Bad Reichenhall, RupertusTherme, Aufnahmedatum: 01.07.2008
Bad Reichenhall, RupertusTherme, Aufnahmedatum: 01.07.2008
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Zwei Jahre lang hatte ein Mitarbeiter in der Rupertustherme in Bad Reichenhall Besucher der dortigen Saunalandschaft nackt gefilmt.
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Zwei Jahre lang hatte ein Mitarbeiter in der Rupertustherme in Bad Reichenhall Besucher der dortigen Saunalandschaft nackt gefilmt.

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Heimliche Sauna-Videos: Täter geht straffrei aus

Heimliche Sauna-Videos: Täter geht straffrei aus

Zwei Jahre lang hatte ein Mitarbeiter in der Rupertustherme in Bad Reichenhall Besucher der dortigen Saunalandschaft nackt gefilmt. Wegen einer Gesetzeslücke stellt die Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen gegen den Mann nun ein.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Nach anderthalb Jahren hat die Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen gegen einen Mann eingestellt, der Saunagäste heimlich gefilmt hat. Zwei Jahre lang, von Ende 2022 bis Dezember 2024, hatte ein Mitarbeiter in der Rupertustherme in Bad Reichenhall unzählige Besucher der dortigen Saunalandschaft nackt gefilmt.

Mann hortet Nacktaufnahmen aus Sauna

Im Dezember 2024 schöpfte eine 32-Jährige Verdacht und meldete den Fall der Polizei. Die durchsuchte die Wohnung des Mannes noch am selben Abend und fand umfangreiches Material. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Mann bleibt straffrei, die Aufnahmen wurden gelöscht.

Sauna ist kein höchstpersönlicher Lebensbereich

Der Grund für diese Entscheidung, die viele Betroffene verärgert, ist eine Gesetzeslücke: Laut Paragraph 201a des Strafgesetzbuches macht sich jeder strafbar, wenn er den "höchstpersönlichen Lebensbereich" eines anderen durch Bildaufnahmen verletzt. Doch eine öffentliche Sauna ist eben kein höchstpersönlicher Lebensbereich wie etwa die eigene Wohnung. Da der Täter die Betroffenen zudem nicht in einer hilflosen Lage gefilmt und die Bilder nicht weiterverbreitet hat, blieb am Ende wenig übrig, das strafbar war.

Thermen-Mitarbeiter ist geständig

Nur eines war verboten: dass der Mann auch seinen Smalltalk mit den Gästen heimlich aufgezeichnet hat. Allerdings waren diese Gespräche so belanglos, dass sich daraus nur eine geringe Schuld ergab. Da der Täter geständig und kooperativ war, und weil die Auswertung der Bilder ohnehin schon so lange gedauert hatte, entschied die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen einzustellen.

Immerhin: Die Gesetzeslücke ist bereits erkannt. Einen Gesetzesentwurf gibt es bereits, der das unbefugte Anfertigen von Bildaufnahmen unter Strafe stellen will.

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