Ein Feuerwerkskörper, ein Wohnungsbrand und am Ende der Tod einer 88-jährigen Frau: Gut zehn Monate nach dem Feuer in der Silvesternacht im Würzburger Stadtteil Heuchelhof hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Verursacher begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 41-Jährigen fahrlässige Tötung mit fahrlässiger Brandstiftung vor.
Seniorin starb an Rauchvergiftung
Die Silvesterrakete soll auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses gelandet sein. Dort entzündeten sich den Ermittlungen zufolge verschiedene Gegenstände. Flammen und Rauch breiteten sich bis zur Wohnung der pflegebedürftigen und gehbehinderten 88-jährigen Bewohnerin aus. Die Frau konnte zwar von der Feuerwehr gerettet werden, starb später aber an einer Rauchvergiftung.
Angeklagter gesteht die Tat
Jetzt, gut zehn Monate später, hat der Tatverdächtige vor dem Amtsgericht Würzburg eingeräumt, die Rakete gezündet zu haben – aus der Hand und obwohl er gesehen haben will, dass sie beschädigt war. Es tue ihm leid, sagte der 42-Jährige vor dem Schöffengericht. Er habe das nicht gewollt. Den anschließenden Brand habe er nicht bemerkt. Kurz nach Mitternacht sei er nach Hause gegangen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wusste der Mann, dass der Holzstab der Rakete gebrochen war. "Dies hatte, für den Angeklagten vorhersehbar und vermeidbar, zur Folge, dass die Rakete zunächst rund drei bis vier Meter gerade nach oben flog, dann die Richtung änderte und auf dem Balkon der Wohnung der Geschädigten landete", so die Anklagevertreterin.
Zeugin widerspricht und belastet Freund des Angeklagten
Eine Zeugin des Abends erklärte hingegen vor Gericht, ein Freund des Angeklagten habe kurz nach Mitternacht die beschädigte Rakete gezündet und bewusst auf das Haus gezielt. Der Angeklagte wolle seinen Freund schützen. Ihr Mann bestätigt die Darstellung im Zeugenstand.
Der 49-Jährige Freund des Angeklagten war ebenfalls als Zeuge geladen. An Einzelheiten konnte er sich nach eigenen Angaben kaum erinnern. Er habe sehr viel Alkohol getrunken und wisse nicht mehr, was nach 22 Uhr geschehen sei. Ob er um Mitternacht selbst noch Raketen oder lediglich Böller gezündet habe, könne er nicht sagen.
Neben dem Angeklagten hatte es einen weiteren Verdächtigen gegeben. Seine Tatbeteiligung konnte aber nach Angaben der Ermittler nicht hinreichend belegt werden.
Gericht weist auf Wahrheitspflicht hin
Der Vorsitzende Richter und die Staatsanwältin wiesen die drei Beteiligten – die beiden Zeugen und den Angeklagten – auf ihre Pflicht hin, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Falsche Aussagen oder das Verschweigen relevanter Tatsachen seien strafbar. Dennoch blieben alle drei bei ihren jeweiligen Schilderungen.
Damit ist bislang nicht zweifelsfrei geklärt, welche Rakete den Brand ausgelöst hat. Diesen Zweifel äußerte der Verteidiger des Angeklagten kurz vor der Verhandlungspause. "Die Verantwortlichkeit meines Mandanten kann nicht zu 100 Prozent aufgeklärt werden, befürchte ich", sagte er.
Staatsanwaltschaft erwägt weitere Ermittlungen
Am Nachmittag räumte ein Ermittler vor Gericht ein, nicht abschließend sagen zu können, wer die entscheidende Rakete abgefeuert hat, die den fatalen Brand auslöste. Da sich durch die neuen Aussagen der Sachverhalt verändert hat, wurde der Prozess unterbrochen. Ursprünglich sollte am Mittwoch ein Urteil fallen. Die Verhandlung soll nun am 26. Oktober fortgesetzt werden.
Mit Informationen von dpa.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
