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Reformstaatsvertrag: Was sich bei ARD und ZDF ändert

Reformstaatsvertrag: Was sich bei ARD und ZDF ändert

Ab dem 1. Dezember gilt der Reformstaatsvertrag. Brandenburg hatte ihm als letztes Bundesland vergangene Woche zugestimmt. Dadurch wird sich im Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio einiges ändern. Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Medien am .

Es war ein längerer politischer Prozess – vergangene Woche stimmte Brandenburg als letztes der 16 Bundesländer dem Reformstaatsvertrag zu, der weitreichende Änderungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio bedeutet.

Für Alexander Schweitzer war das Brandenburger Votum eine Erleichterung, wie er im Gespräch mit BR24 erklärt. Der SPD-Politiker ist Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, dem Bundesland, das die Medienpolitik für die Länder koordiniert. "Niemand hätte vorher sagen können: 'Das klappt auf jeden Fall'", sagt er mit Blick auf so manche knappe Entscheidung in den Landtagen.

Was sich mit dem Reformstaatsvertrag ändert

Aktuell gibt es 70 terrestrisch verbreitete Radiowellen der Landesrundfunkanstalten. Diese Zahl soll auf 53 sinken. Jedes Bundesland soll künftig vier Wellen haben plus eine weitere je sechs Millionen Einwohner. Für Bayern heißt das, dass der BR künftig sechs Wellen haben wird. Wegfallen werden BR Verkehr, BR24 Live, BR Schlager und Puls.

Bei anderen Rundfunkanstalten wird es auch Zusammenlegungen von Sendern geben, beispielsweise bei Infosendern oder im Jugend-Programm. Für Schlagerfreunde wird es ein digitales Angebot in der ARD Audiothek geben.  Bis Anfang 2027 sollen die Änderungen im Radio-Bereich umgesetzt werden.

Zusammenlegung von TV-Sendern

Im Fernsehbereich wird im Reformstaatsvertrag von sogenannten Körbchen gesprochen, auch hier zum Beispiel für Information und die jungen Programme. Im Info-Bereich sollen aus den vier Kanälen Tagesschau 24, Phönix, ZDF Info und ARD Alpha künftig zwei Programme werden. Aus den Programmen für junge Menschen, ARD One und ZDF Neo, einer.

Komplizierter wird es bei den Kulturprogrammen Arte und 3sat, da diese gemeinsam mit anderen Ländern gestaltet werden (bei Arte Frankreich und bei 3sat Österreich und die Schweiz). Hier soll es langfristig ein paneuropäisches Kulturprogramm geben, das noch weitere Länder einschließen soll.

Die Zusammenlegungen im TV sollen zu unterschiedlichen Terminen abgeschlossen sein, hier sind Zeiträume von 2029 bis 2033 angegeben.

Neu mit dem Reformstaatsvertrag kommt eine Deckelung für die Summe, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk für Sportrechte ausgeben darf. Maximal fünf Prozent ihres Budgets dürfen ARD und ZDF künftig dafür investieren. Zugleich sollen Randsportarten mehr Sichtbarkeit bekommen.

Strenge Regeln für Online-Artikel

Zudem wird beschränkt, in welchem Ausmaß ARD, ZDF und Deutschlandradio online Artikel veröffentlichen dürfen. Texte auf öffentlich-rechtlichen Seiten brauchen zukünftig zwingend eine Sendung, auf die sie sich beziehen. Außerdem braucht es einen Multimedia-Inhalt in einem Artikel, also beispielsweise einen Video- oder Radio-Beitrag. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei der Barrierefreiheit oder bei Eilmeldungen.

Zudem sieht der Reformstaatsvertrag vor, dass mehr zusammengearbeitet werden soll – sowohl innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie es beispielsweise heute schon im Bereich der Mediatheken passiert, als auch außerhalb mit kommerziellen Medien, was beispielsweise Verlinkungen betrifft.

Wie Medienverantwortliche in der Politik die Reform sehen

Für den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer ist der Reformstaatsvertrag "ein sehr großer Wurf" und "wahrscheinlich einer der größten medienpolitischen Reformschritte der letzten Jahrzehnte". Damit solle der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Zukunft geführt werden.

Bei der bayerischen Staatsregierung klingt das ähnlich. Bayerns Medienminister Florian Herrmann (CSU) erklärte auf BR24-Anfrage, das Ziel sei "ein effizienterer, sparsamerer und damit zukunftsfester öffentlich-rechtlicher Rundfunk". Man erwarte nun, dass die Rundfunkanstalten den Reformstaatsvertrag konsequent umsetzen.

ARD-Vorsitzender Hager: "Impulse für bereits eingeschlagenen Weg"

"Der Reformstaatsvertrag der Länder gibt der ARD zusätzliche Impulse für den bereits eingeschlagenen Weg", erklärt der aktuelle ARD-Vorsitzende und Intendant des Hessischen Rundfunks, Florian Hager. "Noch mehr Zusammenarbeit, auch mit ZDF und Deutschlandradio, und noch mehr Dienst an der Gesellschaft – diese Ziele unterstützen wir." Die vielen neuen Vorgaben umzusetzen, sei zugleich eine Herausforderung, mit der man sich schon seit Monaten intensiv befasse.

Es gibt auch Kritik an dem Reformstaatsvertrag. "Die wirklich größeren strukturellen Stellschrauben sind nicht gestellt worden", sagt beispielsweise Annika Sehl im BR24-Interview. Sehl ist Journalistik-Professorin an der Uni Eichstätt-Ingolstadt und ist Teil des sogenannten Zukunftsrats, der Vorschläge für eine Reform der Öffentlich-Rechtlichen erarbeitet hat. Dazu gehörte beispielsweise die Idee eines gemeinsamen ARD-Führungsgremiums, das aber nicht mit in den Reformstaatsvertrag aufgenommen wurde.

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