Der Angeklagte sitzt zu Prozessbeginn im Oktober 2025 im Verhandlungssaal des Landgerichts Landshut.
Der Angeklagte sitzt zu Prozessbeginn im Oktober 2025 im Verhandlungssaal des Landgerichts Landshut.
Bild
Aus dem Archiv: Der angeklagte Vater sitzt zu Prozessbeginn im Oktober 2025 im Verhandlungssaal des Landgerichts Landshut.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Armin Weigel
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Armin Weigel
Audiobeitrag

Aus dem Archiv: Der angeklagte Vater sitzt zu Prozessbeginn im Oktober 2025 im Verhandlungssaal des Landgerichts Landshut.

Audiobeitrag
>

Mordversuch an Dreijähriger mit Mäusegift: Vater muss in Haft

Mordversuch an Dreijähriger mit Mäusegift: Vater muss in Haft

Ein Vater muss wegen versuchten Mordes mit Mäusegift an seiner drei Jahre alten Tochter für acht Jahre ins Gefängnis. Ein Monate dauernder Indizienprozess geht damit in Landshut zu Ende. Alle Fragen konnten jedoch nicht geklärt werden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Ein Mann soll versucht haben, seine dreijährige Tochter mit Mäusegift zu töten. Vor dem Landgericht Landshut ist heute das Urteil gesprochen worden: Der Vater muss für den Mordversuch an seiner kleinen Tochter für acht Jahren ins Gefängnis. Die Verteidigung will in Revision gehen.

Staatsanwaltschaft forderte Sicherungsverwahrung

In dem Indizienprozess sprach die Kammer den 28-Jährigen auch der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunjährige Haftstrafe sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gefordert, sie ging von Heimtücke und Habgier aus. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Wichtigstes Indiz: DNA-Spur in der Gift-Plombe

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seiner Tochter im Dezember 2024 in Landshut eine selbst gefertigte, mit Mäusegift gefüllte Plombe aus Frischhaltefolie zum Schlucken gegeben hatte. Wichtigstes Indiz sei die DNA-Spur des Mannes im Inneren der Plombe. Zudem habe sich in der Folie genau die für ein Kind in dem Alter passende Dosis Gift befunden.

Auch Aussagen des Kindes seien plausibel gewesen. So habe die Dreijährige etwa einer Erzieherin von sich aus erzählt, dass ihr der Vater etwas in den Mund getan habe und sie dann in das Krankenhaus gekommen sei. Es überlebte den mutmaßlichen Anschlag ohne weitere gesundheitliche Folgen.

Gericht: Angeklagter mit hoher krimineller Energie

Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte seiner Tochter die Kapsel verabreichte, ehe er sie zu ihrer Mutter zurückbrachte: Es bestehe kein Zweifel daran, dass er das Kind umbringen wollte. Die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Der Angeklagte sei überdies mit hoher krimineller Energie vorgegangen.

Anders als die Staatsanwaltschaft ging die Kammer nicht zusätzlich vom Mordmerkmal der Habgier aus. Der Ankläger hatte argumentiert, der Angeklagte habe sich Unterhaltszahlungen ersparen wollen. Den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung hielt die Kammer nicht für gerechtfertigt. Sie sah keine erhöhte Gefahr weiterer Straftaten beim Angeklagten.

Verteidigung weist Vorwürfe weiter zurück

Die Verteidigung war davon ausgegangen, dass die Mutter die Tat fingiert und die Plombe in dem Erbrochenen platziert hatte, um dem Vater zu schaden. "Das Ganze war inszeniert", sagte einer der Verteidiger des 28-Jährigen. Die Verteidigung kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Bereits zu Beginn des Prozesses im Februar hatte die Verteidigung erklärt, dass der Vorwurf in vollem Umfang zurückgewiesen werde.

Mit Material der dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!