- Zum Update: Sechs Tage Flucht: Geflohener in Passau stellt sich der Polizei
Trotz eines Großaufgebots an Polizei konnte ein in Passau geflohener 22-jähriger Untersuchungshäftling bislang nicht gefunden werden. Eine öffentliche Fahndung nach dem Mann läuft. Derweil prüft die niederbayerische Polizei intern, wie es dazu kommen konnte.
Nach Hafttermin: Flüchtiger sollte ins Gefängnis
Der aus Syrien stammende Mann war am vergangenen Freitagmittag nach einem Hafttermin im Amtsgericht Passau auf dem Weg zum Streifenwagen entkommen. Er sollte von zwei Polizeibeamten in ein Gefängnis gebracht werden – und sei an den Händen gefesselt gewesen, so die Polizei. Er lief Richtung Innenstadt.
Polizei will Aufklärung in dem Fall
Eine Sprecherin erklärte nun, man wolle klären, was schiefgelaufen sei. Erst vor drei Jahren hat Bayerns Innenministerium die Sicherheitskonzepte überprüft und angepasst, nachdem innerhalb weniger Wochen ein verurteilter Mörder aus dem Amtsgericht Regensburg und ein Angeklagter aus dem Landgericht Coburg geflohen waren. Die niederbayerische Polizei betonte, dass neue Sicherheitsrichtlinien seit Längerem in Kraft seien.
Eine zentrale Änderung damals (Quelle: Innenministerium, Stand 2023): Bei Sicherheitschecks der Gerichte soll verstärkt auf Bewachung und Fesselung der Häftlinge geachtet werden. Taskforces prüfen bauliche und organisatorische Abläufe. Gefesselte Häftlinge bleiben im Gerichtsgebäude gefesselt, bei Fluchtgefahr wird das beibehalten.
Ob diese Maßnahmen im Fall des Mannes eingehalten worden sind, werde derzeit noch geprüft. Die niederbayerische Polizei geht davon aus, dass er sich nach seiner Flucht aus den Handschellen befreien konnte.
Geflüchteter Mann war der Polizei bekannt
Der Mann war bereits polizeilich bekannt: Er war am Tag vor dem Hafttermin im Stadtgebiet Passau festgenommen worden, so eine Sprecherin der Polizei Niederbayern. Hintergrund der Festnahme sei eine Schlägerei Ende Dezember auf einem öffentlichen Parkplatz in Pocking im Landkreis Passau gewesen, bei der ein Mensch schwer verletzt wurde. Der Tatverdacht lautet auf gefährliche Körperverletzung.
Warum der Mann nicht bereits im Dezember festgenommen wurde, begründet die Polizei damit, dass erst die Ermittlungen zum dringenden Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung geführt worden seien.
Keine Hinweise auf Gefahr für die Bevölkerung
Zwar warnt die Polizei immer noch davor, in Passau per Anhalter keine fremden Menschen mitzunehmen. Allerdings stellt sie auch klar: Bisher habe der Tatverdächtige keine fremden Menschen wahllos angegriffen. Daher gebe es keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung, so das Polizeipräsidium Niederbayern. Die Passauer Polizei nimmt Hinweise auf den Aufenthaltsort des Mannes entgegen.
Flucht eines Häftlings – eher selten
Fluchten aus Gefängnissen und Gerichten sind in Deutschland eher selten. Spezifische bundesweite Statistiken fehlen. Regionale Daten zeigen: In Bayern gab es 2018 bis 2022 insgesamt 15 Fluchten aus Gerichten – also etwa drei pro Jahr. So die Ergebnisse einer schriftlichen Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Toni Schuberl aus Passau im Jahr 2023. Häufig handle es sich um Untersuchungshäftlinge bei Transporten.
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