Es ist ein mysteriöser Prozess, der vor dem Landgericht Kempten begonnen hat: Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft einem 60-jährigen Schweizer, der in Italien lebt, vorsätzliche Geldwäsche vor. Schleierfahnder der Grenzpolizei in Lindau hatten den Mann im September 2025 auf der A7 bei Bad Grönenbach im Unterallgäu gestoppt und anschließend kontrolliert.
Geldbündel hinter Lüftungsschlitzen versteckt
Der erstaunliche Fund: zwei mutmaßlich selbstgegossene Goldbarren und eine Million Euro in bar. Die Scheine waren zu mehreren Paketen gebündelt und unter der Mittelkonsole sowie hinter Lüftungsschlitzen versteckt. Woher das Geld und Gold stammen ist bisher unklar. Der Angeklagte machte dazu bisher keine Angaben.
Angeklagter soll Juweliere in Köln kontaktiert haben
Im Zeugenstand schilderte ein Beamter der Kripo Kempten die langwierige Ermittlungsarbeit. Diese hatte ergeben, dass der Mann von Köln auf dem Weg nach Italien gewesen sei. In Köln soll er Kontakt zu Juwelierhändlern gehabt haben. Das zeigten Chats auf dem Handy des Angeklagten und gefundene Parktickets. Die Polizei geht davon aus, dass der Angeklagte im September 2025 mehrfach nach Köln gereist war und dort Kontakt zu Juwelieren hatte.
Zentrale Frage: Woher hatte der Angeklagte das Geld?
Trotz mehrerer Durchsuchungen bei einem Juwelier in Köln und am italienischen Wohnsitz des Mannes konnte bislang aber nicht geklärt werden, woher Geld und Gold kommen. Die Generalstaatsanwaltschaft München geht laut Anklage davon aus, dass es aus nicht näher benannten Straftaten stammt.
Nach Angaben des Kemptener Gerichtssprechers Ferdinand Siebert ist diese Frage "das Kernproblem" des Verfahrens. Für den Tatbestand der Geldwäsche bedarf es nämlich einer "rechtswidrigen Vortat", so Siebert. Es stellt sich deshalb die Frage, ob eine konkrete Straftat nachzuweisen ist, oder ob es ausreicht, dass "irgendeine Straftat" vorlag.
Angeklagter hat mehrere Alias-Namen benutzt
Der Angeklagte selbst ist derzeit auf freiem Fuß. Er ist aber mitnichten ein unbeschriebenes Blatt. Nach eigener Aussage im Gericht hatte er des Öfteren Probleme mit der Justiz und war mehrfach in Haft. Laut Anklage benutzte der Beschuldigte in den vergangenen Jahren mehrere Alias-Namen. 1999 sei zudem nach dem Mann in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY… ungelöst" gefahndet worden, erklärte einer der Zeugen.
Gericht lehnte Anklage zunächst ab
Laut eines Berichts der Allgäuer Zeitung (externer Inhalt, möglicherweise Bezahlinhalt) war der 60-Jährige auch wegen des aktuellen Falls bereits in Untersuchungshaft. Er sei allerdings wieder freigelassen worden, weil das Landgericht Kempten die Eröffnung der Anklage abgelehnt habe. Dem Gericht fehlte es demnach an genügend Anhaltspunkten für eine "rechtswidrige Vortat". Erst nach Beschwerde der Ermittler habe das Oberlandesgericht entschieden, dass die Anklage doch noch zugelassen werden muss.
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