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Familiengeld: Staatsregierung will Rechtsänderung auf EU-Ebene

Familiengeld: Staatsregierung will Rechtsänderung auf EU-Ebene

Jahrelang hatte Söder Bayerns Familiengeld gefeiert. Doch nun muss seine Regierung die Praxis ändern, Eltern mit Kindern im EU-Ausland weniger auszuzahlen. Die Staatsregierung will aber auf eine Rechtsänderung auf EU-Ebene hinwirken.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Zum Jahresbeginn hat die bayerische Staatsregierung das Familiengeld abgeschafft. Das Geld, rund 800 Millionen Euro pro Jahr, fließt nun direkt in Kindertagesstätten und frühkindliche Bildung. Trotzdem sorgt die Leistung noch einmal für Aufregung. Denn für Kinder, die in bestimmten EU-Staaten leben, galt die Praxis: Das Familiengeld wird abgesenkt. Im Fall von Bulgarien etwa von 250 auf 125 Euro pro Monat.

EuGH rügt Diskriminierung

Die EU-Kommission sah darin eine unzulässige Ungleichbehandlung. Die Kommission hatte deshalb Klage erhoben und bekam heute vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Recht. Aus Sicht des Gerichtshofs dürfen pauschale Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden. Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten, etwa Saisonarbeiter, müssten die gleichen Leistungen erhalten wie Inländer, da sie im Aufnahmeland Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Scharf: "Werden Urteil entsprechend anwenden"

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) sagt, sie respektiere das Urteil des EuGHs. Der Freistaat werde es entsprechend anwenden. Laut bayerischem Familienministerium wurde das Familiengeld bisher in insgesamt knapp 1,5 Prozent aller Fälle abgesenkt. Diese Praxis werde nun für aufgrund einer Übergangsregelung noch laufende Fälle geändert. Ob auch Nachzahlungen anstehen und um welche Summen es konkret geht, dazu macht das Ministerium zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben.

Bayern will neues Gesetz für die EU

Aus Sicht von Familienministerin Scharf ist es weiterhin richtig, dass Leistungen in ihrer Höhe an das Lebenshaltungsniveau des Lebensmittelpunktes des Kindes angepasst werden. Sonst falle der tatsächliche Unterstützungsbetrag in Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten faktisch deutlich höher aus als bei gleicher Auszahlung im Freistaat. Bayern habe deshalb den Bund aufgefordert, sich für eine Rechtsänderung auf europäischer Ebene einzusetzen. Der Staatsregierung geht es dabei auch um die Höhe des Kindergeldes für Kinder, die nicht in Deutschland leben.

SPD und Grüne kritisieren Staatsregierung

Für die Grünen-Landtagspolitikerin Kerstin Celina ist das Urteil keine Überraschung. Es sei die Folge davon, "dass die Staatsregierung die bekannte EuGH-Rechtsprechung von Beginn an ignoriert hatte, um wieder mal ihr eigenes Ding durchzuziehen", so die Sprecherin für Soziales, Celina. Familienpolitik müsse "endlich zielgenau und rechtssicher" aufgestellt werden. Daran mangele es in Bayern, sagt Celina. Ähnlich argumentiert die sozialpolitische Sprecherin der SPD im Landtag, Doris Rauscher. Der EuGH habe klargestellt: "Alle Kinder sind gleich viel wert – egal, wo sie aufwachsen", sagt Rauscher. Dass die bayerische Staatsregierung das jahrelang anders gesehen habe, sei falsch. "Wer künftig ähnliches plant, sollte sich das merken", so die SPD-Politikerin.

AfD spricht von "fatalem Signal"

Der arbeits- und jugendpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Franz Schmid, sieht im Urteil ein "fatales Signal". Ähnlich wie Familienministerin Scharf von der CSU argumentiert Schmid: Leistungen wie Kindergeld oder Familiengeld müssten sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes orientieren. Es sei dem Steuerzahler nicht vermittelbar, dass deutsche Familienleistungen in Staaten mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in voller Höhe ausgezahlt würden.

Familiengeld läuft aus

Eingeführt wurde das Familiengeld 2018 auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr erhielten 250 Euro pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind wurden 300 Euro ausgezahlt. Seit Anfang des Jahres fließt das Geld nun nicht mehr an die Eltern, sondern direkt in den Betrieb von Kitas. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass derzeit nur noch Eltern mit Kindern, die vor 2025 geboren wurden, die finanzielle Unterstützung erhalten. Daher dürften die praktischen Auswirkungen des Urteils gering sein.

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