Lebenslange Haft für den angeklagten 44-Jährigen wegen Mordes
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Lebenslange Haft für den angeklagten 44-Jährigen wegen Mordes

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Lebenslange Haft für Mord auf Fest in Parsberg

Lebenslange Haft für Mord auf Fest in Parsberg

Im Mordprozess um eine tödliche Messerattacke beim kurdischen Neujahrsfests in Parsberg in der Oberpfalz im März 2025 hat das Landgericht in Nürnberg sein Urteil gesprochen: Der 44 Jahre alte Angeklagte muss lebenslänglich ins Gefängnis.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Wegen der tödlichen Messerattacke auf seinen Cousin auf einem kurdischen Neujahrsfest in Parsberg in der Oberpfalz muss ein heute 44-Jähriger eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Das Landgericht Nürnberg verurteilte den Syrer wegen Mordes und sah auch eine besondere Schwere der Schuld.

Tumult bei der Urteilsbegründung

Der Angeklagte habe zur vermeintlichen Herstellung der Familienehre getötet, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bader. Er warnte auch ausdrücklich die Angehörigen beider Familien, diese "Spirale der Gewalt nicht weiterzudrehen". Der deutsche Rechtsstaat werde in jedem Einzelfall wie in diesem, "mit voller Härte hinlangen".

Der Vorsitzende Richter musste zwischenzeitlich die Urteilsbegründung unterbrechen, weil der Angeklagte diese mit lauten Rufen störte. Als Bader schilderte, was am Tag des Mordes vorgefallen war, sprang der 44-Jährige auf und rief auf Kurdisch dazwischen. Zahlreiche Justiz- und Polizeibeamte eilten herbei und führten den Angeklagten vorübergehend aus dem Gerichtssaal, damit er sich beruhigte.

Messerstich direkt ins Herz

Den Ermittlungen zufolge hatte der Angeklagte am 23. März 2025 das Fest in Parsberg zusammen mit seiner Frau und seinen fünf Kinder besucht. Unter den rund 1.000 Gästen entdeckte er seinen Cousin, der angeblich seine damalige Frau - die Schwester des Angeklagten - vor etwa zwei Jahrzehnten in Syrien getötet hatte. Mit einem Küchenmesser näherte er sich demnach dem 39-Jährigen von hinten und stach diesem gezielt ins Herz.

Verteidigung wollte Freispruch

Mit seinem Urteil folgte das Landgericht der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe gefordert und eine besondere Schwere der Schuld gesehen hatte. Die Verteidigung zweifelte jedoch daran, dass es sich um Mord handelt. Sie beantragte Freispruch, weil aus ihrer Sicht die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten. Außerdem geht die Verteidigung davon aus, dass ihr Mandant in Notwehr gehandelt habe und hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Transparenzhinweis: In einer ersten Version des Artikels haben wir von Ehrenmord gesprochen. Nach einer Diskussion in der Redaktion nehmen wir davon Abstand und sprechen stattdessen von Mord. (12.02.26, 18:37 Uhr)

Der Angeklagte (sitzend) vor dem Landgericht Nürnberg
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Der Angeklagte (sitzend) vor dem Landgericht Nürnberg

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