Ein Flugzeug beim Start
Ein Flugzeug beim Start
Bild
Der nach Kolumbien geflohene Ansbacher Amokläufer musste mit einem Sonderflug wieder zurück nach Deutschland gebracht werden.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Jan Woitas
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Jan Woitas
Audiobeitrag

Der nach Kolumbien geflohene Ansbacher Amokläufer musste mit einem Sonderflug wieder zurück nach Deutschland gebracht werden.

Aktualisiert am
Audiobeitrag
Erschien zuerst am
>

Flucht des Ansbacher Amokläufers: Rückflug kostete 195.000 Euro

Flucht des Ansbacher Amokläufers: Rückflug kostete 195.000 Euro

Nachdem der Ansbacher Amokläufer von 2009 vor knapp drei Monaten nach Kolumbien geflüchtet war, musste er mit einem Sonderflug zurück nach Deutschland geflogen werden - und der kostete fast 200.000 Euro. Wer den Flug zahlen muss, ist noch unklar.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Franken am .

195.000 Euro kostete der Flug, um einen 34-Jährigen aus Kolumbien nach Deutschland zurückzuholen, nachdem er aus der psychiatrischen Klinik in Erlangen dorthin geflohen war. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Jonas Heinzlmeier, dem Bayerischen Rundfunk. Es handelt sich dabei um die Kosten für einen Sonderflug, also eine gecharterte Maschine. Denn ein regulärer Linienflug sei mit dem aus der Psychiatrie entflohenen Mann nicht möglich gewesen, so der Sprecher.

Nach dem Amoklauf 16 Jahre in der Psychiatrie

Bei dem Passagier handelte es sich um den Mann, der 2009 als 18-Jähriger am Ansbacher Carolinum-Gymnasium mit einer Axt, Messern und Brandsätzen die Schule gestürmt und dabei Mitschüler und Lehrer attackiert hatte. Im April 2010 wurde er deshalb zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Hinzu kam die unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Nach 16 Jahren in der forensischen Psychiatrie hatte der inzwischen 34-Jährige zuletzt 30 Stunden Freigang pro Woche. In dieser Zeit konnte er sich frei bewegen und hat offensichtlich auch einen Reisepass beantragen können.

Flucht aus der Psychiatrie nach Südamerika

Nachdem am 16. August dieses Jahres sein Fehlen in der psychiatrischen Klinik in Erlangen bemerkt worden war, befand sich der Amokläufer laut Ermittlungsbehörden gar nicht mehr in Deutschland. Als der Hinweis kam, dass er sich in Kolumbien aufhalten könnte, hat ein Verbindungsbeamter des Bundeskriminalamts den Kontakt zu den kolumbianischen Behörden hergestellt und die Festnahme dort koordiniert.

Als der 34-Jährige nach Deutschland zurückgebracht werden sollte, musste es schnell gehen, sagt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, Jonas Heinzlmeier. "Andernfalls hätte sich die Staatsanwaltschaft selbst dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt ausgesetzt."

Kein regulärer Linienflug

Ein Linienflug von Kolumbien nach Deutschland sei nicht möglich gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Die Fluggesellschaft, die die Strecke im Direktflug anbietet, nehme nur Passagiere mit, die ihre Reise freiwillig antreten und nicht gefesselt sind. So kam es zum Flug mit einer Sondermaschine. "Die Kosten für den Sonderflug beliefen sich auf 195.000 Euro", so der Pressesprecher.

Zunächst trägt die Staatsanwaltschaft Ansbach die Kosten und damit der Freistaat Bayern. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie bei dem 34-Jährigen eine Rückerstattung geltend machen kann. "Ob der Anspruch dann tatsächlich vollstreckt werden kann, hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Untergebrachten ab", sagt Jonas Heinzlmeier.

Kritik an der Auslieferung

Kritik an dem Vorgehen der Behörden übte der Anwalt des 34-Jährigen kurz nach der Auslieferung seines Mandanten im September. David Mühlberger bezeichnete den Vorgang gegenüber dem Bayerischen Rundfunk als "Hauruck-Verfahren". Der 34-Jährige habe vor seiner Auslieferung keinen Richter gesehen, sagte er. Auch ihn, seinen Anwalt, habe er nicht anrufen dürfen.

Aus seiner Sicht geht von seinem Mandanten keinerlei Gefahr mehr aus. Ansonsten hätte ihm die Klinik keinen Ausgang gewährt. Dass der 34-Jährige nach einem Freigang nicht mehr zurückkam, ist keine Straftat. Ohne Konsequenzen bleibt die Flucht allerdings nicht.

Unterbringung nach der Flucht

Wie der 34-Jährige inzwischen untergebracht ist, werde man auf Rücksicht auf seine Persönlichkeitsrechte nicht sagen, teilten die dafür zuständigen Bezirkskliniken Mittelfranken auf Anfrage mit. Normalerweise würden nach einer Flucht die Lockerungen wieder aufgehoben, erklärt die Staatsanwaltschaft Ansbach.

Darüber hinaus ermittelt die Polizei derzeit noch, ob und wer dem 34-Jährigen bei seiner Flucht geholfen haben könnte. Dabei geht es um die Vorwürfe der Strafvereitelung und Gefangenenbefreiung. Einen entsprechenden Bericht erwartet die Staatsanwaltschaft Ansbach in den kommenden Tagen.

Dieser Artikel ist erstmals am 26.11.2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!