Versprühtes Pfefferspray hat am heutigen Montag in einer Schule in Neuburg an der Donau zu einem größeren Rettungseinsatz geführt. Wie die Polizei mitteilte, kamen sechs Menschen in Kliniken.
Schüler soll Pfefferspray wahllos umhergesprüht haben
Zum Ende der ersten Pause kurz vor zehn Uhr soll ein Schüler mit dem Pfefferspray wahllos im Gebäude herumgesprüht haben, so die Polizei. Eine größere Anzahl von Schülern und Lehrern erlitt Reizungen von Augen und Atemwegen; wie viele vor Ort behandelt wurden, ist nicht bekannt. Bei sechs Betroffenen waren die Symptome so stark, dass sie ins Krankenhaus gebracht wurden. Das Pfefferspray konnte sichergestellt werden. Wer es versprüht hat, ist noch nicht abschließend geklärt; die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Pfefferspray-Einsatz bereits an mehreren Schulen
Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Februar in einer Schule in Burgkunstadt im Landkreis Lichtenfels. Dort waren 26 Schülerinnen und Schüler mit Pfefferspray verletzt worden. Sie litten an Atemnot, Augenreizungen und Übelkeit, teilte die Polizei damals mit. Sieben Kinder im Alter zwischen zehn und 13 Jahren waren zur weiteren Behandlung auf Krankenhäuser in der Region verteilt worden.
Wenige Monate später, im April dieses Jahres, versprühten vier Schüler Pfefferspray in einer Pause in der Aula eines Starnberger Gymnasiums. 78 Schülerinnen und Schüler klagten daraufhin über Atemwegsbeschwerden, 24 wurden laut Polizei ins Krankenhaus gebracht. Strafrechtlich haben die jungen Täter aus Starnberg nichts zu befürchten, da sie noch strafunmündig sind, teilte die Polizei damals mit.
Pfefferspray: Nur als Tierabwehrspray verkauft
In Deutschland darf man man Pfefferspray eigentlich nur einsetzen, wenn ein Tier einen selbst oder eine andere Person angreift. Deshalb wird Pfefferspray im Handel in der Regel unter dem Namen Tierabwehrspray verkauft. Der Erwerb nach Angaben der Polizei erlaubt, das Spray darf auch von Jugendlichen ab 14 erlaubnisfrei mitgeführt werden. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, weshalb man es ohne Einschränkungen frei erwerben, besitzen und mit sich führen kann. Die Verwendung gegen Menschen ist allerdings streng verboten und nur im Notfall im Rahmen der Notwehr zulässig.
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