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Millionen-Diebstahl aus Parkautomaten? Ehepaar in U-Haft
Bildrechte: picture alliance / dpa | Matthias Balk
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Millionen-Diebstahl aus Parkautomaten? Ehepaar in U-Haft

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Millionen-Diebstahl aus Parkautomaten? Ehepaar in U-Haft

Millionen-Diebstahl aus Parkautomaten? Ehepaar in U-Haft

Ein Mitarbeiter der Stadt Kempten soll Münzgeld in Millionenhöhe aus Parkautomaten gestohlen haben, für deren Leerung er zuständig war. Dem Mann wird Diebstahl in 720 Fällen vorgeworfen, der Ehefrau Beihilfe. Der Oberbürgermeister ist fassungslos.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen einen städtischen Mitarbeiter und seine Frau wegen des Verdachts der Geldwäsche. Der 40 Jahre alte Angestellte des Betriebshofs der Stadt Kempten, der für die Leerung kommunaler Parkscheinautomaten zuständig ist, soll "in einer Vielzahl von Fällen" Münzgeld aus den Automaten entwendet und auf Bankkonten eingezahlt haben, auf die auch seine 38 Jahre alte Ehefrau Zugriff hatte. Den Schaden für die Stadtverwaltung beziffert die Staatsanwaltschaft auf deutlich über eine Million Euro.

Anklage: Diebstahl und Beihilfe zum Diebstahl in 720 Fällen

Aufgefallen ist die mutmaßliche Veruntreuung, weil ein Kreditinstitut im Oktober eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige herausgegeben hatte. Die Kriminalpolizei Kempten hat die Ermittlungen übernommen. Am heutigen Montag wurde das Paar dem Ermittlungsrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen. Den beiden wird Diebstahl sowie Beihilfe zum Diebstahl in 720 Fällen vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kemptens Oberbürgermeister "fassungslos"

Kemptens Oberbürgermeister Thomas Kiechle (CSU) reagierte in einer schriftlichen Stellungnahme "fassungslos und bestürzt über die vorgeworfenen Sachverhalte". Er werde, so Kiechle "umgehend konkrete arbeitsrechtliche und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsabläufe der Vergangenheit zu überprüfen, mögliche Schwachstellen aufzudecken und für die Zukunft zuverlässig abzustellen". Dafür habe er mit sofortiger Wirkung eine Kommission eingesetzt.

Banken müssen Verdacht auf Geldwäsche melden

Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, es bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) anzuzeigen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismus-Finanzierung besteht. Häufige Auslöser für eine solche Verdachtsmeldung oder auch SAR (Suspicious Activity Report) sind Transaktionen, die nicht dem üblichen Kundenverhalten entsprechen - also ungewöhnliche oder risikoreiche Aktivitäten. In der Regel prüfen die Kreditinstitute stichpunktartig.

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