(Symbolbild) Schild mit dem Logo des Bayerischen Rundfunks (BR).
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(Symbolbild) Geplante Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes: Die Bayerische Staatsregierung will tiefgreifende Änderungen vornehmen.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe
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Reformpläne für BR: Geplantes Rundfunkgesetz stößt auf Kritik

Reformpläne für BR: Geplantes Rundfunkgesetz stößt auf Kritik

Mit der Reform des Rundfunkgesetzes will Bayerns Staatsregierung unter anderem eine feste Informationsquote festschreiben und dem BR verbieten, "gesellschaftliche Gestaltungsziele" zu verfolgen. Kritiker sehen die Unabhängigkeit des ÖRR in Gefahr.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

Noch ist es ein Entwurf, der dem Landtag noch nicht zugeleitet ist. Aber schon seit Wochen steigt hinter den Kulissen die Aufregung um die geplante Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes. Denn die Bayerische Staatsregierung will hier tiefgreifende Änderungen vornehmen. Formell geht es zunächst darum, den Medien-Reformstaatsvertrag auf Landesebene umzusetzen. Mit diesem Vertrag wollen alle Bundesländer, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mehr zusammenarbeiten, Doppelstrukturen abbauen und weniger Sender anbieten.  

Umsetzung in Landesgesetz 

Da Rundfunk Ländersache ist, müssen die einzelnen Bundesländer dafür ihre jeweiligen Rundfunkgesetze anpassen. Bayern unter anderem dahingehend, dass der Bayerische Rundfunk künftig nur noch sechs statt bisher zehn Radioprogramme anbieten darf. Als bisher einziges Bundesland plant Bayern aber gleichzeitig weitere Anpassungen, die nichts mit dem Reformstaatsvertrag zu tun haben.  

Feste Informationsquote geplant

So ist im Gesetzentwurf der Passus zu finden, dass der Anteil der Informationsinhalte "mindestens 60 Prozent der jährlichen Sendezeit betragen" müsse. Das wirft viele Fragen auf, zumal dieses Ziel nicht für das gesamte BR-Angebot, sondern nur für das lineare Fernsehen festgeschrieben werden soll.

"Wer heute ein lineares Fernsehprogramm isoliert betrachtet und dieses regulieren will, der lebt nun wirklich in einer anderen Zeit", sagt dazu Harald Stocker auf BR-Anfrage. Der Vorsitzende des Bayerischen Journalistenverbands sieht eine feste Informationsquote auch aus pragmatischen Gründen kritisch. Nachrichtenredaktionen produzierten längst multimedial. Wenn man jetzt einen Verbreitungsweg regulieren will, habe das Auswirkungen auf die Flexibilität, die man brauche, um den Menschen in Bayern ein gutes Programm anzubieten, so Stocker.   

Information als "zentrales Thema im Programmauftrag"

Die Motivation, im Gesetz eine Quote zu verankern, begründet der CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, dagegen allein mit der "überragenden Bedeutung des Themas Information in diesen Zeiten".  

Der Vorsitzende des BR-Rundfunkrats, Prof. Godehard Ruppert, sieht das kritischer und befürchtet einen Eingriff in die Programmautonomie. Der Auftrag des BR, so der Chef des Aufsichtsgremiums, umfasse nicht nur Information, sondern auch Kultur, Bildung und Sport. Diese Bereiche könnten zum einen zurückgedrängt werden, zum anderen stelle sich die Frage: Was ist Information und auch: Wer bestimmt darüber? 

"Kein gesellschaftliches Gestaltungsziel"

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass dem BR "Gestaltungsziele" verboten werden sollen. Das bedeutet für Klaus Holetschek, dass der BR zwar Themen aufgreifen solle, aber nicht ein bestimmtes gesellschaftliches oder politisches Ziel in den Mittelpunkt stellen dürfe, so der CSU-Fraktionschef im BR-Interview.  

Ein Passus, der widersprüchlich ist zum Medienstaatsvertrag. Dort ist unter anderem festgehalten, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten "internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern" fördern sollen.  

Durch diese staatlich verordnete Vorgabe würde auch eine ganz grundsätzliche Verschiebung vorgenommen, die Politik könnte mit diesem Hebel inhaltlich auf das Programm einwirken.

Experten warnen vor Eingriffen in Rundfunkfreiheit

Genau das ist gesetzlich bislang anders geregelt. Die inhaltliche Programmaufsicht obliegt dem Rundfunkrat als unabhängigem Aufsichtsgremium. Ruppert verweist daher auch ganz grundsätzlich darauf, dass "wir die Rundfunkfreiheit aufgrund der Erfahrungen in der Nazi-Zeit bekommen haben". Weiter sagt Ruppert, der bis vor sechs Jahren Präsident der Universität Bamberg war: "Dies jetzt fahrlässig aufzugeben, wäre ganz schlimm. So schlimm sehe ich es jetzt noch nicht, aber die Tendenz, die dahintersteckt, die halte ich für gefährlich." 

Unterstützt wird er von Andreas Beck. Der Intendant des Münchner Residenztheaters vermisst zum einen die bloße Nennung der Begriffe Kunst und Kultur im Gesetzentwurf und mahnt: "Die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist doch auch, gesellschaftliche Interessen und Schwerpunkte abzubilden und nicht die einer Landesregierung."

Stärkere Rolle des Chefredakteurs? 

Neu erwähnt werden soll im Gesetz auch die Rolle des Chefredakteurs. Er soll, so die konkrete Aufgabenbeschreibung, für die "aktuelle und politische Berichterstattung im In- und Ausland" zuständig sein. Auch das wäre eine Neujustierung.

Denn der BR hat bisher mehrere Programmbereichsleitende, die für die genannten Themenfelder verantwortlich sind, und die Organisationshoheit liegt bisher bei der Geschäftsleitung des Senders. Was nach Ansicht von Harald Stocker im Sinne des Binnenpluralismus, also der Meinungsvielfalt, ist. Die Verantwortung für die Berichterstattung auf mehrere Schultern zu verteilen, habe sich bewährt, so der Vorsitzende des Bayerischen Journalistenverbandes, der auch Mitglied des BR-Rundfunkrats ist.   

Intendantin erhofft Änderungen 

Der Gesetzentwurf soll jetzt noch einmal im Ministerrat abgestimmt werden, ehe er dann in den Landtag eingebracht wird. Änderungen seien durchaus möglich, so CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek.

Worauf die BR-Intendantin Katja Wildermuth hofft. Sie setzt darauf, dass die kritischen Stimmen Gehör finden und am Ende im Gesetzestext berücksichtigt werden. "Die Entscheidung über Programmschwerpunkte, Musikfarben und Redaktionszuschnitte sollten bei unabhängigen Journalisten und Sendern liegen und nicht beim Staat", so Wildermuth.  

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