Illegal leerstehende Häuser und Wohnungen – und das in der von akuter Wohnungsnot geplagten Stadt München? Für das Sozialreferat nicht tragbar. Die Behörde verhängte deshalb wegen mehrerer Objekte Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 230.000 Euro.
Steht Wohnraum länger als drei Monate leer, könne dies grundsätzlich eine Zweckentfremdung sein, erklärt die Stadtverwaltung [externer Link]. Wenn zulässige Gründe vorliegen, könne es Ausnahmen von dieser Linie geben. Dazu zählen etwa der geplante Verkauf oder die Sanierung einer Wohnung oder eine Unklarheit der Eigentumsverhältnisse, etwa bei Erbauseinandersetzungen.
Monatelanger Leerstand wird geahndet
"Jede Wohnung zählt in einer Stadt, in der so viele Menschen nach bezahlbarem Wohnraum suchen", sagte Münchens Dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD).
Bei den Bußgeldern ging es nach Angaben Dietls um eine Wohnung, ein Reihenhaus, ein Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus. Doch auch sonst gehe München konsequent gegen illegale Leerstände vor, um Wohneinheiten wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen, sagte die SPD-Politikerin.
Mit Informationen von dpa
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