Zwei deutsche Reisepässe liegen auf Einbürgerungsurkunden der Bundesrepublik Deutschland. (Symbolbild)
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Weil er einer Mitarbeiterin des Landratsamtes den Handschlag verweigerte, hatte die Behörde einem Syrer die Einbürgerung verweigert.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Fernando Gutierrez-Juarez
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Kein Handschlag, kein Pass? Syrer wird doch noch eingebürgert

Kein Handschlag, kein Pass? Syrer wird doch noch eingebürgert

Weil er einer Mitarbeiterin des Landratsamtes Wunsiedel den Handschlag verweigerte, hatte die Behörde einem Syrer die Einbürgerung verweigert. Nach einer Verhandlung vor Gericht bekommt der junge Mann schließlich doch den Pass.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Ein Syrer aus Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, weil ihm die Einbürgerung vom Landratsamt Wunsiedel verweigert wurde. Der Grund: Bei der Übergabe der Einbürgerungsurkunde hatte er einer Mitarbeiterin des Landratsamtes einen Handschlag verwehrt. Das sorgte für Zweifel an seinem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit auch zur Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Einbürgerung versagt, Verfahren eingestellt

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde am Mittwoch aber eingestellt, der Rechtsstreit übereinstimmend beigelegt. Der Kläger betonte, dass er sein Verhalten bedauere und es sich heute nicht mehr erklären könne. Es sei keine Frage des Respekts oder der Religion gewesen, vielmehr Stress, Übermüdung und Nervosität.

Beim Termin im Juni 2024 im Landratsamt Wunsiedel hatte er einer Mitarbeiterin gesagt, dass er generell wenig Hände schüttle. Auf Nachfrage nannte er Corona, hygienische und religiöse Beweggründe. Auf die Frage, ob er einem Mann die Hand geben würde, habe er mit "ja" geantwortet. "Das war falsch von mir. Ich war von der Frage überrascht, habe spontan geantwortet", so der Kläger vor dem Verwaltungsgericht.

Gleichberechtigung? "Wichtig für Mann und Frau"

In seiner syrischen Heimat habe er 17 Jahre lang gelernt, dass man nur der eigenen Frau und der Familie die Hand gebe. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, was Gleichberechtigung bedeute, antwortete er: "Es ist wichtig für Mann und Frau."

Im Juni 2024 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) reformiert, modernisiert und Einbürgerungsverfahren beschleunigt. Gleichzeitig wurden die Anforderungen strenger. So wurde auch die Missachtung der Gleichberechtigung explizit als gesetzlicher Ausschlussgrund definiert. Behörden prüfen daher Anhaltspunkte für verfassungs- oder gleichberechtigungsfeindliche Einstellungen genau.

Junger Syrer wird eingebürgert

Gegen den Kläger liegen keine weiteren Zweifel vor. Die Behördenakten werden nun aktualisiert. Dem Kläger wurde zugesichert, dass er in den deutschen Staatsverbund eingebürgert wird. Das kann noch bis zu sechs Monate dauern.

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