In Augsburg laufen derzeit die organisatorischen Vorbereitungen für ein mögliches Großverfahren zu mutmaßlicher Gewalt und Schikane im Gefängnis Augsburg-Gablingen. Die 1. Strafkammer des Augsburger Landgerichts hat zwei getrennte Verfahren mit insgesamt 13 Angeschuldigten zusammengeführt.
Im Zentrum der Vorwürfe steht die frühere stellvertretende Leiterin der Justizvollzugsanstalt, deren Verteidiger die Anschuldigungen mehrfach zurückgewiesen haben. Die möglichen Taten waren im Herbst 2024 bekanntgeworden und hatten bundesweit Aufmerksamkeit für den Umgang mit Gefangenen in der JVA Gablingen ausgelöst. Für alle Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Zwei Anklagen, ein Sachverhalt
Das erste Verfahren richtete sich gegen die frühere JVA-Leiterin, ihre Stellvertreterin und ein weiteres ehemaliges Mitglied der sogenannten Sicherungsgruppe der Anstalt. Hier hatte die Staatsanwaltschaft im Januar Anklage erhoben. Im April folgte eine zweite Anklage gegen zehn weitere ehemalige Mitglieder dieser Sicherungsgruppe, die zunächst bei einer anderen Strafkammer des Landgerichts lag.
Nach Angaben des Gerichts hatte die Augsburger Staatsanwaltschaft bereits bei der zweiten Anklage angeregt, beide Verfahren gemeinsam zu verhandeln. Die 1. Strafkammer des Landgerichts begründet die Verbindung jetzt damit, dass der zugrunde liegende Lebenssachverhalt in beiden Anklageschriften weit überwiegend identisch beschrieben sei und angesichts der Komplexität eine einheitliche Aufklärung geboten erscheine.
Zwischenverfahren soll über Hauptprozess entscheiden
Derzeit läuft ein nichtöffentliches Zwischenverfahren, in dem das Landgericht prüft, ob die Anklagen zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird. Erst wenn diese Entscheidung gefallen ist, können konkrete Termine für eine mögliche Hauptverhandlung festgelegt werden. Nach Informationen des Gerichts kommen dafür Zeitfenster ab November in Frage.
Gerichtssprecher Michael Rauh erläuterte, dass aufgrund des Umfangs und der Bedeutsamkeit des gesamten Komplexes alle Fälle der Zuständigkeit des Landgerichts zugeschlagen worden seien.
Möglicherweise viele Nebenkläger im Fall eines Prozess
Nach Angaben des Landgerichts gibt es derzeit elf Betroffene, die als Nebenkläger auftreten möchten. Noch ist allerdings offen, ob sie im Rahmen der Anklage zugelassen werden und später im Gerichtssaal vertreten sind. Für die Planung der möglichen Verhandlung gilt als entlastend, dass alle Angeschuldigten auf freiem Fuß sind und nicht aus der Haft vorgeführt werden müssen. Das Gericht muss dadurch weniger Justizpersonal für Sicherheits- und Transportmaßnahmen einplanen.
Mit Informationen von dpa
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