Zelte auf dem Oktoberfest von oben (Archivbild)
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Prozess um Wiesnzelte: Gericht deutet mögliche Entscheidung an

Prozess um Wiesnzelte: Gericht deutet mögliche Entscheidung an

Muss die Stadt München die Wiesn-Zelte künftig europaweit ausschreiben? Darüber wurde heute am Gericht verhandelt. Ein Wirt, der selbst ein großes Zelt will, hat das Verfahren angestoßen. Seine Hoffnungen dürften aber einen Dämpfer bekommen haben.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Am Bayerischen Obersten Landesgericht ging es heute um das Oktoberfest – konkret um die Frage, ob die Stadt München die Standplätze für die großen Zelte weiter nach ihren eigenen Regeln vergeben darf oder künftig europaweit ausschreiben muss. Eben das will ein Gastronom erreichen, der mit seinen Bewerbungen um ein größeres Zelt bisher erfolglos war.

Gericht tendiert gegen EU-Ausschreibung

Eine Entscheidung will der zuständige Senat erst in fünf Wochen verkünden. Aber der Vorsitzende Richter hat in einer ersten Einschätzung durchblicken lassen: Die Wiesnzelte müssen wohl nicht EU-weit ausgeschrieben werden. Bei den Zeltverträgen handle es sich um keine Dienstleistungskonzession, denn es gebe zum Beispiel keine Betriebspflicht, so der Senat. Die Stadt könne Wiesnwirte während des Oktoberfestes nicht zum tatsächlichen Betrieb ihrer Zelte verpflichten. Vielmehr könnten die Wirte selbst entscheiden, ob sie ihre Festzelte aufsperren wollen.

Wirte-Gewinn spielt im Verfahren keine Rolle

Die Frage, ob sie beim Oktoberfest jeweils mehr als 5,4 Millionen Euro Umsatz machen und damit über den Schwellenwert für eine EU-weite Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen kommen, sei in diesem Fall unerheblich. Die Verhandlung hatte der Münchner Gastronom Alexander Egger angestoßen – konkret am Beispiel des Schottenhamel- und des Paulaner-Zeltes. Letztlich steht damit aber das Vergabesystem der Stadt insgesamt auf dem Prüfstand.

Vergaberegeln der Stadt "historisch gewachsen"

Es gibt dabei drei verschiedene Vorgehensweisen: Sieben große Festzelte gehören den großen Münchner Brauereien – von Augustiner bis Spaten. Zwei weitere gehören Schützenvereinigungen, etwa das Armbrustschützenzelt. Diese Zelte gelten als "gesetzt". Brauereien und Schützenvereinigungen suchen sich ihre Wirte selbst und schlagen sie der Stadt vor.

Dann gibt es noch fünf weitere große Zelte, mit denen sich Wirte, beispielsweise die Familie Schottenhamel, direkt bei der Stadt bewerben. Diese vergibt dann Punkte für verschiedene Kriterien wie Erfahrung, Ökologie, Tradition oder Anziehungskraft. Am Ende muss der Stadtrat für alles noch grünes Licht geben. Das Vergabeverfahren gilt als "historisch gewachsen“.

Kritik an Ausführungen des Gerichts

Alexander Egger, der mit seinen Bewerbungen um ein größeres Zelt bisher gescheitert ist, hält das Vorgehen für intransparent und eine EU-weite Ausschreibung für zwingend nötig. Auf die Ausführungen des Gerichts reagierten seine Anwälte mit heftiger Kritik. Der Senat habe mit einer veralteten Rechtssprechung argumentiert, und seine Ausführungen seien realitätsfern – etwa in der Frage der Betriebspflicht: "Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?“

Ursprünglich wollte Egger auch erreichen, dass das Schottenhamel- und das Paulanerzelt bis zu einer Gerichtsentscheidung gar nicht aufgebaut werden dürfen. Damit ist er allerdings bereits im Juni gescheitert. Beide Zelte sind also wie gewohnt beim Oktoberfest dabei, und der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) kann – wie schon seine Vorgänger – im Schottenhamel-Zelt am 19. September anzapfen.

Entscheidung erst im Oktober

In Sachen EU-Ausschreibung wird der zuständige Senat des Bayerischen Obersten Landesgericht am 16. Oktober verkünden, wie er sich entschieden hat und ob er bei seiner vorläufigen Einschätzung von heute Vormittag geblieben ist. Er gehe jetzt jedenfalls mit einem guten Gefühl nach Hause, sagte Wirt Michael Schottenhamel im Gespräch mit BR24. Aber auch Eggers Anwalt Benno Ziegler gab sich beim Verlassen des Gerichts zuversichtlich: "Ich bin guter Dinge.“

Im Video: Oktoberfest - Vergabe von Wiesn-Zelten wohl rechtens

Nach Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts muss die Zulassung zum Oktoberfest nicht über eine EU-weite Ausschreibung erfolgen.
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Nach Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts muss die Zulassung zum Oktoberfest nicht über eine EU-weite Ausschreibung erfolgen.

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