So oft war Ingeborg Heindl davon überrascht, wer da vor ihr sitzt. Frauen, die beruflich erfolgreich sind, mit beiden Beinen im Leben stehen und trotzdem vor Gewalt fliehen müssen. Häusliche Gewalt macht nicht Halt vor Bildung, Einkommen oder Alter. Die älteste Bewohnerin des Autonomen Frauenhauses Regensburg war 85 Jahre alt. Heindl arbeitet seit fast 40 Jahren dort, sie kennt diese Geschichten. Nun, mit 63, steht sie kurz vor der Rente.
In all den Jahren hätte Ingeborg Heindl gerne alle Frauen aufgenommen, die im Frauenhaus einen sicheren Zufluchtsort gesucht haben. Die Gewalt könne sie nicht einfach so abschaffen. Aber sie könne dafür sorgen, dass Frauen zumindest einen Schutzplatz bekommen.
Aktuell ist das eine Wunschvorstellung: Alleine im Frauenhaus Regensburg mussten im letzten Jahr 117 Frauen abgewiesen werden. Das ist kein regionales Problem: In ganz Bayern fehlen die Plätze. Eine BR-Recherche zeigt, dass zwei Drittel der Frauenhäuser in Bayern durchgehend voll belegt waren.
Neue Finanzierung, neue Sorgen
Genau hier will das neue Gewalthilfegesetz ansetzen. Ab 2027 soll der Freistaat die Frauenhäuser finanzieren. Bayern will dafür rund 67 Millionen Euro jährlich für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bereitstellen. Das Geld soll zunächst das bestehende Hilfesystem sichern und künftig einen schrittweisen Ausbau ermöglichen.
Auch Einrichtungen wie das Frauenhaus Regensburg hatten für eine einheitliche und verlässliche Finanzierung gekämpft. Entsprechend groß war Heindls Hoffnung, dass mit dem neuen Gesetz die "ewige Sorge um die Existenzsicherung" endlich ein Ende hat. Doch nun macht sie sich Sorgen, dass die Finanzierung weiterhin nicht ausreicht.
Ingeborg Heindl hat nachgerechnet: Allein für das Frauenhaus Regensburg droht eine Finanzierungslücke von rund 80.000 bis 100.000 Euro. Das Problem zeigt sich an mehreren Stellen. In einem ersten Entwurf der bayerischen Verordnung sind aus ihrer Sicht für wichtige Aufgaben nicht genügend Stellen und Gelder vorgesehen – etwa für die Beratung oder die verpflichtende 24-Stunden-Rufbereitschaft. Den bisherigen Standard könne das Frauenhaus damit nicht abdecken. "Außer es wird noch nachgebessert", sagt sie.
Wer schließt die Lücke?
Hoffnung setzt Ingeborg Heindl auf die bisherigen Geldgeber: die umliegenden Kommunen. Bisher wurde das Regensburger Frauenhaus vor allem von der Stadt Regensburg und den Landkreisen Regensburg, Cham, Neumarkt und Kelheim mitfinanziert. Doch mit der neuen Zuständigkeit des Freistaats steht auch die bisherige Unterstützung durch die Kommunen auf dem Prüfstand.
Der Landkreis Kelheim will sich künftig zurückziehen. Landrat Christian Nerb verweist auf die angespannte Finanzlage seiner Kommune. Für sie sei die freiwillige Finanzierung inzwischen eine Belastung, die sie sich schlicht nicht mehr leisten könnte. Angesichts der erwarteten Haushaltsdefizite sieht Nerb dafür keinen finanziellen Spielraum mehr. Mit dem Rückzug wolle der Landkreis zugleich den Freistaat Bayern "fordern": Er müsse seiner neuen Verantwortung gerecht werden und die Finanzierung der Frauenhäuser sicherstellen.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sieht den Freistaat klar in der Verantwortung. Die gesetzliche Grundlage dafür sei geschaffen. "Der Standard muss gedeckt werden", sagt sie. Die Träger müssten dafür ihre tatsächlichen Kosten offenlegen und ihre Anträge einreichen. Gerade in der ersten Antragsrunde wolle der Freistaat "sehr großzügig" mit den Einrichtungen verhandeln, um ein möglichst genaues Bild vom tatsächlichen Finanzbedarf zu bekommen. Dass künftig mehr Plätze gebraucht werden, steht für Scharf außer Frage.
Mehr als eine Haushaltsfrage
Auch Ingeborg Heindl sieht zwar die Hauptverantwortung beim Freistaat Bayern, hofft aber weiterhin auf die zusätzliche Unterstützung der Kommunen. Sie ist der Meinung: Wenn mehrere Kommunen sich weiterhin beteiligten, sei der einzelne Betrag überschaubar – für das Frauenhaus aber "existenzsichernd".
Ingeborg Heindl setzt nicht nur auf die Politik, sondern auch auf die Unterstützung durch die Kommunen und die Gesellschaft: Denn Gewalt gegen Frauen sei ein großes gesellschaftliches Problem, für das auch Verantwortung übernommen werden müsse. Nun steht zunächst das Antragsverfahren an: Frauenhäuser und Fachberatungsstellen können ihre Anträge für die künftige Finanzierung einreichen. Im kommenden Jahr wird sich zeigen, ob das neue Gesetz den Einrichtungen tatsächlich die Sicherheit gibt, auf die sie seit Jahren hoffen.
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