
Häufig kursieren vor Wahlen sehr ähnliche Behauptungen – die sich aber mit einem Blick in die Vorschriften gut aufklären lassen. Dieser #Faktenfuchs liefert vor den bayerischen Kommunalwahlen 2026 ein paar grundlegende Infos, mit denen sich manche Gerüchte besser einordnen lassen.
Urnen müssen verschließbar, aber nicht verplombt sein
Zuvörderst gilt: Die Mitglieder des Wahlvorstands, also die Wahlhelfer, sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (Hier lesen Sie mehr darüber, wie ein Wahlvorstand etwa bei der Bundestagswahl arbeitet.)
Gemäß der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung müssen die Wahlurnen bei der Kommunalwahl verschließbar sein. Mehr Details stehen nicht in der Vorschrift: Es wird kein konkretes Material erwähnt, auch keine spezifische Verschlussart.
Dennoch behaupten gerade auf Social Media einige, die Wahlen seien nicht sicher, weil die Urne in ihrem Wahllokal "nicht versiegelt" sei.
Ein Post auf X, der irreführende Informationen zu Wahlurnen verbreitet.
Vor Beginn der Abstimmung überzeugt sich der Wahlvorstand, dass die Wahlurnen leer sind. Dann verschließt der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin die Wahlurnen, wie das bayerische Innenministerium dem #Faktenfuchs in einer Mail-Antwort schreibt. Die Urnen dürfen bis zum Schluss der Abstimmung um 18 Uhr nicht mehr geöffnet werden.
Dass die Urnen zusätzlich "versiegelt" oder verplombt werden müssen, sehen die wahlrechtlichen Bestimmungen nicht vor. Das ist laut Innenministerium nicht erforderlich, "weil während der Abstimmung mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstands (darunter die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher und die Schriftführerin oder der Schriftführer oder jeweils deren Stellvertretung) anwesend sein müssen".
Regionale Unterschiede: Stadt München verplombt Urnen freiwillig
Wie viele Kommunen bei ihren Wahlurnen den Deckel nicht nur verschließen, sondern die Urne verplomben, ist dem Ministerium eigenen Angaben zufolge nicht bekannt. Die Landeshauptstadt München zum Beispiel versieht die Wahlurnen in Wahllokalen und die für die Briefwahl mit einer Durchziehdrahtverplombung, "um allen Rückfragen und möglichen Unterstellungen einer Wahlmanipulation zuvorzukommen", schreibt eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats (KVR), also der Wahlbehörde der Stadt, dem #Faktenfuchs in einer Mail. Die Stadt habe sich für diese sichere Methode entschieden, da so die Urnen auch nicht geöffnet werden können, bevor sie im Wahllokal ankommen und wenn sie es nach der dortigen Auszählung wieder verlassen. Die Stimmen werden anschließend gelagert, damit Nachzählungen gegebenenfalls möglich sind.
- Hier lesen Sie mehr: #Faktenfuchs: Briefwahl in Kommunen kein Einfallstor für Betrug
Stifte in den Wahlkabinen: Das Kreuz darf nicht durchscheinen
Häufig werden bei Wahlen auch die Stifte hinterfragt, die in den Wahlkabinen ausliegen. Manche wundern sich über ausliegende Blei- oder Buntstifte und befürchten, dass die Stimmen nach Abgabe des Stimmzettels manipuliert werden könnten – weil die Kreuze sich dadurch wegradieren ließen.
Die gegenseitige Kontrolle der Wahlhelfer soll solche Manipulationen unmöglich machen. Laut Gesetz müssen immer mehrere, zur Unparteilichkeit verpflichtete Wahlhelfer zeitgleich während des gesamten Wahlvorgangs im Wahlraum anwesend sein. Das macht es sehr unwahrscheinlich, dass beim Auszählen Stimmen unter den Augen der Wahlhelfer und möglicher Wahlbeobachter ausradiert werden.
