Prozess vor dem Landgericht München
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Der Angeklagte im Gericht mit seinen Verteidigern
Bildrechte: Bernd Nitsche / BR
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Haftstrafe im Prozess gegen IS-Sympathisant

Haftstrafe im Prozess gegen IS-Sympathisant

Prozess vor dem Landgericht München: Ein junger Syrer steht im Verdacht, mit dem IS zu sympathisieren und einen Anschlag geplant zu haben. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Positiv wertete es das Geständnis.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

In Jeans und weißem T-Shirt mit grauer Jacke betrat der Angeklagte den Gerichtssaal, die Haare zu einem Zopf geflochten, vor dem Gesicht einen ockerfarbenen Ordner. Im Zuschauerbereich saßen als einzige Beobachter seine Familie – Mutter, Vater und Bruder.

Die Schlussplädoyers gingen schnell. Bereits zu Beginn des Prozesses am 9. Februar hatte der angeklagte 28-jährige Syrer aus Unterfranken ein Geständnis abgelegt und Vorwürfe eingeräumt. Und so nutzte er sein Schlusswort, um sich zu entschuldigen: "Das alles tut mir wirklich sehr leid, ich entschuldige mich", sagte er auf Deutsch in Richtung der Richter.

Staatsanwaltschaft von Anschlagsplänen überzeugt

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag in ihrem Schlussplädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. "Der Angeklagte war fest entschlossen, einen Anschlag zu begehen", so die Staatsanwältin. Er sei dann allerdings auch froh gewesen, dass die Polizei rechtzeitig auf ihn aufmerksam geworden sei.

Verteidigung sieht keine konkrete Gefahr

Die Verteidigung hingegen argumentierte, der Angeklagte sei gerade nicht zu einem Anschlag entschlossen gewesen. Er habe zwar ein "ungesundes Interesse" für gewaltverherrlichende Dinge und den IS an den Tag gelegt.

Zugleich betonte Rechtsanwalt Güney Behrwind in seinem Schlussvortrag: "Es ist zu keiner Zeit eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung von unserem Mandanten ausgegangen." Der Angeklagte habe als gefährlich wahrgenommen werden wollen, um sich zu profilieren, dabei aber "keine ernsthafte Umsetzungsabsicht" gehabt.

Angeklagter spricht von Radikalisierung nach gescheiterter Ehe

Der Angeklagte war als 15-Jähriger mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Vor Gericht gab er zu den Hintergründen der Vorwürfe an: Er sei nach dem Scheitern seiner Ehe über soziale Medien zur IS-Ideologie gekommen. Dort habe er Frauen mit Schwäche für IS-Kämpfer kennengelernt – und beeindrucken wollen.

Gericht: Anschlagspläne und Vorbereitung für Bombenbau

Das Gericht sah es am Donnerstagmittag als erwiesen an, dass sich der Mann ab 2021 in Deutschland radikalisierte. Er habe in sozialen Medien und telefonisch Kontakt mit Leuten aus Syrien gehabt und sich der Ideologie des Islamischen Staates angenähert.

In der Folge habe er beschlossen, in Deutschland einen Bombenanschlag zu begehen und möglichst viele Menschen zu töten, die er als Ungläubige ansah. Dazu habe er sich mindestens zwei Anleitungen zum Bombenbau auf sein Handy heruntergeladen und Vorbereitungen getroffen: Bei ihm wurden 13 Streichholzschachteln und 9,5 Gramm Kaliumchlorat aus abgeschabten Zündköpfchen von Streichhölzern gefunden.

Gericht verhängt Freiheitsstrafe

Deshalb verurteilte das Gericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Rechtsbasis: Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Außerdem ein Verstoß gegen das Waffengesetz – er besaß ein verbotenes Butterfly Messer.

Unter den Punkt Terrorismusfinanzierung fällt nach Angabe des Vorsitzenden Richters auch, "dass man sich etwas verschafft, um eine Bombe zu bauen". Angeklagt war der 28-Jährige außerdem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – davon war das Gericht allerdings nicht überzeugt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche können Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Nach der Urteilsverkündung durfte der Angeklagte kurz mit seiner Familie sprechen. Er sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft und durfte seitdem laut seinem Anwalt keinen Kontakt zu seinem Vater und Bruder haben.

Konversion zum Christentum

Ein Diskussionspunkt in den Schlussplädoyers war die Religion. Der Verteidiger hob hervor, dass sein Mandant in der Untersuchungshaft zum Christentum konvertiert sei. "Das kann man glauben oder nicht", betonte Behrwind. Ignorieren könne man es aber nicht.

Mit dem Schritt habe sein Mandant mit dem religiösen Hintergrund gebrochen, der ihn zu radikalen Islamisten gebracht habe, denn Konvertieren sei aus IS-Sicht eine Todsünde. Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann betonte in seiner Urteilsbegründung allerdings, es dränge sich fast der Gedanke auf, dass taktische Motive dafür ausschlaggebend waren.

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