Die Asylanträge in Bayern haben sich in diesem Jahr in den ersten neun Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum halbiert. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf BR24-Anfrage. 2025 stellten in den ersten neun Monaten 15.302 Menschen einen Asylantrag im Freistaat. 2024 gab es im gleichen Zeitraum in Bayern 30.758 Asylanträge.
Taliban-Regime in Afghanistan lässt Zahl der Asylfolgeanträge anwachsen
Deutlich gestiegen sind unter den Asylanträgen jedoch die sogenannten Asylfolgeanträge. Um einen Asylfolgeantrag handelt es sich nach § 71 AsylG, wenn nach Rücknahme oder rechtskräftiger Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut ein Asylantrag gestellt wird.
Während es 2023 in Bayern insgesamt knapp 54.000 Asylanträge gab, wovon 6,3 Prozent Asylfolgeanträge waren, stieg deren Anteil 2024 bereits auf knapp 8 Prozent. In diesem Jahr machen die Asylfolgeanträge in den ersten neun Monaten fast 23 Prozent aus.
Der Anstieg ist vor allem auf die Zunahme von Asylanträgen aus Afghanistan zurückzuführen. Aufgrund der Verfolgungssituation von afghanischen Frauen und Mädchen in ihrem Heimatland gibt es aktuell immer mehr Asylanträge von Frauen.
Die meisten Geflüchteten kommen vom Hindukusch
Bayernweit kommen die meisten Geflüchteten aus Afghanistan: In den ersten neun Monaten in diesem Jahr wurde das Land am Hindukusch auf 4.118 Asylanträgen als Herkunftsland genannt. Das entspricht 27 Prozent aller Asylanträge, die in Bayern gestellt wurden. Auf Platz 2 liegt Syrien mit 2.333, auf Platz 3 die Türkei mit 1.646 Asylanträgen, dahinter folgen Somalia mit 536 und der Irak mit 514 Anträgen.
Verfolgungssituation von Afghaninnen drastisch verschlechtert
Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan weiter verschlechtert. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs erreichen die vom Taliban-Regime erlassenen diskriminierenden Maßnahmen und Gesetze gegen Frauen inzwischen die erforderliche Schwelle, um als Verfolgungshandlungen zu gelten.
Durch die systematische Anwendung dieser Diskriminierungen werde, so der EuGH, die durch Art. 1 der Charta gewährleistete Wahrung der Menschenwürde bei Frauen in Afghanistan beeinträchtigt. Die hohe Zahl an Folgeanträgen könne als Auswirkung dieses Urteils angesehen werden, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf BR24-Anfrage.
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