Die Regeln für die Stifte bei den Kommunalwahlen in Bayern geben vor: Zur Kennzeichnung der Stimmzettel in den Wahlkabinen der Wahllokale sollen Schreibstifte gleicher Farbe bereitliegen. Die Schreibstifte sollten keine Bleistifte oder Filzstifte sein. Aber verboten sind diese nicht. "Diese Regeln schließen es nicht aus, eigene Stifte mitzubringen und zu verwenden", heißt es vom Innenministerium. Die Wahlvorstände müssen dabei laut Ministerium bei der Abgabe solche Stimmzettel zurückweisen, die "in einer das Abstimmungsgeheimnis gefährdenden Weise erkennbar von den übrigen abweichen". Zum Beispiel, wenn das Kreuz mit einem Filzstift gemacht wurde und durch das Papier des Stimmzettels durchscheint.
Stimmzettel können Markierungen für Sehbehinderten-Schablonen aufweisen
Bei Wahlen können die Stimmzettel gelocht sein oder abgeschnittene Ecken haben. Das liegt daran, dass diese Markierungen Sehbehinderten helfen, eine Schablone auf den Stimmzettel korrekt aufzulegen, um die richtigen Stellen zu finden, die sie ankreuzen wollen.
Bei Kommunalwahlen ist das allerdings selten. "Die Kommunalwahl ist aufgrund ihrer Vielzahl an unterschiedlichen Stimmzetteln und des komplexen Wahlsystems nicht für die Wahlschablone geeignet", schreibt der Leiter des Beratungs-, Informations- und Textservice-Zentrums (BIT) des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbunds (BBSB) dem #Faktenfuchs in einer Mail.
Eine Ausnahme sei dem BBSB aber bekannt: Für die Münchner Oberbürgermeisterwahl und gegebenenfalls für die Stichwahl gibt es Wahlschablonen. "Diese Stimmzettel weisen deswegen eine Lochung rechts oben auf, um das richtige Einlegen sicherzustellen", so der BIT-Leiter. Die Oberbürgermeisterwahl sei erstens mit Wahlschablone gut durchzuführen, weil das Wahlsystem einfach sei. Zudem habe München die höchste Zahl an wahlberechtigten blinden Menschen in Bayern.
"Es gibt deshalb genügend Bedarf für eine Wahlschablone und es hat bereits Tradition." 2026 werde die Wahlschablone das dritte Mal für die OB-Wahl angeboten. Weitere Kommunen mit Stimmzettelmarkierung seien ihm nicht bekannt. Auch das bayerische Innenministerium kann nicht sagen, in welchen Kommunen Wahlschablonen eingesetzt werden.
Manche Akteure streuen dennoch das Gerücht, dass diese Markierungen die Stimmzettel vorbereiteten für einen möglichen Wahlbetrug. Zum Beispiel um bestimmte Stimmzettel etwa auszusortieren.
Ein Post auf X verbreitet falsche Informationen über Stimmzettel, die für die Nutzung von Sehbehinderten-Schablonen eine Markierung haben.
Fazit
Für Gerüchte rund um Wahlen – auch um die Kommunalwahlen – werden häufig vorschriftsgemäße Umstände verzerrt oder falsch ausgelegt. In den Wahlkabinen ausliegende Buntstifte sind erlaubt, wie auch selbst mitgebrachte Stifte. Urnen müssen nicht verplombt sein. Gelochte Stimmzettel oder Zettel mit abgeschnittenen Ecken sind ebenfalls kein Hinweis auf mögliche Manipulationen, sondern rechtmäßige Hilfen für Sehbehinderte. Die Sicherheitsvorkehrungen, die in den Wahlvorschriften festgehalten sind, sind dafür da, Wahlbetrug zu verhindern.
Quellen:
Presseanfragen:
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
BBSB
Bayerisches Staatsministerium für Inneres und Sport
Veröffentlichungen:
Auswärtiges Amt, Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 12.12.2025
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