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Harmloser Steckling oder illegales Cannabis? Diese Frage muss das Amtsgericht Kempten in einem Strafprozess klären
Bildrechte: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON
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Harmloser Steckling oder illegales Cannabis? Diese Frage muss das Amtsgericht Kempten in einem Strafprozess klären

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Illegaler Cannabis-Handel oder harmlose Hanf-Stecklinge?

Illegaler Cannabis-Handel oder harmlose Hanf-Stecklinge?

Hat ein 55-Jähriger legal mit Hanf-Stecklingen oder illegal mit Cannabis gehandelt? Die Bewertung von Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger liegen weit auseinander. Ein bayerisches Amtsgericht muss entscheiden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Weil ihm die Staatsanwaltschaft illegalen Handel mit Cannabis vorwirft, steht der 55 Jahre alte Betreiber eines Hanfladens am Montag vor Gericht. Der Händler wehrt sich vor dem Amtsgericht Kempten gegen einen Strafbefehl. Mit diesem wäre nach Angaben seines Verteidigers eine Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gegen den 55-Jährigen verhängt worden.

Dutzende Pflanzen bei Hanfhändler beschlagnahmt

In dem Strafbefehl heißt es, 37 Cannabis-Pflanzen seien Anfang Februar in den Geschäftsräumen des 55-Jährigen sichergestellt worden. Auch danach soll der Händler – so die Sicht der Staatsanwaltschaft – in mindestens einem weiteren Fall illegal eine Cannabispflanze zum Verkauf angeboten haben.

Bis zu fünf Jahre Haft für Cannabis-Handel

Der Handel mit Cannabis kann in einfachen Fällen mit einer Freiheitsstrafe oder auch nur einer Geldstrafe bestraft werden. Allerdings wirft die Staatsanwaltschaft dem 55-Jährigen gewerbsmäßigen Handel vor. Damit ginge es nach dem "Konsumcannabisgesetz" in der Regel um einen besonders schweren Fall. Den 55-Jährigen würde damit bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten erwarten. Die Höchststrafe für einen schweren Fall ist im Gesetz auf fünf Jahren festgelegt.

Anwalt hält Vorgehen der Behörden für rechtswidrig

Der Paderborner Strafverteidiger Kai-Friedrich Niermann allerdings sieht seinen Mandaten zu Unrecht vor Gericht. "Die Beschlagnahme war rechtswidrig", sagt Niermann. Nach Überzeugung des Juristen handelte es sich bei den Pflanzen lediglich um Hanf-Stecklinge. Solche Hanf-Stecklinge gelten dem Gesetz nach ebenso wie Hanfsamen nicht als Cannabis. "Stecklinge enthalten keinen THC-haltigen Blüten- oder Fruchtstand. Sie gelten als reines Vermehrungsmaterial und sind damit legal", schreibt Niermann in einer Pressemitteilung zu dem Fall. Den Behörden wirft er vor, eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers zu untergraben.

Steckling oder Cannabis – Ermittlungen auch gegen Wenzel Cerveny

Bei dem durchsuchten Laden des 55-jährigen Angeklagten handelt es sich nach Niermanns Angaben um die Filiale der Kette "Hanf.com" in Kempten. Gründer dieser Kette ist Wenzel Cerveny, der insbesondere mit einem Cannabis-Projekt in Aschheim bei München bekannt wurde. Auch gegen ihn wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet. Auch hier geht es um unterschiedliche Auffassungen dazu, ob legal mit Stecklingen gehandelt wurde oder ein im Sinne des Konsumcannabisgesetzes illegaler Handel mit Cannabis-Pflanzen stattgefunden hat.

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