Auf seinen Social-Media-Accounts soll der AfD-Abgeordnete Ralf Stadler Videos mit strafrechtlichem Inhalt hochgeladen haben. Darin zu sehen: Die brutale Hinrichtung eines Soldaten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und die Beschimpfung von Migranten als "Pack" und "Messerstecher". In einem dritten Post soll er personenbezogene Daten aus einem Asyl-Bescheid veröffentlicht haben. Deshalb soll nun die Immunität Stadlers aufgehoben werden.
Gewaltdarstellung, Volksverhetzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Am Donnerstagnachmittag stimmte der Verfassungsausschuss des Landtags einstimmig für die Immunitätsaufhebung des Abgeordneten. Laut der öffentlichen Sitzung lauten die konkreten Vorwürfe: Gewaltdarstellung, Volksverhetzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten und unerlaubte Verbreitung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten. Name und Partei des Abgeordneten wurden in der Sitzung zwar nicht öffentlich genannt, Stadler selbst hat dem BR aber die geplante Immunitätsaufhebung bestätigt.
Stadler bezeichnet Ermittlungen als "lachhaft"
Die Ermittlungen bezeichnete der AfD-Politiker jedoch als "lachhaft". "Wenn man so alte Kamellen hervorkratzt, ist das ja schon Arbeitsbeschaffung für die Generalstaatsanwaltschaft", sagte er dem BR. Aus seiner Sicht habe er mit dem Video, in dem ein Soldat erschossen wird, keine Gewalt geteilt, sondern im Gegenteil die Notwendigkeit von Friedensverhandlungen zum Ausdruck bringen wollen.
Stadlers Immunität schon dreimal aufgehoben
Der Verfassungsausschuss wird die Immunitätsaufhebung nun dem Landtag vorschlagen. Eine Abstimmung darüber ist voraussichtlich für den 4. Juni geplant. Sobald der Landtag zustimmt, kann die Generalstaatsanwaltschaft die Strafverfolgung aufnehmen.
Zu den Vorwürfen sagte der Grünen-Abgeordnete Toni-Schuberl, Mitglied im Verfassungsausschuss, dies seien "genau die Taten, die am Ende zu einem massiven Anstieg rechtsextremer Gewalt führen, wenn jemand aufhetzt und im Internet Daten von Menschen, gegen die man hetzt, verbreitet".
Es wäre das dritte Mal, dass die Immunität von Ralf Stadler aufgehoben wird. In der Vergangenheit hatte die Generalstaatsanwaltschaft bereits zwei Strafbefehle gegen Stadler erlassen: wegen eines manipulierten Fotos auf Facebook und wegen Volksverhetzung.
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