Private Parkraumüberwachung
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Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz: Sorgen wegen Datenschutz

Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz: Sorgen wegen Datenschutz

Wo Parkraum knapp und begehrt ist, da parken Autofahrer gerne mal auf Supermarktparkplätzen. Doch die Betreiber gehen jetzt immer häufiger per digitaler Parkraumüberwachung dagegen vor. Dürfen die das? Und wie ist das vom Datenschutz her geregelt?

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

Supermärkte beauftragen vermehrt private Dienstleister, ihre Parkplätze zu überwachen. Kameras filmen das Ein- und Ausfahren, scannen die Kennzeichen. Wer länger bleibt als erlaubt, bekommt ein Knöllchen. Bei einer nicht repräsentativen BR24-Umfrage vor Münchner Supermärkten zeigten viele Kunden Verständnis für die Parkraumüberwachung, weil sie Dauerparker abschrecke. Doch was den Datenschutz betrifft, gibt es Sorgen.

Parkraumüberwacher dürfen Halterdaten erfragen

Tatsächlich dürfen die Parkraumdienstleister beim Kraftfahrtbundesamt die Halterdaten erfragen. Denn sie haben ein berechtigtes Interesse, das in dem Fall meist über dem Datenschutz steht, so Rechtsanwalt Sebastian Günnewig im ARD-Morgenmagazin. Denn wer auf einen Supermarktparkplatz fährt, geht einen Nutzungsvertrag ein. Wenn man länger bleibt als erlaubt, verstößt man gegen die Parkregeln. Somit haben die Supermarktbetreiber ein berechtigtes Interesse, die Halterdaten zu bekommen.

Was tun, wenn man fälschlicherweise erfasst wurde?

Autofahrer müssen die Regeln klar erkennen können – etwa durch gut sichtbare Schilder. Darauf muss stehen, wie lange man parken darf. Außerdem müssen die Vertragsbedingungen so formuliert sein, dass sie auch Nicht-Juristen verstehen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig vertritt Menschen, die sich gegen solche "Knöllchen" wehren. Er berichtet von Fehlern und fragwürdigen Fällen. Immer wieder mussten Autofahrer zum Beispiel zahlen, wenn sie nur kurz gewendet oder gehalten hätten. Er empfiehlt in solchen Fällen, schriftlich Widerspruch einzulegen. Auch wenn man das Auto nicht selbst gesteuert hat, sondern nur Halter ist, hat man laut Günnewig gute Chancen, nicht zahlen zu müssen. "Man ist nicht zwangsläufig verpflichtet, die Daten des Fahrers preiszugeben." Eine Halterhaftung gelte hier nur in Ausnahmefällen.

Strafen ähnlich wie beim Knöllchen

Die Strafzahlungen müssen verhältnismäßig sein, erklärt der Rechtsanwalt: "Hier ist es so, dass es erst einmal der Betreiber selbst festlegt. Sie müssen aber in einem angemessenen Verhältnis stehen, das heißt, es darf jetzt nicht exorbitant viel sein." Man orientiere sich im Regelfall an Knöllchen im öffentlichen Raum. Die liegen meist zwischen 10 und 30 Euro, je nach Dauer und Art des Parkverstoßes. Verbraucherschützer halten Vertragsstrafen von 30 Euro für noch akzeptabel.

Auch Gemeinden setzen immer öfter auf digitale Bezahlparkplätze

Inzwischen setzen nicht nur Supermärkte, sondern auch Städte und Gemeinden digitale Systeme auf Bezahlparkplätzen ein. Wie für die Supermarktbetreiber gelten auch für sie strenge Vorgaben zur Speicherung. "Die Daten, die durch den Scanner erfasst werden, werden so lange gespeichert, bis das Fahrzeug den Parkraum verlässt. Danach sind sie zu löschen", erklärt der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri.

Bisher keine Fälle von Datenmissbrauch bekannt

Für Supermarktbetreiber könnte es durchaus verlockend sein, Bewegungsprofile zu erstellen, räumt der Datenschützer ein: "Wenn ich an vielen Standorten bundesweit oder vielleicht sogar europaweit Parkhäuser betreibe, dann besteht natürlich schon eine große Versuchung, diese Daten längerfristig zu speichern" – um dann feststellen zu können, wo sich jemand aufgehalten hat. Dafür bräuchte es aber eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden. Fälle von Datenmissbrauch bei der Parkraumüberwachung seien ihm nicht bekannt.

Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte geht davon aus, dass die digitale Parkraumüberwachung noch zunehmen wird, weil sie sehr personalsparend sei. "Man hat da einfach die Möglichkeit, sehr viel standardisiert abzuwickeln, und vielleicht hat auch der ein oder andere Pkw-Nutzer ein bisschen Zeitersparnis, weil man einfach alles digital abwickelt." Solange sich alle an die Datenschutzregeln hielten, sei alles in Ordnung. Wer das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt, kann sich wehren – mit Widerspruch, Anwalt und notfalls bei Datenschützern.

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