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Masken-Millionärin Tandler: Wie sie eine Haft vermeiden will

Masken-Millionärin Tandler: Wie sie eine Haft vermeiden will

Andrea Tandler schöpft im Kampf gegen eine Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung alle rechtlichen Mittel aus: Sie zieht vor das Bundesverfassungsgericht, wie ihre Verteidiger dem BR mitteilten. Sie sehen gleich mehrere Grundrechtsverletzungen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Ursprünglich sollte Masken-Millionärin Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung vier Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, doch diesen Sommer milderte der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe auf drei Jahre ab. Tandler und ihre Anwälte geben sich damit aber nicht zufrieden: Sie ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verteidiger teilten dem BR mit, dass mit der Verfassungsbeschwerde "gleich mehrere Grundrechtsverletzungen gerügt werden". Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt).

Einen Antrag auf Haftaufschub stellten die Anwälte den Angaben zufolge für Tandler zwar noch nicht. "Es wurde jedoch beantragt zu prüfen, inwiefern die zwingend notwendige medizinische Versorgung von Frau Tandler nach einem Haftantritt gewährleistet ist." Schon während des Prozesses in München vor zwei Jahren war immer wieder von einer Erkrankung Tandlers die Rede.

Verteidiger: Strafe hätte aufgehoben werden müssen

Die Verteidiger beklagen beispielsweise eine Verletzung des Anspruchs auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren, weil eine Verhandlungsunfähigkeit Tandlers missachtet worden sei. Bezüglich des Vorgehens des BGH bei der Revision rügen sie eine Verletzung "rechtlichen Gehörs", des "strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes", des "Schuldgrundsatzes", der "Garantie des gesetzlichen Richters" und einen "Verstoß gegen das Willkürverbot".

Konkret heißt das unter anderem: Der BGH sei in mehreren Punkten von seiner eigenen Rechtsprechung abgewichen – "mit der Folge, dass seine Entscheidung nicht objektiv nachprüfbar und damit willkürlich ist". Im BGH-Beschluss fehlten Feststellungen, die für eine Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung unabdingbar seien. Darüber hinaus sehen die Verteidiger einen Anhaltspunkt dafür, dass der BGH die Strafe komplett hätte aufheben müssen. Zudem hätte der BGH wegen einer fehlerhaften Annahme des Landgerichts München die Sache dorthin zurückverweisen müssen.

Multimillionärin innerhalb weniger Wochen

Die Münchner PR-Unternehmerin Tandler war zu Beginn der Corona-Krise innerhalb weniger Wochen zur Multimillionärin geworden. Die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanzministers Gerold Tandler verfügte über gute Kontakte in die Politik und vermittelte im Frühjahr 2020 Schutzmasken an Ministerien in ganz Deutschland. Dabei kassierte sie Provisionen von mehr als 48 Millionen Euro.

Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Trotz der weitverbreiteten moralischen Entrüstung über die Geschäfte in der Not war das rechtlich nicht zu beanstanden. Verurteilt wurden Tandler und ihr Geschäftspartner Darius N. vom Landgericht München I. im Dezember 2023 wegen Steuervergehen. Für N. wurde eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten festgesetzt. Beide kamen nach elf Monaten Untersuchungshaft vorerst auf freien Fuß. Eine Ladung zum Haftantritt sollte erst folgen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Beide Verurteilten legten Revision ein.

Der BGH bestätigte die Verurteilung beider zu drei Jahren Haft wegen der Hinterziehung von Gewerbesteuervorauszahlungen. Diese Strafe ist bereits rechtskräftig. Den Vorwurf der Einkommensteuerhinterziehung sah der Bundesgerichtshof dagegen nicht erhärtet.

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