Prozess wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Schweinfurt
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Fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags

Fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags

Das Landgericht Schweinfurt hat einen 38-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteil, weil er im Januar einen Mann mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat. Das Gericht wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Schweinfurt heute einen 38-jährigen Mann zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Damit entsprach das Gericht nicht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Diese wollten eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erreichen und eine neunjährige Freiheitstrafe erwirken. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Gericht sieht keine Tötungsabsicht

Das Gericht ist der Ansicht, dass der Angeklagte Anfang Januar 2026 einen damals 37-jährigen Mann in seiner Wohnung mit acht Messerstichen lebensgefährlich hat. Die Vorsitzende Richterin sah jedoch keine Tötungsabsicht. Der Angeklagte ist wegen Körperverletzung bereits vorbestraft. Opfer und Täter kannten sich.

Anfangs hatten der Angeklagte und sein Opfer, sowie deren Partnerinnen, ein harmonisches Verhältnis. Das änderte sich, nachdem der 37-Jährige den Angeklagten schlug, misshandelte und demütigte.

Fast drei Promille Alkohol im Blut

Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt laut Gericht fast drei Promille Alkohol im Blut. Auch sein Opfer hatte über ein Promille. Das Gericht ist der Ansicht, dass der seinem Opfer körperlich unterlegene Angeklagte dem 37-Jährigen bei dessen überraschendem Besuch zuvorkommen wollte.

Das spätere Opfer soll den Angeklagten aufgesucht haben, um ihn wegen Beleidigungen seiner Ehefrau und der mutmaßlich schlechten Behandlung der Lebensgefährtin des Angeklagten zur Rede zu stellen.

Mit Jagdmesser acht Mal zugestochen

Nach Ansicht des Gerichts klingelte der 37-Jährige an der Eingangstür des Mehrfamilienhauses in der Schweinfurter Innenstadt, in dem der Angeklagte wohnte. Dabei gab er sich an der Haussprechanlage als Pizza-Bote aus. Als der 37-Jährige im vierten Stock des Hauses ankam, stand die Wohnungstüre des Angeklagten offen, was er als Aufforderung verstand, in die Wohnung zu treten. Als er sich bückte, um seine Schuhe auszuziehen, nutzte der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts diesen Moment, um aus einem dunklen Zimmer neben dem Flur herauszutreten und unvermittelt mit einem Jagdmesser insgesamt achtmal auf den zunächst hockenden Mann einzustechen.

Notoperation und künstliches Koma

Dem 37-Jährigen gelang es laut Gericht nach der Tat, trotz der schweren Stichverletzungen aufzustehen, über vier Stockwerke die Treppen hinunterzulaufen und aus dem Haus zu kommen. Dann brach er zusammen. Nach Eintreffen des Rettungsdienstes stand der 37-Jährige kurz vor einem Kreislaufschock. Nur durch eine Notoperation und ein künstliches Koma konnte der Mann gerettet werden. Ihn erwartet aktuell eine weitere Operation.

Schmerzensgeldanspruch von 100.000 Euro

Die Verteidigung ist der Ansicht, dass ihr Mandant aus Notwehr gehandelt hat. Der Verteidiger führte aus, dass der Angeklagte sein späteres Opfer wohl vor dem Haus gesehen hatte und das auch seiner Freundin unmittelbar vor der Tat via Whatsapp mitgeteilt hätte.

Was gegen Notwehr spricht: Bereits einen Tag vorher hatte er schon eine Nachricht geschrieben, in der stand, dass er sein Messer bereitlege und den 37-Jährigen umbringen wolle. Dazu hatte er ein Foto mit dem Tatmesser geschickt. Das Gericht erkannte einen Schmerzensgeldanspruch von 100.000 Euro für den 37-Jährigen an. Der Angeklagte hat die deutsche und die moldauische Staatsbürgerschaft.

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