Bei Bekanntwerden der Vorwürfe wohnte der nun ehemalige Priester im Landkreis Ansbach und war in der Erzdiözese Eichstätt eingesetzt. Im Oktober 2022 wurde ein Strafbefehl gegen ihn rechtskräftig, wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials. In der Folge wurde auch die Kirche aktiv und nahm im Januar 2023 die kirchenrechtlichen Voruntersuchungen wieder auf.
Härteste Strafe im Kirchenrecht
Nach dem Abschluss der Voruntersuchungen wurde der Fall dem Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom vorgelegt und endete schließlich mit der Entscheidung von Papst Leo XIV., den Priester zu entlassen. Damit verliert dieser dauerhaft alle Rechte und Pflichten als Priester. Er darf keine Sakramente mehr spenden und keinen priesterlichen Dienst mehr ausüben. Die Entlassung gilt als schwerste Strafe, die gegen einen Kleriker verhängt werden kann.
Kein Priesteramt, kein Geld
Mit seiner Entlassung zahlt die Diözese Eichstätt ihm auch keine Besoldung mehr. Die Gremien und Beschäftigten des betroffenen Pfarrverbands seien informiert, heißt es vom Erzbistum. Die staatlichen Auflagen und Beschränkungen bleiben von der kirchenrechtlichen Entscheidung unberührt.
Mit dem rechtskräftigen Strafbefehl einerseits und der Entscheidung des Papstes andererseits sind die Verfahren im staatlichen und im kirchlichen Bereich abgeschlossen. Mögliche Betroffene können sich beim Betroffenenbeirat oder den externen Ansprechpartnern melden, Namen und Kontaktdaten sind bei der Erzdiözese erhältlich.
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