Die Protestaktion von Tierrechtsaktivisten auf dem Hof von Bayerns Bauernpräsidenten Günther Felßner hat ein juristisches Nachspiel: Einige Protestierende müssen sich vor Gericht verantworten. Am 10. Juni beginnt in Nürnberg ein Prozess gegen sieben Beschuldigte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs.
Nach der Aktion zog Felßner seine Kandidatur zurück
Die Gruppe "Animal Rebellion" hatte nach eigenen Angaben mit der Aktion gegen die mögliche Ernennung des CSU-Politikers zum Bundesagrarminister demonstriert. Die Angeklagten sollen am 24. März 2025 unberechtigt Felßners Anwesen in Lauf a.d. Pegnitz betreten, dort Pyrotechnik gezündet und mit Bannern und Plakaten gegen vermeintlich tierschutzrelevante Missstände protestiert haben, sagte eine Justizsprecherin. Felßner sprach von einem Überschreiten aller Grenzen und verzichtete auf den von CSU-Chef Markus Söder zugesagten Ministerposten.
Verdacht von Tierschutzverstößen nicht bestätigt
Die Staatsanwaltschaft hatte nach einer Anzeige der Tierschutzbewegung im April 2025 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grundlage der Anzeige waren Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation Peta. Bei einer anschließenden Kontrolle wurden nur "geringe Mängel bei Einstreu und Entmistung" festgestellt, ebenso wie "geringe bis mittelgradige Mängel bei der tierärztlichen Versorgung einzelner Rinder". Alle Mängel waren bei einer weiteren Nachkontrolle beseitigt, so die Behörde. Das Verfahren wurde eingestellt.
Prozess gegen zehn Beschuldigte
Dem Gericht zufolge wurde Strafbefehl gegen elf Beschuldigte im Alter von 26 bis 50 Jahren mit Geldstrafen zwischen 60 und 90 Tagessätzen erlassen. Ein Strafbefehl sei mittlerweile rechtskräftig. Die weiteren Beschuldigten legten Einspruch ein, weshalb es zum Prozess gegen insgesamt zehn Beschuldigte kommt. Aus prozessualen Gründen wird zunächst gegen sieben Beschuldigte und dann gegen die drei weiteren verhandelt.
Die Hauptverhandlung führe das zuständige Amtsgericht in Hersbruck. Es finde aber aus Platzgründen im Nürnberger Justizgebäude statt. Das Gericht hat zunächst zwei Verhandlungstermine angesetzt: am 10. und 17. Juni.
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