Ein Fingerabdruckscanner am Münchner Flughafen
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Flughafen München: Neues Entry/Exit-System der EU gestartet
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Flughafen München: Neues Entry/Exit-System der EU gestartet

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Flughafen München: Neues Ein- und Ausreisesystem gestartet

Flughafen München: Neues Ein- und Ausreisesystem gestartet

Der Flughafen München hat mit der Umstellung der Grenzkontrollen auf das neue Entry/Exit-System der EU begonnen. Das bedeutet unter anderem Gesichtserkennung beim Betreten des EU-Raumes. Bis März 2026 soll die Umstellung abgeschlossen sein.

Bis März 2026 sollen die Grenzkontrollen am Flughafen München auf das neue Entry/Exit-System der Europäischen Union umgestellt sein. Am Dienstag hat die Umstellung begonnen. Darüber informierte die Bundespolizei am Münchner Flughafen.

Automatische Erfassung bei Betreten der EU

Das neue System erfasst automatisch, wann und wo Reisende aus Nicht-EU-Staaten den Schengenraum betreten und verlassen. Dabei werden biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder aufgenommen. Die Behörden versprechen sich davon eine lückenlose und fälschungssichere Kontrolle und eine Verbesserung der Sicherheit an den europäischen Außengrenzen. Die bisherige Praxis von Stempeln im Reisepass entfällt dadurch.

Für den Flughafen München bedeutet das Entry/Exit-System eine große Umstellung. Kontrollbereiche mussten modernisiert, neue Geräte zur Gesichtserkennung und Fingerabdruckprüfung installiert und das Flughafenpersonal umfassend geschult werden.

Schrittweise Einführung am Flughafen hat bereits begonnen

Die Einführung des neuen Systems erfolgt am Münchner Flughafen nun schrittweise. Zunächst nur an einigen Kontrollspuren, bis März 2026 soll die Umstellung dann vollständig abgeschlossen sein. Die erste Reisende, die das neue System am Flughafen München nutzte, eine Passagierin aus Dubai, wurde heute vom Präsidenten der Bundespolizeidirektion München, Dr. Karl Heinz Blümel, begrüßt.

Für Passagiere aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ändert sich übrigens nichts. Das Entry/Exit-System richtet sich ausschließlich an sogenannte Drittstaatsangehörige.

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