Grüne Lanzenotter auf einem Ast (Symbolbild)
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Giftschlangen-Betreuung: Gemeinde bleibt auf 100.000 Euro sitzen

Giftschlangen-Betreuung: Gemeinde bleibt auf 100.000 Euro sitzen

Neun Giftschlangen hatte die Gemeinde Blaichach bei einem privaten Besitzer sichergestellt. Die Kosten für die Betreuung wollte die Gemeinde zurück – doch der Mann klagte. Nun entschied ein Gericht: Die Gemeinde muss über 100.000 Euro selbst zahlen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Über 100.000 Euro hatte die Gemeinde Blaichach für die Unterbringung von neun Giftschlangen in der Reptilienauffangstation München gezahlt. Zuvor hatte das Veterinäramt die Schlangen bei einer Privatperson in der Allgäuer Gemeinde sichergestellt. Doch auf den Kosten für die Betreuung bleibt nun wohl doch die Gemeinde sitzen. So hat es das Verwaltungsgericht Augsburg in einer mündlichen Verhandlung entschieden.

Behörde hätte billigere Lösung prüfen müssen

Die Begründung des Gerichts: Die Behörde habe rechtlich unsauber gearbeitet. Konkret hätte die Gemeinde laut einem Gerichtssprecher prüfen müssen, ob man die Tiere über einen so langen Zeitraum nicht kostengünstiger hätte unterbringen können. Laut Gericht hätte die Gemeinde dem Besitzer zum Beispiel die Haltung untersagen und ihn auffordern können, die Schlangen binnen weniger Tage unterzubringen. So lange hätten die Tiere vor Ort bleiben können. Die Tiere waren vor rund zwei Jahren bei dem Mann sichergestellt worden.

Neun hochgiftige Schlangen gefunden

Ein anonymer Hinweis über Unregelmäßigkeiten in der Tierhaltung hatte das Landratsamt Oberallgäu 2024 auf die Spur des Schlangenhalters gebracht. Bei der Kontrolle des Anwesens hatten die Beamten neun hochgiftige Schlangen, darunter Lanzenottern, Klapperschlangen und Mangroven-Nachtbaumnattern gefunden. Laut den Behörden waren die Tiere nicht richtig gehalten worden, außerdem fehlte dem Halter die behördliche Erlaubnis.

Vergleich war von der Gemeinde abgelehnt worden

Für die anschließende Unterbringung in der Reptilienauffangstation hatte die Gemeinde 113.000 Euro gezahlt und wollte diese später vom Halter zurück. Doch dieser klagte gegen die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte zunächst einen Vergleich vorgeschlagen, bei dem der mutmaßliche Halter 15.000 Euro der Kosten übernehmen sollte. Diesen Vergleich lehnte die Gemeinde allerdings ab.

Der frühere Schlangenbesitzer hatte auch gegen das behördliche Haltungsverbot geklagt. Diese Klage wiesen die Richter aber ab. Beide Seiten können die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beantragen.

Schlangen haben neue Besitzer gefunden

Vier der Schlangen konnten unterdessen an geeignete Halter vermittelt werden. Vier wurden von der Auffangstation übernommen und werden nun unter anderem beim Training von Zootierpflegern oder Mitgliedern der Feuerwehr eingesetzt. Eine Schlange starb kurz nachdem sie in die Reptilienauffangstation gebracht wurde.

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