Ein Fischotter im Wasser.
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Der Abschuss des geschützten Fischotters: Darüber streiten die bayerische Staatsregierung und mehrere Verbände schon lange.

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Urteil: Fischotter darf vorerst nicht getötet werden

Urteil: Fischotter darf vorerst nicht getötet werden

Der Abschuss des geschützten Fischotters: Darüber streiten die bayerische Staatsregierung und mehrere Umwelt- und Naturschutzverbände schon lange. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte heute zwei Verordnungen. Doch der Streit geht weiter.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Der Fischotter darf vorerst nicht getötet werden – auch wenn er in Zuchtteichen jagt. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit zwei Verordnungen der bayerischen Staatsregierung gekippt. Bis zu 32 Fischotter sollten unter bestimmten Voraussetzungen in der Oberpfalz und in Niederbayern getötet werden dürfen.

Beschluss bereits seit November auf Eis

Die Verordnungen hatte die bayerische Staatsregierung im vergangenen Jahr beschlossen und sie galten ursprünglich ab August 2023. Als Grund für die Entnahme von Fischottern nannte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) im Juli 2023, die Staatsregierung wolle ernste fischwirtschaftliche Schäden in der Teichwirtschaft abwenden.

Der Bund Naturschutz Bayern, die Deutsche Umwelthilfe und der Verein "Aktion Fischotterschutz" hatten gegen die Verordnungen der Staatsregierung geklagt und in der Eilentscheidung im November zunächst Recht bekommen. Nun entschied das Gericht endgültig: Die Verordnungen sind in dieser Form rechtswidrig. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Höchstzahl der Tiere, die jährlich getötet werden dürfen, nicht in den Verordnungen selbst geregelt wird. Eine der Verordnungen hatte vorgesehen, dass diese Zahl durch die Landesanstalt für Landwirtschaft bekannt gegeben wird.

Gericht sieht formale Fehler

Konkret sollte es laut den Verordnungen möglich werden, den Fischotter "durch Abschuss zu töten". Dafür müsse allerdings ein "ernster fischereiwirtschaftlicher Schaden" vorliegen. Außerdem hätten die Tiere zwischen Februar und November nur dann getötet werden dürfen, wenn sie weniger als vier oder mehr als acht Kilogramm wiegen. Diese Regelung galt nur in Niederbayern und der Oberpfalz, mit Ausnahme des Landkreises Neumarkt.

Deutsche Umwelthilfe und Bund Naturschutz zufrieden

Laut der Deutschen Umwelthilfe bestätigt das Urteil erneut den strengen Schutzstatus des Fischotters. "Wir haben erfolgreich verhindert, dass bis zu 32 Fischotter getötet werden. Dass unsere Klage überhaupt notwendig war, ist ein Skandal. Denn es ist nicht mal nachgewiesen, dass die Tötungen die Teichwirtschaft vor ernsten Schäden bewahrt hätten", so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Er meint, die Teichkulturlandschaft sollte nun grundlegend reformiert werden.

Ähnlich sieht das Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz: "Statt sich mit unwirksamen Maßnahmen auf den Sündenbock Fischotter und seinen Abschuss zu versteifen, wäre die Staatsregierung besser beraten, die Teichwirtschaft als solche besser zu unterstützen." Sie fordern unter anderem eine deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und die Förderung der Artenvielfalt.

Für den Teichwirt Franz Kühn aus Tirschenreuth hätte diese Verordnung nichts zur Verbesserung seiner Lage beigetragen, sagt er dem BR: "Die Schäden in der Fischerei wären wahrscheinlich durch 32 entnommene Otter nicht eingedämmt worden." Allein im letzten Jahr hat der Fischotter bei ihm einen finanziellen Schaden von 30.000 Euro verursacht – so seine Schätzung. Er setzt auf die neue Verordnung der Staatsregierung: "Wir hoffen, dass die neue Verordnung rechtssicher ist, Bestand hat und auch eine entsprechende Anzahl an Entnahmen möglich ist."

Neue Verordnung bereits in Arbeit

Das bayerische Umweltministerium teilte auf BR-Anfrage mit, dass es bereits an einer neuen Verordnung arbeite: "Der Entwurf wird anschließend innerhalb der Staatsregierung abgestimmt. Auch den anerkannten Naturschutzvereinigungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden." Ziel sei es, den neuen Entwurf "zügig" fertigzustellen. Ein genauer Zeitpunkt dafür stehe aber noch nicht fest.

Der Fischotter gilt laut Weltnaturschutzunion IUCN als "potenziell gefährdet". Ursprünglich kam die Art überall in Europa vor, durch Bejagung, verschmutzte Gewässer und mangelnde Lebensräume galt der Fischotter in weiten Teilen Deutschlands als ausgestorben. Inzwischen erholen sich die Bestände und breiten sich vor allem im Osten Deutschlands wieder aus. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft schätzt, dass in der Oberpfalz und in Niederbayern etwa 650 Fischotter leben.

Im Video: Verwaltungsgerichtshof kassiert bayerische Fischotter-Verordnung

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