Wegen Hausfriedensbruchs ist ein Pro-Atomkraft-Aktivist heute am Amtsgericht Schweinfurt zu 4.000 Euro (80 Tagessätze à 50 Euro) verurteilt worden. Die Aktion des Mannes aus Karlsruhe hatte die Sprengung der Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfelds im Landkreis Schweinfurt am 16. August 2024 verzögert.
Verzögerung der Sprengung um eineinhalb Stunden
Der 38-jährige Andreas Fichtner hatte sich an einen Strommast innerhalb des Sperrbereichs gekettet, um mit "friedlichem Protest ein Zeichen zu setzen", wie Fichtner in seinem Schlussstatement vorlas. Zum Prozess war es jetzt gekommen, weil er eine Geldstrafe über 3.000 Euro nicht akzeptiert und dagegen Einspruch eingelegt hatte.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Pro-Atomkraft-Aktivist den Sperrbereich in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2024 betreten und sich versteckt. Die Sprengung sollte am 16. August gegen 18.30 Uhr erfolgen – wegen der Protestaktion wurden die 143 Meter hohen Kühltürme erst um 19.56 Uhr gesprengt.
Schadensersatzforderungen auch von Polizei und Betreiber
Das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld war bereits 2015 abgeschaltet worden. Der Aktivist Andreas Fichtner ist jedoch überzeugt, wie er BR24 gegenüber erklärte, dass man das Kraftwerk hätte reaktivieren können. "Atomkraft ist eine klimaneutrale Stromerzeugung", sagte er. Er und sein Anwalt ziehen in Betracht, in Berufung zu gehen.
Das KKW-Betreiberunternehmen PreussenElektra fordert weiterhin von dem Mann Schadensersatz für Mehrkosten. Eine Sprecherin von PreussenElektra schreibt auf BR 24-Anfrage, dass "wir daher Klage auf Schadensersatz und Unterlassung eingereicht haben. Der vorläufige Streitwert liegt bei ca. 12.000 Euro, wobei wir die Höhe des Schadensersatz-Anspruchs mit 7.000 Euro angesetzt haben." Auch die Polizei will laut einem Sprecher die Kosten für die Alarmierung ihrer Höhenretter in Höhe von rund 10.000 Euro erstattet bekommen.
Pro-Atomkraft-Aktivist Andreas Fichtner im Amtsgericht Schweinfurt.
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