Der Fall der 2001 verschwundenen und 15 Jahre später tot aufgefundenen Peggy aus Lichtenberg bleibt rätselhaft. Bekannt sind weder Mörder noch Todesursache. Die Akte ist geschlossen. Seit über einem Jahr fordert Susanne Knobloch, Mutter von Peggy, Schmerzensgeld: insgesamt 75.000 Euro, 5.000 Euro für jedes Jahr.
Susanne Knobloch fordert den Betrag von Manuel S., von dem sie annimmt, dass er immer wusste, wo Peggy all die Jahre war. Sie verlangt das Geld als Ausgleich für das seelische und körperliche Leid in dieser Zeit. Am Donnerstag saßen sich Susanne Knobloch und Manuel S., beide begleitet von ihren Rechtsbeiständen, im Saal 1.104 im Oberlandesgericht Bamberg gegenüber – wie schon vor gut einem Jahr, als die Schmerzensgeldklage zum ersten Mal vor dem Landgericht Hof verhandelt und letztlich abgewiesen wurde.
Richterin: Am ersten Urteil nichts auszusetzen
Es sei an dem Urteil von damals nichts auszusetzen, verkündete die Vorsitzende Richterin des 12. Senats. Die Beweiswürdigung sei ohne Fehler, es seien auch keine Widersprüche aufgetreten, sagte sie und wiederholte die Begründungen der Hofer Kammer. Der Beklagte Manuel S. habe nach einer über zehn Stunden dauernden Vernehmung ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen.
Das komme vor und sei ein bekanntes Phänomen. Die Vernommenen würden schließlich irgendetwas zugeben oder erzählen, um nicht länger verhört zu werden, so die Richterin. Außerdem habe sich das vermeintliche Täterwissen in mehreren Punkten als lückenhaft und nicht hinreichend erwiesen. Vorläufig folge das Oberlandesgericht dem ersten Urteil der Hofer Kammer.
Das zurückgezogene Geständnis
Das später zurückgezogene Geständnis entstand bei einer Vernehmung von Manuel S., der im Jahr 2018 ins Blickfeld der Ermittler gerückt war. Am Ende der Vernehmung, die ohne Rechtsbeistand stattgefunden hatte, erzählte er, er habe Peggys Leiche am 7. Mai 2001 mit seinem Auto vom oberfränkischen Lichtenberg zum späteren Fundort, einem Waldstück bei Rodacherbrunn in Thüringen, nicht weit von Lichtenberg entfernt, gebracht. Seiner Frau erzählte Manuel S. nach der Vernehmung, er habe den Polizisten irgendeine Geschichte erzählt, so sein Anwalt Jörg Meringer in der Verhandlung. Schließlich wurde Manuel S. nach kurzer Untersuchungshaft an Weihnachten 2018 entlassen.
Urteil wird im August verkündet
Für Susanne Knobloch ist Manuel S. aber derjenige, der über das Schicksal ihres Kindes all die Jahre Bescheid wusste – daher die Schmerzensgeldklage. Auch in der Berufungsverhandlung wiederholte sie ihre Vorwürfe. Der Beklagte sei zehn Stunden lang vernommen worden, sie habe 15 Jahre lang in Unklarheit gelebt und keinen Abschluss finden können. Auch Susanne Knoblochs Anwältin Ramona Hoyer äußerte Zweifel an der Beweiswürdigung im ersten Verfahren.
Manuel S. und sein Verteidiger sehen das anders. In einer ersten vorläufigen Einschätzung neigt das Gericht eher ihnen zu. Nun muss der Bamberger Senat entscheiden. Ein Urteil soll Mitte August ergehen.
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