Das fränkische Traditionsunternehmen Konrad Böhnlein hat eine Rückrufaktion für abgepackte Gelbwurst gestartet. Bei der "Gelbwurst Ring SB" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.11.2025 und der Losnummer 741242 könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem Produkt metallische Fremdkörper befinden, teilte die Firma in einer Verbraucherinformation mit.
Warnung vor möglicher Verletzungsgefahr
Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das Produkt keinesfalls verwenden, so der Hersteller. Die Wurstpackungen seien im regionalen Lebensmitteleinzelhandel in Nordbayern und in der eigenen Filiale in Bamberg verkauft worden.
Gekaufte Wurst kann zurückgegeben werden
Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, können es an der entsprechenden Einkaufsstätte zurückgeben. Der Hersteller steht für Fragen per E-Mail an info@konrad-boehnlein.de zur Verfügung.
Mit Informationen von DPA
Im Video: Immer mehr Lebensmittel werden zurückgerufen
Ein mit Lebensmittel gefüllter Einkaufswagen
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