Archivbild: Der Aktivist kettete sich an einen Strommast, um die Sprengung des Atomkraftwerks zu verzögern.
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Archivbild: Der Aktivist kettete sich an einen Strommast, um die Sprengung des Atomkraftwerks zu verzögern.
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Mildere Strafe für Störaktion bei Kühlturm-Sprengung

Mildere Strafe für Störaktion bei Kühlturm-Sprengung

Die Aktion sorgte im August 2024 für Aufsehen. Ein Mann kettete sich auf einem Strommast fest und verzögerte dadurch die Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld. Im Berufungsverfahren wurde seine Strafe nun abgemildert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Das Landgericht Schweinfurt hat einen 38-jährigen Atomkraft-Befürworter in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Der Mann aus Baden-Württemberg hatte sich im August 2024 an einen Strommast im abgesperrten Bereich gekettet. So hatte er die Sprengung der beiden Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im Landkreis Schweinfurt um eineinhalb Stunden verzögert.

Gegen Geldstrafe Berufung eingelegt

Bereits im September 2025 hat das Amtsgericht Schweinfurt den Mann wegen Hausfriedensbruch zu 80 Tagessätzen je 50 Euro – insgesamt 4.000 Euro – verurteilt. Der Angeklagte hatte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, daher nun das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Schweinfurt. Die geringere Geldstrafe von jetzt 60 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen Hausfriedensbruchs begründete die Richterin unter anderem mit dem umfassenden Geständnis des Mannes. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Trotz Verbot in Sperrbereich begeben

Obwohl es per Allgemeinverfügung vom Landratsamt Schweinfurt verboten war, einen späteren Sperrbereich zu betreten, hatte sich der in Pforzheim geborene Mann nach eigenen Worten in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben. Dort war er am 16. August 2024 gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast geklettert, um die Sprengung zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Der studierte Chemiker wollte nach eigenen Worten mit der Aktion die Sprengung im Sommer 2024 mindestens verzögern und ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen.

Aktivist ist sich keiner Schuld bewusst

Sein Verteidiger hatte in dem Berufungsverfahren auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft darauf, den Berufungsantrag des Angeklagten als unbegründet zu verwerfen. Der 38-Jährige steht nach eigenen Worten zu seiner Tat und ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe keine Menschen geschädigt, sagte der Atomkraft Befürworter mit Blick auf viele Proteste von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien.

Preussenelektra fordert Schadenersatz

Neben dem Strafverfahren erwartet den Mann auch ein Zivilverfahren in Schweinfurt. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7.000 Euro Schadenersatz. Der Streitwert ist nach Landgerichtsangaben auf 12.000 Euro festgelegt worden. Allein für die eingesetzten 200 Polizisten verlängerte sich allerdings so der Arbeitstag um mindestens eineinhalb bis zwei Stunden, hatte der Staatsanwalt vorgetragen. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bisher nicht.

Mit Informationen von dpa.

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