ARCHIV - 17.12.2021, Bayern, München: Der Schriftzug «Sozialgericht München» und ein Bayern-Wappen sind auf einem Schild vor dem Gerichtsgebäude in der Richelstraße zu sehen. (zu dpa: «Gericht: Bezahlkarte für Asylbewerber vorerst rechtmäßig») Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Sozialgericht München

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Gericht: Bezahlkarte für Asylbewerber vorerst rechtmäßig

Gericht: Bezahlkarte für Asylbewerber vorerst rechtmäßig

Das Sozialgericht München hat zwei Eilanträge gegen die neu eingeführte Bezahlkarte für Asylbewerber abgelehnt. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung bekommen die beiden Antragsteller weiterhin kein Bargeld mehr ausgezahlt.

Die neue Bezahlkarte für Asylbewerber beschäftigt die Gerichte - auch in München. Hier wurden zwei Eilanträge abgelehnt. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung bekommen die beiden Antragsteller also weiterhin kein Bargeld ausgezahlt.

Warum zogen die Asylbewerber vor Gericht

Aktuell ging es um eine Asylbewerberin aus Sierra Leone, die angeführt hatte, aufgrund einer Augenerkrankung auf Geldleistungen angewiesen zu sei. Das Gericht sah darin aber keinen hinreichenden Grund, warum sie die Geldkarte nicht - zumindest einstweilig - nutzen kann.

Der zweite Antrag kam von einem abgelehnten Asylbewerber aus Nigeria, dessen weiterer Aufenthalt wegen einer Erkrankung geduldet wird. Die Bezahlkarte könne nur für neue Asylbewerber gelten, argumentierte er, sein Verfahren sei jedoch abgeschlossen. Das Gericht sah auch hier keinen Grund, weshalb der in München lebende Mann auf eine Bargeldleistung angewiesen sein sollte. Trotz seiner Erkrankung sei er mobil und im Raum München gebe es genügend Möglichkeiten für Einkäufe mit Karte.

Bezahlkarte bayernweit im Einsatz

Allgemein vertritt das Gericht die Auffassung, dass die Verwendung der Bezahlkarte nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Der Gesetzgeber habe die Karte als mögliche Leistungsform vorgesehen, hieß es in einer Mitteilung. In welchen Fällen sie zum Einsatz komme, liege im Ermessen der Behörde. Bei einer ersten Bewertung hätten sich auch keine Gründe ergeben, wonach die Behörde im Einzelfall verpflichtet gewesen wäre, weiterhin Geldleistungen zu gewähren.

Das Bezahlkarten-System ist inzwischen bayernweit im Einsatz. Mit den Karten kann in Geschäften eingekauft und pro Monat können bis zu 50 Euro Bargeld abgehoben werden. Eine Karte ist regional beschränkt und nicht für Online-Einkäufe gedacht. So sollen nach dem Willen der Staatsregierung der Missbrauch von Leistungen und in der Konsequenz die Zuwanderung begrenzt werden. 

Kritik von Flüchtlingsverbänden

Flüchtlingsverbände haben daran wiederholt Kritik geübt. Anders als nun das Gericht in München hat das Sozialgericht Nürnberg bereits Eilanträgen von Geflüchteten recht gegeben, die gegen Einschränkungen durch die Bezahlkarte geklagt hatten. Ein Münchner Bündnis hatte schon im August mitgeteilt, das Bargeldlimit zu umgehen.

Mit Informationen von dpa.

Im Audio: Bezahlkarte für Asylbewerber: Reichen 50 Euro Bargeld im Monat? (01.08.24)

Hände mit einem Geldbeutel und einer Bezahlkarte für Asylbewerber darin.
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Seit Juni bekommen Asylbewerber in Bayern eine Bezahlkarte statt Bargeld. Damit können sie nur 50 Euro abheben. Zu wenig, sagen Kritiker.

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