Ein Mann hält ein Smartphone mit beiden Händen und tippt eine Nachricht.
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Nachrichten schicken auf dem Smartphone. (Symbolbild)
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Kindesmissbrauch: Hunderte tauschen Bilder bei WhatsApp

Kindesmissbrauch: Hunderte tauschen Bilder bei WhatsApp

Das Ausmaß einer polizeilichen Ermittlung im Bereich von Darstellungen von Kindesmissbrauch in Niederbayern wird immer größer: Ein junger Mann aus dem Landkreis Kelheim soll Bilder bei WhatsApp verschickt und mit Hunderten geteilt haben.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

In WhatsApp-Chats sollen Hunderte Verdächtige Missbrauchsbilder und Gewaltdarstellungen angesehen haben. Nun ermittelt die Kriminalpolizei. Mutmaßlich schickte ein junger Mann aus dem Raum Kelheim die Bilder weiter.

Kindesmissbrauch und Gewalt: Über 300 Verdächtige

Die Polizei ermittelt gegen mehr als 300 deutsche und ausländische Verdächtige, die in Chats mehr als 1.000 Nachrichten mit strafrechtlich relevanten Inhalten getauscht haben sollen. Darunter seien sogenannte "kinder- und jugendpornografische Inhalte" sowie verfassungsfeindliche und gewaltverherrlichende Darstellungen gewesen, teilte das Polizeipräsidium Niederbayern mit.

Die Ermittler waren Anfang 2022 nach der Auswertung des Handys eines 20-Jährigen aus dem Landkreis Kelheim auf die möglichen Straftaten aufmerksam geworden. Der Mann war in Oberfranken wegen anderer Straftaten aufgefallen. Auf seinem sichergestellten Mobiltelefon hatten sie dann mehr als 1.500 Dateien mit Inhalten, die Kindesmissbrauch zeigen, entdeckt.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Bislang seien mehr als 230.000 Nachrichten mit über 80.000 Dateianhängen von den Ermittlern gesichtet worden. Das Verfahren gegen den Mann aus dem Raum Kelheim sowie die anderen mutmaßlichen Täter läuft noch, heißt es von der Polizei.

Nicht nur Verschicken ist strafbar

Wenn Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zum Beispiel in einem Gruppen-Chat auftauchen, ist das auch für scheinbar Unbeteiligte ein Problem: Denn auch denjenigen Personen, die das sogenannte "kinderpornografische" Material ungewollt zugespielt bekommen haben, droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Es macht sich also auch strafbar, wer solche Inhalte geschickt bekommt und das nicht der Polizei meldet.

💡 Warum der Begriff "Kinderpornografie" problematisch ist

Der Begriff "Kinderpornografie" sei verharmlosend und ungenau, aber weithin gebräuchlich, heißt es auf der Webseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung. Der Begriff könne "darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung ein Verbrechen zum Gegenstand hat". Im Strafrecht werde der Begriff "Kinderpornografie" zur Definition von Missbrauchsdarstellungen weiterhin gebraucht.

Mit Material der dpa

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