Der 60-jährige Angeklagte mit seiner Anwältin im Landgericht Kempten.
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Der 60-jährige Angeklagte mit seiner Anwältin im Landgericht Kempten: Das Gericht hat ihn vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen.
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Der 60-jährige Angeklagte mit seiner Anwältin im Landgericht Kempten: Das Gericht hat ihn vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen.

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Million im Auto: "Hochverdächtig" - dennoch Freispruch

Million im Auto: "Hochverdächtig" - dennoch Freispruch

Eine Million Euro und Goldbarren, versteckt in seinem Mietwagen: Trotzdem hat das Landgericht Kempten einen 60-Jährigen freigesprochen. Geld und Gold bekommt er aber vorerst nicht zurück – und das hat einen Grund.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

So etwas erlebt auch die Polizei nicht alle Tage: Im September 2025 halten Schleierfahnder der Grenzpolizei Lindau auf der A7 bei Bad Grönenbach einen Mietwagen an. Als sie das Auto am Rastplatz Allgäuer Tor untersuchen, stoßen sie auf eine Million Euro in bar und zwei selbst gegossene Goldbarren.

Heute hat das Landgericht Kempten den Fahrer, einen 60-Jährigen mit schweizerisch-italienischer Staatsangehörigkeit, vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Geldwäsche freigesprochen.

Richter nennt den Angeklagten "hochverdächtig"

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Kempten nannte den 60-Jährigen "hochverdächtig". Dennoch sei keine konkrete rechtswidrige Tat festgestellt worden, aus der Geld und Gold stammen.

Ein Sprecher des Gerichts sagte dem BR, für Geldwäsche brauche es eine rechtswidrige Vortat. Diese müsse laut Gericht zumindest in groben Zügen feststehen. Stammen die Wertgegenstände von einer Tat im Ausland, müsse diese auch dort strafbar sein – über Straftaten im Ausland sei aber nichts bekannt.

Was mit Geld und Gold passiert

Geld und Gold bleiben trotzdem beschlagnahmt. Eine Freigabe hat das Gericht ausdrücklich abgelehnt. Denn auch wenn nicht festgestellt wurde, dass eine konkrete Straftat hinter dem Geld steckt, gibt es keine plausible Erklärung für den Ursprung.

Die Staatsanwaltschaft könnte deshalb ein eigenes Verfahren einleiten, um die Vermögenswerte einzuziehen – dafür gelten niedrigere Hürden als für eine Verurteilung. Ordnet ein Gericht die Einziehung an, bekommt das Geld in der Regel der Freistaat Bayern. Dagegen könnte sich der Mann allerdings juristisch wehren.

Die Herkunft von Gold und Geld ist bis heute unklar

Doch woher kommen Gold und Geld überhaupt? Der Mann war mit dem Mietwagen von Köln nach Italien unterwegs. Die Million fanden die Beamten im Kofferraum und hinter einer Plastikabdeckung an der Mittelkonsole, mehrfach in Folie verpackt. Die beiden Goldbarren, zusammen knapp 2,5 Kilo und rund 176.000 Euro wert, steckten in einer Lüftungsöffnung. Zur Herkunft machte der Fahrer keine Angaben – und auch die Ermittler konnten das nicht klären.

Erst abgelehnt, dann doch verhandelt

Die Beamten nahmen den 60-Jährigen fest, sechs Monate saß er in U-Haft. Unbekannt war der Mann der Justiz aber nicht: Laut Presseinfo der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2026 sei er "erheblich vorbestraft". Die Generalstaatsanwaltschaft war überzeugt, dass Geld und Gold nicht legal erworben wurden, und klagte den Mann wegen Geldwäsche an.

Doch das Landgericht Kempten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst ab, also kam der Mann wieder frei. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, das Oberlandesgericht München ließ das Verfahren schließlich zu.

Anklage stützte sich auf Indizien

Im Prozess forderte die Generalstaatsanwaltschaft sechs Jahre Freiheitsstrafe sowie die sofortige Festnahme wegen Fluchtgefahr. Denn aus Sicht der Anklage gab es einige Ungereimtheiten: verklausulierte Handychats mit Unbekannten, von denen er die Goldbarren in Italien übernommen haben soll, eine falsche Adresse beim Anmieten des Wagens, häufige Fahrten zwischen Deutschland und Italien und schlussendlich keine nachgewiesenen Einkünfte, die so viel Geld erklären könnten. Vor Gericht wurde allerdings von mehreren Seiten betont, dass es nicht generell verboten ist, so viel Geld professionell im Auto zu verstecken.

Keine Entschädigung für die U-Haft

Trotz des Freispruchs bekommt der 60-Jährige keine Entschädigung für seine sechsmonatige Untersuchungshaft. Laut Gericht habe er die Wertgegenstände verschleiert und deshalb mit diesen Maßnahmen rechnen müssen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das heißt, beide Seiten können binnen einer Woche Revision einlegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat angekündigt, das zu prüfen. Auch der 60-Jährige könnte gegen die Entscheidung vorgehen, wegen der verweigerten Entschädigung. Sollte es zur nächsten Instanz kommen, befassen sich mit dem Fall die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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