Mehr als 26 Jahre nach der Erschießung eines Gastwirts hat das Landgericht Würzburg ein Vater-Sohn-Duo zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand beide Angeklagten des Mordes für schuldig und stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Haftbefehle werden aufrechterhalten.
Der heute 50 Jahre alte Sohn soll damals im Auftrag seines Vaters einen türkischen Gastwirt erschossen haben. Das Opfer soll der Bürge eines Schuldners gewesen sein, der seine Geldschulden an den Vater nicht zurückgezahlt hat. Nach dem Tod des Wirtes soll der säumige Schuldner den offenen Betrag beglichen haben.
Richter folgt Position der Anklage
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten vor zwei Wochen in ihren Schlussplädoyers lebenslange Freiheitsstrafen für Vater und Sohn gefordert – wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld. Die insgesamt vier Verteidiger der beiden Angeklagten forderten dagegen Freispruch: Die Tat sei den beiden angeklagten Männern nicht zweifelsfrei nachzuweisen.
Angeklagte beteuerten ihre Unschuld
Der 67-Jährige und der 50-Jährige hatten in dem monatelangen Prozess mit schwieriger Beweisaufnahme die Tat bis zu zuletzt bestritten und ihre Unschuld beteuert. Nur die Verurteilung wegen Mordes zieht eine Strafe für sie nach sich. Alle anderen Delikte sind nach so langer Zeit verjährt.
Aussage eines Familienmitglieds führte Polizei zu Tätern
Im Januar 1999 war der 55-jährige Gastwirt in seinem deutsch-türkischen Lokal in Würzburg durch mehrere Revolverschüsse getötet worden. Der Fall konnte damals nicht aufgeklärt werden, weil der maskierte Schütze unerkannt geflüchtet war. Das Landgericht hatte die Verhandlung in dem Cold Case im Januar 2025 wieder aufgenommen, nachdem die Tochter bzw. Schwester der beiden Angeklagten ihren Vater und Bruder mit einer Zeugenaussage belastet hatte.
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