Seit Mittwoch ist das Urteil gegen den Würzburger AfD-Stadtrat Thomas Bayer rechtskräftig – wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Jetzt hat der AfD-Kreisverband Würzburg reagiert und ein Parteiausschlussverfahren gegen den Kommunalpolitiker eingeleitet. Das teilte der AfD-Kreisverband Würzburg auf Anfrage von BR24 mit.
AfD fordert Mandatsverzicht im Stadtrat
Bayer bekleidet laut Kreisverband aktuell kein Amt innerhalb der Partei. Die AfD-Stadtratsfraktion fordert den Kommunalpolitiker zudem auf, sein Stadtratsmandat "unverzüglich niederzulegen". Parallel dazu läuft das Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Politiker.
Bayer war Anfang Mai, am 4.5., als Stadtrat in Würzburg vereidigt worden. Mit dem Verfahren drohen ihm nun nicht nur strafrechtliche, sondern auch parteiinterne Konsequenzen.
Würzburger OB Heilig: "Strafbefehl lässt tief blicken"
Die Stadt Würzburg kann dem AfD-Politiker sein Mandat als Stadtrat nicht entziehen. Aus dem Gerichtsurteil ergäben sich bei diesem Strafmaß keine rechtlichen Auswirkungen auf das Stadtratsmandat, heißt es aus dem Rathaus.
Oberbürgermeister Martin Heilig sieht dennoch eine Zäsur. Der bestätigte Strafbefehl "lässt aufhorchen und tief blicken", antwortet Oberbürgermeister Martin Heilig (Grüne) auf eine BR24-Anfrage. "Die Verwendung einer NS-Parole stimmt mich sehr nachdenklich und mahnt uns insgesamt, auch in Zukunft genau hinzuhören, wenn die AfD versucht, Hetze zu verbreiten oder den Nationalsozialismus in irgendeiner Weise zu verharmlosen."
"Sieg Heil"-Rufe an der Tankstelle
Wie BR24 bereits berichtete, wirft die Staatsanwaltschaft dem Mitte 50-Jährigen vor, im Sommer 2025 nachts an einer Tankstelle gemeinsam mit einer Frau mehrfach "Sieg Heil" gerufen zu haben. Bayer soll den Teil "Heil" gerufen haben, die Frau "Sieg". Der Kommunalpolitiker muss dafür 60 Tagessätze, insgesamt 4.200 Euro, zahlen. Erst ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
Einspruch verworfen nach versäumtem Termin
Bayer wollte zunächst gegen den Strafbefehl vorgehen. Zu einem angesetzten Gerichtstermin am Amtsgericht Würzburg blieb er jedoch unentschuldigt fern. Das Gericht verwarf daraufhin seinen Einspruch gegen den Strafbefehl.
Nach Angaben des Amtsgerichts beantragte der 56-Jährige anschließend, das Verfahren in den vorigen Stand zurückzuversetzen. Er erklärte, er habe unverschuldet bei dem Termin gefehlt. Dennoch wurde der Strafbefehl rechtskräftig.
Bayer spricht von "lauter Lügen"
Auf Anfrage von BR24 wies Bayer die Vorwürfe zurück und sprach von "lauter Lügen", ohne konkreter zu werden. Die Staatsanwaltschaft hält ihm weiterhin das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.
Wie das Parteiausschlussverfahren gegen den Würzburger AfD-Stadtrat ausgeht und ob Bayer sein Mandat wie von der AfD-Fraktion gefordert niederlegt, ist derzeit offen.
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