Zwei Kräne stehen vor einem Beton-Fundament am Fellhorn.
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Bereits Anfang Juni war das Fundament für die neue Talstation ausgehoben.
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Bereits Anfang Juni war das Fundament für die neue Talstation ausgehoben.

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Nach Baustopp: Fellhornbahn beantragt Umweltprüfung

Nach Baustopp: Fellhornbahn beantragt Umweltprüfung

Der Neubau der Scheidtobelbahn am Fellhorn ruht nach einer Gerichtsentscheidung. Inzwischen hat die Fellhornbahn Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt – und beim Landratsamt eine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung angestoßen.

Über dieses Thema berichtet: Der Funkstreifzug am .

Seit Anfang Juli gilt ein Baustopp für den Neubau der Scheidtobelbahn im Oberallgäu. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) hatte gegen den Sofortvollzug der Baugenehmigung geklagt, das Verwaltungsgericht Augsburg gab dem Eilantrag in Teilen statt.

Jetzt hat die Fellhornbahn GmbH beim Landratsamt Oberallgäu eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht. Das sagt Landrat Christian Wilhelm (Freie Wähler) im BR-Interview. Diese UVP soll den Weg für einen schnellen Weiterbau ebnen.

Neues Gesetz, neue Schwellenwerte

Mit der UVP findet nun ausgerechnet das Instrument Anwendung, das durch das dritte bayerische Modernisierungsgesetz entfallen ist. Das Gesetz, das Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen sollte, wurde vor einem Jahr im Landtag von CSU und Freien Wählern beschlossen – trotz Widerstand von einem breiten Bündnis aus Oppositionsparteien und Umweltschutzverbänden. Weil damit auch Bauvorhaben in Skigebieten erleichtert werden sollen, warnten sie vor einem “Ausverkauf der Alpen". Konkret wurden durch das neue Gesetz einige Schwellenwerte angehoben, ab denen eine UVP gesetzlich vorgeschrieben ist.

So ist eine UVP in sensiblen Schutzgebieten wie am Fellhorn nun erst ab einer Seilbahnlänge von 1,5 Kilometern erforderlich. Die geplante Scheidtobelbahn misst 1,43 Kilometer und liegt damit knapp darunter. Das Landratsamt Oberallgäu genehmigte im März den Neubau des Lifts, die Fellhornbahn begann umgehend mit ersten Arbeiten.

Beteiligungsprozess startet

Eine UVP gibt strukturierte Beteiligungsrechte für Umwelt- und Naturschutzverbände vor: Fristen, Unterlagen, Transparenz über das UVP-Portal. Im Fall der Scheidtobelbahn legt das Landratsamt jetzt zwei Monate lang die Projektunterlagen öffentlich aus. In dieser Zeit können auch Naturschutzverbände ihre Anliegen und Einwände offiziell vorbringen. Anschließend prüft das Landratsamt die Auswirkungen des Projekts noch einmal vertieft. Die UVP wird nach Aussage des Landrats voraussichtlich etwa drei Monate in Anspruch nehmen.

Holetschek: “Maß und Mitte”

Landrat Christian Wilhelm (Freie Wähler) hofft, dass der Liftneubau durch eine nachgeholte UVP nicht von einer gerichtlichen Entscheidung abhängt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts, der Anfang Juli zum Baustopp führte, sagt im Kern: Es müsse erst in einem Hauptverfahren geklärt werden, ob die durch das dritte Modernisierungsgesetz angehobenen UVP-Schwellen mit europäischem Recht vereinbar sind. Landrat Wilhelm nennt es "absolut bedauerlich", dass ein Gesetz zum Bürokratieabbau "zu zusätzlicher rechtlicher Unsicherheit" führt.

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek verteidigt im BR-Interview das dritte Modernisierungsgesetz: Deregulierung und Entbürokratisierung bedeuteten nun einmal Änderungen, bei denen man "auch vielleicht mal das ein oder andere etwas zurücknehme". Naturschutz spiele weiterhin eine wichtige Rolle bei Genehmigungsverfahren, zugleich fordert Holetschek mehr "Maß und Mitte".

EU-Kommission prüft Grünen-Beschwerde

Die bayerischen Grünen hatten bereits im August 2025 bei der EU-Kommission Beschwerde wegen des Gesetzes eingereicht. Johannes Becher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, sagt: "Die Schwellenwerte sind so massiv angehoben worden, dass ja fast keine Seilbahn in Bayern mehr unter diese Grenze fällt". Es sei eindeutig, dass das Gesetz die EU-Regelung aushöhle. Die Beschwerde läuft noch.

Die Staatskanzlei schreibt auf BR-Anfrage, die Erhöhung sei "moderat", daher gebe es aus ihrer Sicht keine Anhaltspunkte für eine Europarechtswidrigkeit.

Von Brunn: Lobby-Vorwurf

Florian von Brunn, alpenpolitischer Sprecher der SPD, fordert, zur alten UVP-Regelung zurückzukehren. Der Landtagsabgeordnete kritisiert, dass die neuen UVP-Schwellen bislang nur zwei Seilbahnen der Unternehmensgruppe Oberstdorf-Kleinwalsertal Bergbahnen betreffen – zu der auch die Fellhornbahn gehört – und damit gezielt im Sinne bestimmter Betreiber gesetzt worden sein könnten.

Die Staatskanzlei schreibt auf Anfrage, es sei absurd zu glauben, "dass dem Gesetzesentwurf Einzelinteressen bestimmter Unternehmen zugrunde gelegt wurden".

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof prüft Baustopp

Der Oberallgäuer Landrat Christian Wilhelm spricht von "immensen" Auswirkungen auf das Skigebiet am Fellhorn, wenn nicht bald weiter gebaut werden kann. Eigentlich sollte die neue Scheidtobelbahn zur neuen Saison in Betrieb gehen, auch weil sie für einen Teil des Skigebiets als Zubringer dient.

Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist ungewiss. Dazu kommt: Nach Kenntnisstand des Landrats ist der alte Lift bereits abgebaut. Auch deshalb will Wilhelm zwischen LBV und Fellhornbahn vermitteln, Gespräche sollen zeitnah beginnen.

Inzwischen hat die Fellhornbahn GmbH gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Jetzt prüft der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit des Baustopps. Der LBV und die Fellhornbahn selbst äußern sich wegen des laufenden Verfahrens nicht.

Die ganze Recherche hören Sie im Funkstreifzug am 22.07. um 12:15 Uhr im Radioprogramm von BR24 oder als Podcast in ARD Sounds. Der Funkstreifzug · Neue Folgen - Jetzt Podcast anhören!

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