Der Mann, der laut Anklage mit einer Sprengvorrichtung einen Anschlag durchführen wollte, steht vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal.
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Der Mann, der laut Anklage mit einer Sprengvorrichtung einen Anschlag durchführen wollte, steht vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal.
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Der Mann, der laut Anklage mit einer Sprengvorrichtung einen Anschlag durchführen wollte, steht vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal.

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Münchner IS-Prozess: Geständnis zu Anschlagsvorbereitungen

Münchner IS-Prozess: Geständnis zu Anschlagsvorbereitungen

Über den Verteidiger lässt ein 28-Jähriger vor dem Landgericht München sein Geständnis verlesen; der Mann aus Unterfranken soll einen Anschlag geplant haben. Der Angeklagte schildert, wie ein digitales Rollenspiel mit IS-Bezug außer Kontrolle geriet.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Mainfranken am .

Im Prozess gegen einen 28-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat der Angeklagte vor dem Landgericht München I ein Geständnis abgelegt.

Vom Bürgerkrieg in Syrien nach Kolitzheim

Der Angeklagte ist gelernter Koch und lebte bis zu seiner Verhaftung in Kolitzheim im Landkreis Schweinfurt. Er war 2015 gemeinsam mit seiner Familie aus Syrien nach Deutschland geflohen. Nach eigenen Angaben wuchs er im Zentrum des syrischen Bürgerkriegs auf, wo der sogenannte Islamische Staat (IS) aktiv gewesen sei. Wer sich dem IS verweigert habe, habe um sein Leben fürchten müssen. Er selbst sei als Jugendlicher sogar gerügt worden, weil er ein Gebet versäumt habe. Die Familie gilt für syrische Verhältnisse als wohlhabend und lebt seit rund elf Jahren in Deutschland.

Vor Gericht wirkte der Angeklagte ruhig und gefasst. Im Zuschauerraum saßen seine engsten Angehörigen – Bruder, Vater, Mutter und ein Onkel. Besonders die Mutter brach immer wieder in Tränen aus.

Wie der Angeklagte zum IS fand

In seiner Einlassung, die über seinen Verteidiger verlesen wurde, erzählte der Angeklagte seine Geschichte. Nach seiner Ankunft in Deutschland habe er die neu gewonnene Freiheit genossen, sei jedoch auch schnell mit Alkohol, Glücksspiel und später Drogen in Kontakt gekommen. Seine Ehe, die er in Deutschland geschlossen hatte, zerbrach. In dieser Phase habe er begonnen, in sozialen Netzwerken nach anderen Frauen zu suchen.

Über Messenger-Dienste geriet er in Kontakt mit syrischen Chatgruppen, in denen sich auch radikalisierte Personen befanden. Dort seien Gewaltvideos geteilt worden. Ein Bekannter mit Verbindungen zu einem IS-Anhänger habe ihm erklärt, wie er mit extremistisch gesinnten Frauen in Kontakt treten könne.

Wandel von Online-Rolle zu tatsächlicher IS-Gesinnung

Der Angeklagte räumte ein, sich zunächst nur verstellt zu haben. Um den Frauen zu imponieren, habe er vorgegeben, IS-Anhänger zu sein, Namen aus dem extremistischen Milieu benutzt und entsprechende Parolen verbreitet: "Ich fühlte mich, ehrlich gesagt, wie ein Mafioso."

Frauen hätten sich in Videochats entblößt, wenn sie glaubten, einem IS-Anhänger gegenüberzusitzen. Mit der Zeit, so seine Aussage, sei aus dem Rollenspiel Realität geworden: Er habe begonnen, selbst wie ein IS-Anhänger zu denken, und habe die Grenze zwischen digitaler Fantasiewelt und Wirklichkeit nicht mehr klar ziehen können.

Vorwurf der Anschlagsvorbereitung

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem Angeklagten vor, Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen aus dem Internet heruntergeladen und Material für einen möglichen Anschlag gesammelt zu haben - konkret aus dem Umfeld einer IS-Medienstelle. Das gab der Angeklagte vor Gericht auch zu.

Nach Auffassung der Anklage plante er, eine Spreng- oder Brandvorrichtung herzustellen, um an einem belebten Ort – etwa einer Diskothek – möglichst viele Menschen zu töten. Der Angeklagte erklärte, er sei im Nachhinein froh, festgenommen worden zu sein. Aber er sagte auch: "Ich habe nie einen konkreten Anschlagsplan gehabt."

Deal über Strafrahmen?

Im Verfahren kam es zu einem sogenannten Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Verteidiger regten eine Verständigung an und verwiesen darauf, dass rechtlich auch ein anderer Straftatbestand in Betracht komme. Ein umfassendes Geständnis könne das Verfahren erheblich verkürzen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hielt eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren für angemessen. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und teilte anschließend mit, dass bei einem umfangreichen Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und zehn Monaten sowie bis zu drei Jahren und vier Monaten in Betracht komme. Eine Aussetzung zur Bewährung sei dabei ausgeschlossen. Der Angeklagte stimmte diesem Vorschlag zu.

Reue und Ausblick

Der Angeklagte erklärte, er bereue sein Verhalten zutiefst und wolle sich bei der deutschen Bevölkerung entschuldigen. In der Untersuchungshaft habe er sich dem Christentum zugewandt.

Nach der Verhandlungspause zeigte sich deutlich, wie wichtig der familiäre Rückhalt für den Angeklagten ist. Die Angehörigen betonten, man werde diese Situation gemeinsam durchstehen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Mit Informationen von dpa

Im Video: Prozess gegen mutmaßlichen IS-Anhänger

Einem syrischen Flüchtling wird die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags vorgeworfen. Laut Anklage beschaffte er sich Anleitungen zum Bombenbau und besaß explosives Material.
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Einem syrischen Flüchtling wird die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags vorgeworfen.

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