Es geht um Kinderbetreuung, Schulgebäude, Krankenhäuser, Unterbringung von Geflüchteten, um öffentlichen Personennahverkehr, Schwimmbäder und die Digitalisierung der Verwaltung: Städte und Gemeinden haben immer mehr Aufgaben zu stemmen. Das Geld dafür reicht aber von Jahr zu Jahr immer seltener. In den bayerischen Kommunen etwa verdoppelte sich 2024 die Schuldenlast im Vergleich zum Vorjahr auf ein Rekord-Minus von 5,2 Prozent. Das Sondervermögen der Bundesregierung, aus dem 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen sind, soll helfen, den Investitionsstau in den Kommunen abzumildern. Heute wird das entsprechende Gesetz in den Bundestag eingebracht.
SPD: Kommunen schultern die Hauptlast
Um sicherzustellen, dass die Kommunen entlastet werden, fordert die Bayern-SPD von Bayerns Finanzminister Albert Füracker nun, mindestens 70 Prozent aus dem Länder-Anteil des Sondervermögens an Städte und Gemeinden weiterzugeben. Schließlich würden sie auch 70 Prozent der öffentlichen Ausgaben "schultern", so Landeschefin Ronja Endres. Und ihr Parteikollege Michael Schrodi, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium mit Wahlkreis in Oberbayern, betont, das Ziel der Bundesregierung sei schließlich, "dass die Menschen vor Ort sehen und spüren, dass in Kinderbetreuung, Straße, Schiene und Digitalisierung investiert wird". Die Kommunen bräuchten zudem Planungssicherheit, so Schrodi. Mit der 70-Prozent-Forderung schließt sich die Bayern-SPD dem Bayerischen Landkreistag an, der ähnlich argumentiert hatte.
Andere Länder haben den Kommunen bereits Zusagen gemacht
Einige Bundesländer haben bereits Vereinbarungen mit den Kommunen getroffen: etwa Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Diese Länder haben sich verpflichtet, mindestens 60 Prozent der Gelder an Städte und Gemeinden weiterzureichen – und teilweise bis zu 20 Prozent aus Landesmitteln zuzuschießen.
"Wir sprechen über ähnliche Größenordnungen"
Die Bayern-SPD erklärt, gerade "im reichen Bayern" müsse deshalb der ganz überwiegende Anteil des Sondervermögens an die Kommunen gehen. Der bayerische Finanzminister Albert Füracker will sich auf BR-Nachfrage auf keine Zahl festlegen. Angesprochen auf die anderen Bundesländer sagt er: "Wir sprechen über ähnliche Größenordnungen". Noch aber stehe nichts fest, "wir werden uns Ende Oktober mit den Kommunen darüber verständigen".
Länder-Sondervermögen: "Nicht einmal 100 Euro pro Einwohner"
Bayern stehen aus den 100 Milliarden Euro für die Länder insgesamt 15,7 Milliarden zu – in zwölf Jahren. Das sind pro Jahr also rund 1,3 Milliarden Euro.
Angesichts der Summe warnt Füracker vor zu hohen Erwartungen: Pro Einwohner seien das pro Jahr "nicht einmal einhundert Euro". Man müsse deshalb "sehr verantwortungsbewusst" mit dem Geld umgehen, "damit es auch wirkt". Für Füracker ist klar: Das Sondervermögen solle auch dazu beitragen, "dass Investitionen die Wirtschaftsleistung steigern", man werde deshalb "sehr genau mit den Kommunen reden, wofür das Geld verwendet werden kann", so der CSU-Politiker.
Ursprünglich hatte der Entwurf des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes den Flächenländern vorgeschrieben, dass sie mindestens 60 Prozent der Summe an die Kommunen weiterreichen müssen. Diese Verpflichtung wurde von einigen Ländern aus dem Gesetz herausverhandelt. Deshalb muss nun jedes Land eine eigene Vereinbarung treffen.
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