Wegen eines manipulierten Videos hat das Amtsgericht München den früheren AfD-Landtags- und heutigen Bundestagsabgeordneten Ingo Hahn zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Das sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Hahn soll für Video verantwortlich sein
In dem Verfahren ging es um ein Video, das die AfD Anfang 2021 veröffentlicht hatte. Darin waren Ausschnitte aus einer Landtagsdebatte zu sehen, unter anderem mit der Freie-Wähler-Abgeordneten Gabi Schmidt, allerdings verfälscht, weil aus dem Kontext gerissen und völlig neu zusammengeschnitten. Hahn soll die Veröffentlichung gebilligt haben - ohne dass er oder die betreffenden Mitarbeiter beim Landtag um Erlaubnis gefragt hätten. Der Landtag erstattete deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz. In der Folge durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft damals auch Büros im Landtag.
AfD-Abgeordneter wollte Strafbefehl nicht akzeptieren
Das Amtsgericht erließ schließlich einen Strafbefehl gegen Hahn – gegen den dieser aber Einspruch einlegte. Deshalb kam es zur Gerichtsverhandlung.
Nach dem Landtag hatte der Bundestag im Juni Hahns Immunität aufgehoben. Im Verfahren argumentierte Hahns Verteidiger laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung", sein Mandant habe das Video weder erstellt noch habe er die Veröffentlichung beauftragt, das Video freigegeben oder hochgeladen.
Freie-Wähler-Abgeordnete wehrt sich
Hahn saß von 2018 bis 2025 für die AfD im Landtag. Zeitweise war er dort Fraktionschef. Seit diesem Jahr sitzt er für die AfD im Bundestag. Die Vorwürfe rund um das manipulierte Video hatten damals auch deshalb öffentliche Beachtung gefunden, weil es die Freie-Wähler-Abgeordnete Schmidt zu einer wütenden Rede gegen die AfD im Landtag veranlasste.
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