Seit einer Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Juli ist Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens in München vorläufig erlaubt.
Seit einer Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Juli ist Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens in München vorläufig erlaubt.
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Seit einer Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Juli ist Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens vorläufig erlaubt.
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Seit einer Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Juli ist Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens vorläufig erlaubt.

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Kiffen im Park: Englischer Garten als Ausnahme oder Vorreiter?

Kiffen im Park: Englischer Garten als Ausnahme oder Vorreiter?

Im Nordteil des Englischen Gartens in München ist Cannabiskonsum derzeit erlaubt - in allen anderen Parks des Freistaats aber verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss urteilen: Bleibt das so? Die Entscheidung könnte Signalwirkung haben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Englische Garten, sowie die beiden anderen Münchner Parkanlagen Finanz- und Hofgarten gehören dem Freistaat Bayern und der fährt bekanntlich einen harten Kurs gegen die Cannabis Teillegalisierung des Bundes. Aus diesem Grund hatte der Freistaat unter anderem auch in seinen eigenen Parks das Kiffen grundsätzlich verboten.

Kiffen im Nordteil des Englischen Gartens bis jetzt erlaubt

Dagegen hatten aber zwei Männer aus dem Münchner Umland geklagt. Die beiden Cannabis-Konsumenten bezeichnen sich als regelmäßige Besucher des Englischen Gartens und argumentieren, dass der Bund den Cannabis-Konsum unter bestimmten Auflagen erlaubt habe. Das könne Bayern nicht durch strengere Regeln aushebeln.

Der Freistaat hingegen findet, dass Unbeteiligte vor den Gefahren des Passivkiffens noch weiter geschützt werden müssten. Im nicht so stark besuchten nördlichen Teil des Englischen Gartens sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) diese Gefahr aber nicht und erlaubte dort das Kiffen im Juli in einer Eilentscheidung vorläufig.

Entscheidung mit Symbolcharakter

Die Richter untersagten aber bis auf Weiteres im südlichen Teil des Englischen Gartens, im Hofgarten und im Finanzgarten den Konsum von Cannabis-Produkten. Dort überwiege aufgrund der bekannten höheren Zahl und Dichte an Besuchern der Schutz der Gesundheit Dritter und der Schutz der Allgemeinheit vor Belästigungen durch Cannabis-Konsum. Dort dürfe zudem schon aufgrund der Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen nach dem Bundesgesetz kein Konsum stattfinden, so die Begründung damals.

Heute nun beginnt das Hauptverfahren vor dem BayVGH. Dabei muss grundsätzlich die Frage geklärt werden, wie hoch die Gefahr des Passiv-Kiffens unter freiem Himmel für Unbeteiligte ist und inwiefern der Freistaat die Regeln zur Cannabislegalisierung verschärfen kann. Folgen die Richter den Argumenten der beiden Kläger, könnte das Cannabis-Konsumverbot nicht nur im gesamten Englischen Garten fallen, sondern auch in anderen staatlichen bayerischen Parks. Mit einer Entscheidung wird heute noch nicht gerechnet.

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