Weil er einem Mann im Streit einen Maßkrug auf dem Kopf zertrümmerte, ist ein 35 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Landshut zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen ihn des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Angeklagter habe "Filmriss" von dem Abend
Zu Beginn des Prozesses hatte der Mann über seinen Verteidiger erklärt, dass er sich an nichts mehr erinnern könne und einen "Filmriss" gehabt habe. Vor der Attacke habe er fünf bis sechs Maß Bier getrunken. Es sei klar, dass der Angeklagte zugeschlagen habe. Sein Mandant habe den anderen Mann aber nicht töten wollen. Erst am nächsten Tag habe er von der Tat erfahren.
Streit führt zu Angriff mit Keramikkrug
Nach Überzeugung der Richter war der Angeklagte bei einem Fest im niederbayerischen Arnstorf im Landkreis Rottal-Inn mit seinem Opfer in Streit geraten. Laut Anklage soll dabei auch ein Annäherungsversuch des 35-Jährigen bei der Freundin des später niedergeschlagenen Mannes eine Rolle gespielt haben.
Schließlich soll er mit seinem Keramikkrug auf den Kontrahenten eingeschlagen haben. Das Opfer sei im Moment des Angriffs ahnungslos gewesen, so die Richter. Sie gingen insofern vom Mordmerkmal der Heimtücke aus und werteten die Tat als versuchten Mord.
Zeugen gingen dazwischen und retteten das Opfer
Der Krug war bei dem Angriff zerbrochen, sodass der Angreifer nur noch den Griff in der Hand hielt. Damit habe der Pole weiter auf den anderen Mann eingeschlagen. Schließlich soll der Angeklagte mit Fäusten auf das am Boden liegende Opfer losgegangen sein. Laut Staatsanwaltschaft gingen andere Besucher des Festes dazwischen. Dann sei der 35-Jährige geflüchtet.
Der Mann erlitt etliche Verletzungen, insbesondere im Gesicht. Die Staatsanwaltschaft betrachtet es letztlich als Zufall, dass das Opfer trotz der massiven Gewalt überlebt hat. Die beiden Männer saßen an einem Biertisch, waren aber durch andere Festgäste voneinander getrennt.
Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit Informationen von dpa.
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