Funkhaus des Bayerischen Rundfunks BR in München an der Arnulfstrasse
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Rundfunkgesetz: Lehrerverband und Kultur für Meinungsvielfalt

Rundfunkgesetz: Lehrerverband und Kultur für Meinungsvielfalt

Die bayerische Staatsregierung plant ein neues Rundfunkgesetz. Teil davon ist eine 60-Prozent-Quote für Information für das Bayerische Fernsehen. Lehrerverband und Vertreter der Kultur plädieren im Zuge der Debatte für Meinungsvielfalt.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Die Welt am Morgen am .

Notwendig geworden sind die Änderungen am Rundfunkgesetz durch den neuen Medien-Reformstaatsvertrag aller Bundesländer. Der legt fest, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio in Zukunft arbeiten sollen. Die Länder wollen einen moderneren und schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Da Rundfunk Ländersache ist, müssen die einzelnen Bundesländer dafür ihre jeweiligen Rundfunkgesetze anpassen.

Bayern unter anderem dahingehend, dass der Bayerische Rundfunk künftig nur noch sechs statt bisher zehn Radioprogramme anbieten darf. Als bisher einziges Bundesland plant Bayern aber gleichzeitig weitere Anpassungen, die nichts mit dem Reformstaatsvertrag zu tun haben.

Was ist Information?

Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands BLLV sitzt im Rundfunkrat und befasst sich deshalb qua Amt auch mit Medien. Beim geplanten Gesetzentwurf stellen sich ihr vor allem Fragen. Etwa in Bezug auf eine etwaige Informationsquote von 60 Prozent für das Bayerische Fernsehen. Sie möchte wissen, was die Definition dieses Informationsbegriffs ist und was die Quote bedeuten würde. Darüber, so Fleischmann im BR, "sollten wir uns unterhalten". Sie höre, dass die Politik dafür aufgeschlossen sei, und sagt, "ich bin jemand, der sagt, Dialog wird sich rentieren".

Kritik aus der Kultur

Fragen hat dazu auch der Musik-Kabarettist Jürgen Kirner, seit zehn Jahren künstlerischer Leiter der Brettl-Spitzen im BR. Ihm ist unklar, warum die Staatsregierung eine Infoquote von 60 Prozent für das Bayerische Fernsehen möchte. Aus seiner Sicht gebe es "insgesamt im BR doch eher ein Überangebot an Information".

Andreas Beck, der Intendant des Staatlichen Residenztheaters in München, bemängelt gegenüber BR24: "Bei diesem Gesetzentwurf fehlt nebst einer Spezifizierung, was unter dem Begriff Informationsquote überhaupt gefasst werden soll, die Nennung von Kunst und Kultur gänzlich." Ganz ähnlich sieht es Josef Köpplinger, der Intendant des Münchner Gärtnerplatztheaters. Auch er vermisst die Kultur.

Reizthema Gestaltungsziele

Ein anderes Reizthema des Gesetzentwurfs ist die Frage, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk Gestaltungsziele verfolgen soll, die ihm der Medienstaatsvertrag zuweist. Dazu gehören etwa die demokratische Meinungsbildung, soziale und kulturelle Integration oder auch der gesellschaftliche Zusammenhalt.

All das sollte weiterhin möglich sein, meint Simone Fleischmann vom BLLV. Sie wolle sich selber eine Meinung bilden und dafür sehr unterschiedliche Infos bekommen, erklärte sie gegenüber BR24. Der Intendant des Theaters Regensburg, Sebastian Ritschel, fürchtet, es könne zu einer Einschränkung der Berichterstattung führen. Er halte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für in der Lage, "eine Überparteilichkeit zu garantieren, dass ich es problematisch fände, wenn es zu einer Einschränkung kommt". Und auch der Intendant der Bayerischen Staatsoper, Serge Dorny, plädiert für die Unabhängigkeit öffentlich finanzierter Medien, dies sei ein "Grundpfeiler der Demokratie". Entwicklungen in Ländern wie beispielsweise Polen oder Ungarn hätten gezeigt, "wie rasch diese Unabhängigkeit erodieren kann, wenn politische Kräfte mediale Strukturen und redaktionelle Prozesse instrumentalisieren". Dies wiege besonders schwer in Zeiten einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft.

Landesbischof betont politische Unabhängigkeit des BR

Der evangelische Landesbischof, Christian Kopp, betont, dass sich der BR aus seiner Sicht über Jahrzehnte eine "hohe professionelle und politische Unabhängigkeit" bewahrt habe. Er halte das Verbot der Verfolgung eines politischen oder gesellschaftlichen Gestaltungsziels für "sehr bedenklich". Der Landesbischof begründet dies damit, dass sich der BR "in vorbildlicher Weise in der Demokratieerhaltung und im Aufdecken extremistischer Tendenzen bei gesellschaftlichen Akteuren" engagiere.

Der Entwurf wird nach einem zweiten Durchgang im Ministerrat an den Landtag geleitet und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Wann genau – das ist noch offen.

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