Kurz vor der Sprengung der AKW-Kühltürme in Grafenrheinfeld hatte sich ein Mann festgekettet und so die ganze Aktion verzögert.
Kurz vor der Sprengung der AKW-Kühltürme in Grafenrheinfeld hatte sich ein Mann festgekettet und so die ganze Aktion verzögert.
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Kurz vor der Sprengung der AKW-Kühltürme in Grafenrheinfeld hatte sich ein Mann festgekettet und so die ganze Aktion verzögert.
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Kurz vor der Sprengung der AKW-Kühltürme in Grafenrheinfeld hatte sich ein Mann festgekettet und so die ganze Aktion verzögert.

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Geldstrafe für Störaktion bei Kühlturm-Sprengung

Geldstrafe für Störaktion bei Kühlturm-Sprengung

Wegen der Störaktion eines Aktivisten hatte sich die Sprengung der Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld verzögert. Das war im August 2024. Jetzt hat das Amtsgericht Schweinfurt den Mann zu einer Geldstrafe verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Er hatte sich an einen Strommast im abgesperrten Bereich gekettet und so die Sprengung der beiden Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld um etwa eineinhalb Stunden verzögert. Dafür hat das Amtsgericht Schweinfurt jetzt einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs gegen den 37-jährigen Pro-Atomkraft-Aktivisten verhängt. 60 Tagessätze à 50 Euro, also insgesamt 3.000 Euro soll der Mann für seine Störaktion zahlen.

Störer schlich sich nachts in Sperrbereich

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt geht davon aus, dass sich der Mann bereits seit dem 11. August 2024 auf die Protestaktion vorbereitet hatte. Obwohl das Landratsamt Schweinfurt eine Allgemeinverfügung erlassen hatte, den späteren Sperrbereich nicht zu betreten, soll sich der Verdächtige in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben haben. Dort soll er am Tattag gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast geklettert sein, um die Sprengung zu verhindern oder zumindest zu verzögern

Aktivist legt Einspruch ein

Nach Angaben des Gerichts hat der Mann aus Karlsruhe bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wie Gerichtssprecher Thomas Fenner auf BR24-Nachfrage bestätigte. Nun kommt es voraussichtlich zu einer öffentlichen Verhandlung. Der Termin steht noch nicht fest.

Der mutmaßliche, damals 36-jährige Atomkraft-Befürworter war kurz vor der für den 16. August 2024 geplanten Sprengung der markanten Kühltürme in Grafenrheinfeld auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verschob sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden. Der damals 36-Jährige war nach seiner Aktion zeitweise in Gewahrsam genommen worden.

Kraftwerksbetreiber fordert Schadenersatz

Der Kraftwerksbetreiber "PreussenElektra" drängt seither auf Schadenersatz – als Entschädigung für die Mehrkosten, die durch die Protestaktion entstanden sind. Doch der Mann hat die geforderten knapp 12.000 Euro bisher nicht bezahlt, wie "PreussenElektra" mitteilte. Was das Unternehmen seither unternommen hat, um an das Geld zu kommen, ist unbekannt. Eine Antwort auf Nachfrage von BR24 steht noch aus.

Mit Informationen von dpa

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